hier: Stellungnahme der Stadt Bergkamen
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Strukturwandel und Wirtschaftsförderung beschließt die Stellungnahme der Verwaltung zum Neubau der Erdgasleitung als Stellungnahme der Stadt Bergkamen.
Sachdarstellung:
Das gesamte
Erdgasleitungsnetz in Deutschland soll bis 2030 von L-Gas („Low calorific gas“
mit niedrigem Brennwert) auf H-Gas („High calorific gas“ mit höherem
Methangehalt und daher höherem Brennwert) umgestellt werden, da das
L-Gas-Vorkommen immer weiter sinkt. Aus diesem Grund ist auch die Errichtung
einer neuen Erdgasleitung (H-Gas-Leitung) von Hamm nach Bergkamen bis zum
Gelände der Firma Bayer erforderlich. Aufgrund von Verknüpfungen mit anderen
Leitungen und zum Erhalt der Versorgungssicherheit muss die vorhandene
L-Gas-Leitung zunächst am Netz bleiben und kann nicht für H-Gas genutzt werden.
Die neue H-Gas-Leitung soll eine Länge von 5,5 km und einen Durchmesser
von DN 300 haben. Vorhabenträgerin ist Deutschlands führender
Erdgastransporteur, die Open Grid Europe GmbH (Essen).
Die geplante
Erdgasleitung kreuzt von Hamm kommend die Autobahn A 1 südlich der
Hamm-Osterfelder-Bahn. Sie verläuft ein Stück parallel zur Bahntrasse, dann
unter dieser hindurch nach Norden entlang von Overberger Straße und
Industriestraße, knickt parallel zur Straße Am Romberger Wald nach Westen ab
und verläuft von hier aus weiter westlich, bis sie nördlich der Wohnbebauung an
der Unteren Erlentiefenstraße auf die Trasse der heutigen Leitung trifft. Beide
Leitungen verlaufen weiter parallel nach Südwesten über die Werner Straße bis
zum Gelände der Firma Bayer, wobei die neue Leitung zwei Verschwenkungen nach
Norden und Süden macht. Ein Überblick über den Trassenverlauf ist der Anlage zu
entnehmen.
Im Dezember 2017
und Januar 2018 hat eine erste raumordnerische Betrachtung der geplanten
Erdgasleitung stattgefunden. Es wurden mehrere Trassenverläufe geprüft.
Kriterien waren dabei unter anderem ein möglichst geradliniger, direkter
Verlauf zwischen gaswirtschaftlichen Zwangspunkten, eine Bündelung /
Parallelführung nah zu vorhandenen linearen Infrastruktureinrichtungen
(z. B. Rohrleitungen, Straßen) sowie eine Umgehung geschlossener
Siedlungsstrukturen. Eine Führung vollständig parallel zur vorhandenen Leitung
wurde wegen der Bebauung im Gewerbepark Rünthe sowie aus Gründen der
Eingriffsvermeidung verworfen. Bei der nun gewählten Trasse ist der
Waldeingriff im Vergleich zu den anderen betrachteten Trassen am geringsten.
Die Stadt Bergkamen war in die Vorplanung zum Trassenverlauf eingebunden.
Zur frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung hat der Fernleitungsbetreiber Open Grid Europe im
September 2018 eine Bürgerinformationsveranstaltung in Bergkamen durchgeführt.
Die
Bezirksregierung Arnsberg hat das Planfeststellungsverfahren im Februar 2019
eingeleitet. In der Zeit vom 11. März bis einschließlich 10. April 2019 haben
die Verfahrensunterlagen öffentlich ausgelegen, unter anderem auch bei der
Stadt Bergkamen. Von der Möglichkeit zur Einsichtnahme haben mehrere
Bürgerinnen und Bürger Gebrauch gemacht. Die Abgabe einer Stellungnahme war bis
zum 10. Mai 2019 möglich.
Die Stadt Bergkamen
hatte als Belegenheitskommune und betroffene Grundstückseigentümerin
ebenfalls die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme. Dieses umfasst nicht die Stellungnahme zu privaten
Einzelbelangen. Diese ist unter dem Vorbehalt der Zustimmung des zuständigen
Fachausschusses fristgerecht erfolgt (siehe unten).
Mit dem Bau der
Trasse soll im Frühjahr 2020 nach Erhalt der Genehmigung begonnen werden, um
die Leitung Mitte 2021 in Betrieb zu nehmen.
Stellungnahme
der Stadt Bergkamen
Der geplante
Trassenverlauf ist im Vorfeld des Anhörungsverfahrens mit der Stadt Bergkamen
abgestimmt worden. Hierbei ist seitens der Stadt Bergkamen angeregt worden, die
Trasse möglichst siedlungsfern zu führen. Dieser Anregung wurde gefolgt.
Insofern bestehen keine Bedenken gegen den vorgesehenen Trassenverlauf.
Besonders im Bereich
zwischen dem Grundstück der Firma Bayer und der B 233 (Werner Straße)
sowie nördlich und südlich der Querung der Hamm-Osterfelder Bahn sind
städtische Waldflächen unmittelbar betroffen. Eingriffe, evtl. notwendige
Umwandlungen und Ausgleichsmaßnahmen sind zu beantragen und möglichst im
Stadtgebiet zu realisieren.
Betroffene Wald- und Wirtschaftswege sind in vorhandener Breite in
Asphaltbauweise wieder herzustellen.
Die Trasse verläuft
zum Teil durch Bereiche, die aufgrund von Bergsenkungen als sehr sensibel
einzustufen sind. Einige der Flächen werden über Drainagen entwässert.
Betroffen sind der Bereich Overberger Straße / Hamm-Osterfelder-Bahn sowie
östlich der Werner Straße und nördlich der Hamm-Osterfelder-Bahn („Hof
Lippmann“).
Die Anlagen des
Stadtbetriebs Entwässerung (Kanäle, Druckrohrleitungen, etc.) sind von dem
Neubau der Erdgasfernleitung nicht betroffen.
Die geplante Trasse verläuft zum Teil über städtische Grundstücke. Für einige der Grundstücke sind im Grundbuch Belastungen eingetragen, außerdem liegen teilweise Pacht- bzw. Gestattungsverträge vor. Eine Aufstellung hierzu ist als Anlage beigefügt. Bei den im Grundbuch eingetragenen Leitungsrechten kann keine Aussage über den Verlauf der Leitungen gemacht werden; hier müsste gegebenenfalls Open Grid Europe vor Baubeginn mit den jeweiligen Berechtigten Kontakt aufnehmen. Sofern die Belange der Pächter bzw. Gestattungsnehmer beeinträchtigt werden, sind diese rechtzeitig vorher zu informieren.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 2 Anlagen
Der Bürgermeister In Vertretung Dr.-Ing. Peters Erster Beigeordneter |
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Amtsleiter Reichling |
Sachbearbeiterin Thiede |
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