Brandverhütungsschauen und brandschutztechnischen Leistungen in der Stadt Bergkamen
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt
die der Vorlage als Anlage 1 beigefügte „Satzung über die Erhebung von Gebühren
für die Durchführung von Brandverhütungsschauen und brandschutztechnischen
Leistungen in der Stadt Bergkamen“.
Sachdarstellung:
Am 01.01.2002 erfolgte die Umstellung der
Währung von der „Deutschen Mark“ auf den „Euro“ (als Bargeld). Die bestehende
Satzung wurde am 27.11.2001 dahingehend geändert, dass die dort benannten
Gebührensätze ausschließlich von „Deutsche Mark“ auf „Euro“ umgerechnet wurden,
ohne ggf. eventuell veränderte, der Berechnung zugrunde liegende Faktoren zu
berücksichtigen.
Ferner trat am 01.01.2016 das „Gesetz
über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz“ (BHKG) in
Kraft und löste das „Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistungen“
(FSHG) ab. Dies hat unter anderem zur Folge, dass sich die Anlage 2 der Satzung
(Objektliste) im Hinblick auf die zeitlichen Abstände, in denen eine
Brandverhütungsschau durchgeführt wird, geändert hat. Zudem erfolgte eine
Anpassung der Objekte an sich, die der Durchführung einer Brandverhütungsschau
unterliegen.
Grundlage für die Liste der
Brandschauobjekte für Gebäude und Einrichtungen, die als Anlage 2 der Satzung
beigefügt ist, ist die Aufstellung der Brandschauobjekte der
„Arbeitsgemeinschaft der Berufsfeuerwehren in Nordrhein-Westfalen und des
Verbandes der Feuerwehren in NRW“.
Die Kalkulation der Gebühren erfolgt auf
der Basis der Besoldung des Personals (Durchschnitt der jeweiligen
Personalkosten) unter Berücksichtigung der entsprechenden Besoldungsanpassungen
einschließlich einer Sachkostenpauschale. Die Steigerung begründet sich
hauptsächlich durch gestiegene Personalkosten im Vergleich zum Stand
27.11.2001.
Die Gebühr für eine Personenstunde
Brandverhütungsschau erhöht sich demgegenüber von 35,50 Euro pro Stunde auf
15,00 Euro pro Viertelstunde.
Die Anpassung der Zeiteinheit „pro
angefangener Stunde“ auf „pro angefangener Viertelstunde“ erfolgte zwecks
Anpassung an die Berechnung des Kostenersatzes gemäß Kommentar zum
§ 52 BHKG.
Die Kalkulation ist als Anlage 2
beigefügt.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 2 Anlagen
Der Bürgermeister In Vertretung Ulrich Beigeordneter
und Stadtkämmerer |
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Amtsleiter Heusner |
Sachbearbeiterin Weidemann |
Sichtvermerk StA 30 Roreger |