Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Bergkamen nimmt den vom Kämmerer aufgestellten und vom Bürgermeister
bestätigten Entwurf des Gesamtabschlusses 2017 zur Kenntnis und verweist ihn an
den Rechnungsprüfungsausschuss gemäß § 101 Abs. 1 GO NRW.
Sachdarstellung:
Gemäß § 116 GO NRW
hat die Gemeinde zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Gesamtabschluss
aufzustellen. Er muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der
Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage des Konzerns Stadt vermitteln
und ist zu erläutern.
Der Gesamtabschluss
besteht aus:
der Gesamtbilanz
der
Gesamtergebnisrechnung
dem Gesamtanhang.
Dem Gesamtabschluss
sind der Gesamtlagebericht und der Beteiligungsbericht des gleichen
Geschäftsjahres als Anlage beizufügen.
Die Aufstellung des
Entwurfes des Gesamtabschlusses sollte bis zum 30.09. des auf das Ende des
Berichtjahres folgenden Jahres erfolgen. Bedingt durch den Beschluss des
städtischen Abschlusses 2017 am 13.12.2018 konnte dieser Termin nicht
eingehalten werden.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 1 Anlage
Der Bürgermeister Roland
Schäfer |
Der Bürgermeister In Vertretung Ulrich Beigeordneter und Stadtkämmerer |
Amtsleiter Marquardt |
Sachbearbeiter Fischer |
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