hier: Begründung und Vorstellung des Konzeptes
Beschlussvorschlag:
Das vom Regionalverband Ruhr (RVR) erarbeitete Zukunftskonzept für den regionalen Alltagsradverkehr in der Metropole Ruhr wird von der Stadt Bergkamen als Bedarfsplan für den Regionalen Radverkehr unterstützt.
Die Stadt Bergkamen bittet den Regionalverband Ruhr in dem Bedarfsplan für den regionalen Radverkehr die Stellungnahme der Stadt Bergkamen zu berücksichtigen.
Der Regionalverband Ruhr (RVR) wird gebeten, mit den dafür zuständigen Ministerien auf Landes- und Bundesebene die Weiterentwicklung und Umsetzung des Bedarfsplans für den Regionalen Radverkehr voranzutreiben.
Die Verwaltung wird beauftragt, dem Regionalverband Ruhr diesen Beschluss zu übermitteln.
Sachdarstellung:
Der Regionalverband Ruhr hat das „Konzept zur Weiterentwicklung des Regionalen Radwegenetzes“ gemeinsam mit allen Mitgliedskommunen erarbeitet mit dem Ziel, das bestehende, eher freizeitorientierte Radwegenetz für die Alltagsmobilität weiter zu qualifizieren.
Die nachfolgende Sachdarstellung, bis zur Stellungnahme der Stadt Bergkamen, wurde vom Regionalverband Ruhr erarbeitet und den Mitgliedskommunen zur Beschlussfassung in den politischen Gremien zur Verfügung gestellt.
Hintergrund:
Die Mobilität und die damit zusammenhängenden aktuellen sowie die zukünftig erreichbaren Verkehrsleistungen des Radverkehrs stehen in den europäischen Metropolen und Ballungsräumen in einem starken Fokus der Verkehrsentwicklungsplanung. Um in diesen Wachstumsregionen die Mobilität und den daraus resultierenden Verkehr für Menschen und Güter zu sichern, muss die Verkehrsleistung des Radverkehrs im Rahmen einer integrierten Mobilitätsstrategie deutlich gesteigert und als vollwertiger Verkehrsträger betrachtet werden. Gleichzeitig übernimmt der Radverkehr wichtige Funktionen im Rahmen klimafreundlicher, stadtverträglicher, leiser, kostengünstiger und gesunder Mobilität. Investitionen in den Radverkehr sind gleichzeitig Investitionen in eine höhere Lebensqualität und leisten einen wesentlichen Beitrag zur Luftreinhaltung. Der Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur schafft neue Mobilitätsangebote für Bewohnerinnen und Bewohner auf ihren täglichen Wegen, hilft, Verkehrsbelastungen zu mindern und Staus zu reduzieren. Auch im Wirtschaftsverkehr wird die Auslieferung von Waren per Lastenrad eine zunehmend größere Rolle einnehmen.
Dank neuester Technik und immer öfter mit elektrischer Unterstützung erweitern sich beim Radverkehr die Mobilitätsmöglichkeiten und Pendeldistanzen. Neben kommunaler Radverkehrsinfrastruktur rücken somit auch städteübergreifende Verbindungen in den Fokus. So selbstverständlich es ist, dass Mobilität nicht an Stadtgrenzen endet, so selbstverständlich muss es werden, dass städteübergreifende Mobilität neben dem PKW, dem ÖPNV und dem SPNV auch mit dem Fahrrad möglich ist. Dementsprechend müssen Radverkehrskonzepte nicht nur kommunal, sondern auch regional gedacht und umgesetzt werden. Der Regionalverband Ruhr (RVR) nimmt hierzu mit seinen gesamtregionalen Aktivitäten bereits heute mit dem Radschnellweg Ruhr (RS1) und den Planungen zum Radschnellweg Mittleres Ruhrgebiet zusammen mit dem Land Nordrhein-Westfalen eine bedeutende Rolle ein.
Zielsetzung:
Ziel der Weiterentwicklung des
Regionalen Radwegenetzes ist die konzeptionelle Entwicklung eines
hierarchischen Radwegenetzes für den Alltagsverkehr. Damit erhält die Metropole
Ruhr ein Zukunftskonzept in Sachen Radverkehr (Bedarfsplan). Mit der
Weiterentwicklung des Konzepts für das Regionale Radwegenetz liegt nun eine
adäquate und zukunftsorientierte Infrastrukturplanung für den Radverkehr im
Entwurf vor. Gemeinsam mit den vier Kreisen, 53 Kommunen, zahlreichen
Institutionen und Verbänden wurde ein Bedarfsplan für das
Alltagsradverkehrsnetz in der Metropole Ruhr entwickelt. Ziel dieser Konzeption
ist es, für die Bevölkerung in der Metropole Ruhr adäquate, alltagstaugliche
Radverkehrsverbindungen unter Berücksichtigung bestehender Verbindungen
bereitzustellen.
Aufbauend auf den Beschlüssen
der Verbandsversammlung des RVR zur Drucksache Nr. 13/1030 (VV vom 23.03.2018) und 13/0564 (VV am
30.09.2016) wird dieses Konzept mit Unterstützung des Planungskonsortiums
Planersocietät, Dortmund und Planungsbüro VIA, Köln erarbeitet. In die
fachliche Erarbeitung sind Kommunen, Kreise, Emschergenossenschaft /
Lippeverband, Straßen.NRW, Wasserstraßen und Schifffahrtsverwaltung, Industrie-
und Handelskammer, Handwerkskammer, Landwirtschaftskammer, Verkehrsverbund
Rhein-Ruhr, Zweckverband Nahverkehr Westfalen Lippe, Allgemeiner Deutscher
Fahrradclub (ADFC), RuhrTourismus GmbH (RTG) und Business Metropole Ruhr (BMR)
eingebunden. Bereits mit den Vorlagen Nr.
13/0723 und Nr. 13/0806 wurden die zuständigen Fachgremien des RVR über die
Arbeitsstände in Kenntnis gesetzt.
Das Konzept des
Regionalen Radwegenetzes aus dem Jahr 2012 (VV Beschluss vom 25.06.2012) stellt
für den RVR bereits heute die Grundlage für die Planung, den Bau und den
Betrieb von regionalen Radwegeverbindungen in der Metropole Ruhr dar. Mit dem
bestehenden Konzept werden die regionalen Radwegeplanungen und -projekte, der
damit zusammenhängende Grunderwerb, die Fördermittelakquise, die
Bestandssicherung und -pflege, ein koordinierendes Routen- und
Qualitätsmanagement sowie ein gemeinsames Marketing mit der RTG für bestimmte
Themenrouten definiert. Das bisherige Netz ist – abgesehen vom Radschnellweg
Ruhr RS 1 – eher freizeitorientiert. Allerdings werden einige dieser regionalen
Trassen bzw. Routen in regionalen, aber auch innerstädtischen
Netzzusammenhängen für Alltagswege, insbesondere Berufswege, genutzt. Diese
Entwicklung – nicht zuletzt auch durch die steigende Nutzung von Pedelecs und
der damit zusammenhängenden Vergrößerung der Reichweiten sowie den NRW- und
deutschlandweiten Planungen zu Radschnellverbindungen, die ebenfalls auf die
Zielgruppe Alltagsverkehr fokussieren, greift der RVR mit diesem Projekt auf.
Ziel des Konzepts
zur Weiterentwicklung des Regionalen Radwegenetzes ist es, das bestehende Netz
für die Alltagsmobilität weiter zu qualifizieren und gleichzeitig
Synergieeffekte für das Freizeit- bzw. das touristische Netz und dessen
Entwicklungsbedarfe zu berücksichtigen.
Dieses
künftige Netz soll entsprechend der zu erwartenden Nutzung in drei Kategorien
aufgebaut werden:
·
Radschnellverbindungen
·
Radhauptverbindungen
·
Radverbindungen.
Prämisse
bei der Netzplanung ist es, eine Anbindung aller Städte und Gemeinden in einem
verbandsweiten Radverkehrsnetz sicherzustellen. Relevante Verbindungen über die
Grenzen des Verbandsgebietes hinaus werden selbstverständlich ebenfalls
berücksichtigt. Die kommunale Binnenerschließung wird weiterhin in eigenen
Radverkehrskonzeptionen der Städte und Gemeinden behandelt.
Erarbeitungsprozess:
Seit Ende 2016 erfolgt die
Bearbeitung der konzeptionellen Weiterentwicklung des Regionalen Radwegenetzes
(Abbildung 1) in enger Abstimmung mit allen Projektbeteiligten.
Abbildung 1: Erarbeitungsprozess des Projektes
Über jeweils zwei Arbeitskreise
pro Teilregion (West, Mitte, Ost) im Mai und September 2017 konnte das
fachliche Wissen der kommunalen und institutionellen Vertreterinnen und
Vertreter in die Arbeitsschritte mit einfließen. Die Bereitschaft zur
Mitwirkung bei der Konzeption war durchgehend hoch. Insbesondere die
Verknüpfung mit den kommunalen Radverkehrsnetzen, Qualitätsstandards, die
Potenziale für den Alltagsradverkehr sowie die Konkretisierung des Netzes
(Umlegung) wurden vor Ort thematisiert.
Außerdem wurden im Arbeitskreis
Regionale Mobilität beim RVR im Dezember nochmals alle Netzelemente für das
gesamte Verbandsgebiet dargestellt. Die Gelegenheit zu weiteren fachlichen
Ergänzungen oder Änderungen wurde bis Mitte Januar 2018 intensiv von den
Prozessbeteiligten genutzt.
Darüber hinaus wurde im Mai
2018 jeweils eine Teilraumkonferenz pro Teilregion mit den kommunalen,
institutionellen und politischen Vertreterinnen und Vertretern durchgeführt.
Methodik:
Die methodische Erarbeitung der
Konzeption kann vereinfacht in fünf Arbeitsschritte aufgeteilt werden.
1. Netzplanung
2. Potentialanalyse
3. Qualitätsstandards
4. Konkretisierung des Netzes/ Umlegung
5. Bestandsanalyse und Handlungsbedarfe
1. Netzplanung
Zunächst wurden die
Verbindungen zwischen den einzelnen Kommunen richtlinienkonform zugeordnet.
Dabei wurden die Einstufungen der Kommunen nach dem Landesentwicklungsplan NRW
(LEP NRW) in Ober-, Mittel- und Grundzentren zur Einordnung der Kommunen
berücksichtigt:
·
z. B. zwischen
zwei Oberzentren maximal 25 km
·
z. B. zwischen
zwei Mittelzentren maximal 20 km
·
z. B. zwischen
zwei Grundzentren maximal 15 km
Am Ende dieses Arbeitsschrittes
steht das entwickelte Luftliniennetz, welches die Kommunen innerhalb des
Verbandsgebietes und die an den RVR angrenzenden Städte miteinander verbindet
(Karte 1 der Anlage).
2. Potenzialanalyse
Eine Abschätzung der Radverkehrspotenziale
im Verlaufe der Luftlinien ist von hoher Bedeutung bei der Weiterqualifizierung
dieses Netzes. Einfließende Parameter zur Abschätzung der Radverkehrspotentiale
sind Pendler, Einkaufs- und Freizeitverkehre, die Entfernungen zwischen den
Zielen, Binnenverkehre, der bestehende und ein prognostizierter Modal-Split
(10% – 35%) sowie die Topographie des Streckenverlaufes.
Unter Ansatz dieser Eingangsgrößen wurde für alle
Luftlinienverbindungen das jeweilige Nutzenden-Potenzial ermittelt und eine Zuordnung
zu drei Kategorien getroffen:
·
Regionale Radschnellverbindung bei mehr als 2000 Radfahrenden pro
Tag,
·
Regionale Radhauptverbindung bei 500 bis 2000 Radfahrenden pro
Tag,
·
Regionale Radverbindung bei weniger als 500 Radfahrenden pro Tag.
Die Abbildung 2 in der Anlage zeigt das Ergebnis dieses
Arbeitsschritts.
3. Qualitätsstandards
Um den aufgezeigten Potenzialen
auch über eine geeignete Radverkehrsinfrastruktur gerecht zu werden, wurden für
die drei Kategorien die in Abbildung 3 der Anlage dargestellten
Qualitätsstandards (auf Grundlage vorhandener Richtlinien) entwickelt. Die
jeweiligen Querschnittsdarstellungen zeigen die Aufteilung des Verkehrsraumes
am Beispiel von separat geführten Radwegen:
·
Radschnellverbindungen
(4 m Radweg und 2,50 m Fußweg)
·
Radhauptverbindungen
(3 m Radweg und 2 m Fußweg)
·
Radverbindungen
(2,50 m bis 3 m gemeinsamer Fuß-/Radweg)
4. Konkretisierung des Netzes/ Umlegung
Für
jede Radverbindungsachse (Luftlinie) wurde gemeinsam mit den kommunalen
Vertretern und Vertreterinnen eine konkrete, räumlich verortete Führung
fachlich identifiziert. Die Konkretisierung der Führung für eine Verbindung im
Alltagsradverkehr erfolgte unter der Prämisse, möglichst direkte und schnelle
Führungen herzustellen. Hierbei kann es sich um eine vorhandene
Radverkehrsverbindung im Straßen- und Wegenetz handeln, oder um eine neue
Führung. Dies bedeutet, dass je nach Erfordernis eine neue Planung und somit
ein Neubau oder eine Umgestaltung eines Straßenraums vorgeschlagen wird. Der
Entwurf dieses Alltagsradwegenetzes ist in Abbildung 4 der Anlage dargestellt.
5. Bestandsanalyse und Handlungsbedarfe
Das Konzept soll auch erste
Aussagen zu den Handlungsbedarfen treffen. Daher wurde anhand von aktuellen Luftbildern und unter Verwendung der
Datenbank von Straßen.NRW die Möglichkeit der jeweiligen Führungen geprüft und
Handlungsbedarfe identifiziert und Kostenannahmen dafür getroffen. Das Konzept
lässt den Gebietskörperschaften und weiteren Trägern den Raum für eine
Konkretisierung unter Berücksichtigung der regionalen Bedeutung von
Netzabschnitten.
Erste Ergebnisse der Untersuchung:
Das aus den oben dargestellten Bausteinen entwickelte Konzept für das
Regionale Radwegenetz für den Alltagsradverkehr hat eine gesamte Länge von rund
1.800 km. Die Streckenlängen teilen sich auf die drei Kategorien wie folgt auf:
1. Regionale Radschnellverbindungen (rund 336 km inkl. RS1 und RS MR)
2. Regionale Radhauptverbindungen (rund 691 km)
3.
Regionale Radverbindungen
(rund 779 km)
Die als potenzielle Radschnellverbindungen identifizierten Strecken
würden nach dem Straßen- und Wegegesetz des Landes NRW vorwiegend in die
Trägerschaft des Landes fallen. Die als regionale Radhauptverbindungen und
regionale Radhauptverbindungen identifizierten Achsen liegen in den jeweiligen
Zuständigkeiten der Baulastträger.
Weitere Vorgehensweise:
Die Konzeption wurde im Juni
2018 in Form eines Berichtes GIS-Datensätzen den Kommunen und Kreisen sowie den
regionalen Akteuren im Verbandsgebiet zu einer halbjährlichen Befassung
bereitgestellt. Die im Verlauf dieser Befassung eingehenden Hinweise und
Anregungen werden vom RVR ausgewertet. Daran anschließend wird die Konzeption
nochmals in den politischen Gremien des RVR, voraussichtlich im 2. Quartal
2019, behandelt.
Die Ergebnisse dieser
Konzepterarbeitung dienen u.a. als Grundlage für Gespräche auf Bundes – und
Landesebene mit dem Verkehrsministerium sowie dem Landesbetrieb Straßen.NRW.
Stellungnahme der Stadt Bergkamen:
Die Stadt Bergkamen
begrüßt die Weiterentwicklung des Regionalen Radwegenetzes und hier besonders
die Berücksichtigung der Alltagsverkehre
mit dem Fahrrad zur Arbeit, zur Schule oder zur Erledigung aller Dinge die sich
im Alltag mit dem Fahrrad erledigen lassen. Hiermit werden die Grundlagen
geschaffen, die Anforderungen für den
täglichen Bedarf im Alltag abzubilden und gemeinsam weiter zu entwickeln.
Neben dem Ausbau
und der Pflege eines innerstädtischen Wegenetzes ist hierbei
auch die Zusammenarbeit im Kreis Unna und die Verknüpfung über das
Kreisgebiet hinaus zu den angrenzenden Nachbarkommunen von besonderer
Wichtigkeit. Nach Prüfung der vorliegenden Unterlagen ergeben sich für die
Stadt Bergkamen deshalb folgende Änderungswünsche:
-
Die
dargestellte Wegeverbindung auf der Landwehrstraße zwischen der Innenstadt und
der ehemaligen Klöcknerbahntrasse ist als eine der geplanten qualifizierten
Anbindungen an den Radschnellweg „RS 1“ vorgesehen. Bis auf ein Teilstück
östlich der Werner Straße (B 233) sind Rad-/Gehwege und Angebotsstreifen
bereits vorhanden.
-
Die
Radwegeverbindung auf dem „Kuhbachweg“
ist in voller Länge, d. h. von der Lünener Straße bis zur ehem.
Klöcknerbahntrasse, in das Radwegenetz aufzunehmen. Dieser Weg stellt bereits
zu jetzigen Zeitpunkt eine sehr wichtige und viel genutzte Alltagsverbindung
dar und ist unverzichtbar da hier viele Alltagsziele und die angrenzenden
Ortsteile miteinander verknüpft sind.
-
Der
Betriebsweg an der südlichen Seite des Datteln–Hamm–Kanals ist von der
Stadtgrenze der Stadt Lünen bis zur B 233, Werner Straße, in das Alltagsnetz
mit aufzunehmen. Neben der touristischen Nutzung stellt dieser Weg eine
Verbindung der Stadt Lünen, hier besonders mit den Ortsteilen Beckinghausen und
Horstmar, in Richtung der Industriegebiete in Bergkamen-Rünthe dar.
Diese Bedeutung wird sich nach der Fertigstellung der Wasserstadt Aden noch
deutlich erhöhen. Weiterhin stellt dieser Weg die kürzeste Verbindung her
zwischen der Stadt Lünen und dem Ortsteil Bergkamen-Oberaden mit dem geplanten
Radschnellweg „RS 1“ und somit auch bis zur Stadt Hamm.
Es ergeht deshalb seitens der Stadt Bergkamen die Bitte, die vorgenannten Änderungswünsche in das regionale Radverkehrsnetz einzuarbeiten. Diese Strecken stellen wichtige Radverkehrsverbindungen für die Alltagsverkehre in Bergkamen dar.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 4 Anlagen
Der Bürgermeister In Vertretung Ulrich Beigeordneter und
Stadtkämmerer |
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Amtsleiter Reichling |
Sachbearbeiter Irmisch |
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