Beschlussvorschlag:
Der Betriebsausschuss nimmt die Vorlage der Verwaltung – Drucksache Nr.11/1600 - zur Kenntnis.
Sachdarstellung:
Kommunen sind nach §20 EigVO NRW
verpflichtet quartalsweise über ihre Eigenbetriebe bzw. eigenbetriebsähnlichen
Einrichtungen zu berichten. In der Vergangenheit wurde der quartalsweise
Vollzug des Wirtschaftsplanes durch einen mündlichen Bericht der Betriebsleiter
durchgeführt.
Nach §20 EigVO NRW hat die Betriebsleitung den Bürgermeister und den
Betriebsausschuss vierteljährlich einen Monat nach Quartalsende über die
Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie über die Ausführung des
Vermögensplanes schriftlich zu unterrichten (§ 20). Außerdem soll gem. §10
EigVo NRW eine geeignete Überwachung zur Erhaltung des Vermögens und der
Leistungsfähigkeit inkl. Risikofrüherkennung erfolgen.
In Zukunft sollen quartalsweise
standardisierte Berichte von den Sondervermögen Stadtbetrieb
Entwässerung Bergkamen (SEB), EntsorgungsBetriebBergkamen (EBB) und Betrieb BreitBand
Bergkamen (BBB) dem zuständigen Betriebsausschuss zugeleitet werden. Sinn
dieser Berichte soll sein, über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen
sowie über die Abwicklung des Vermögensplanes zu unterrichten.
Dieser neu konzipierte
Quartalsbericht soll des Weiteren den mündlichen Bericht im Betriebsausschuss ersetzen. Ziel ist es, ein
weitestgehend einheitliches und standardisiertes Berichtswesen für die
Sondervermögen zu implementieren. In diesem Zusammenhang sollen die jährlichen
Plandaten sukzessive auf Monats- bzw. Quartalszahlen heruntergebrochen werden.
Es ist geplant den Bericht des zweiten Quartals (01.04.2019
– 30.06.2019) bis Mitte August anzufertigen und an die Mitglieder des
Betriebsausschusses zu verschicken.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der Bürgermeister In Vertretung Ulrich Beigeordneter
und Stadtkämmerer |
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Amtsleiter Marquardt |
Sachbearbeiter Fischer |
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