Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Bergkamen beschließt, mit Wirkung zum 01.06.2018 den Bereich der bisherigen
Straße „Am Römerlager“ in „An der Bummannsburg“ umzubenennen. Der genaue
räumliche Bereich ist im als Anlage beigefügten Lageplan schraffiert
dargestellt.
Die Umbenennung
der Straße ist gem. § 41 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG NRW) öffentlich
bekannt zu machen.
Sachdarstellung:
Frau Margarete Fieweger, geb. Bummann, Ostenhellweg 72, 59192 Bergkamen, schlägt mit Schreiben vom 21.09.2017 (Anlage 1) die Umbenennung der Straße „Am Römerlager“ in „An der Bummannsburg“ vor. Bei den Flächen des heutigen Einkaufsstandortes entlang der Straße „Am Römerlager“ handelt es sich um eine ursprüngliche Hofstelle, welche sich im Eigentum der Familie Bummann befand. Weiterhin lautet die Flurbezeichnung nördlich des Westenhellwegs „Die Bummannsburg“.
Die Straßenbezeichnung „Am Römerlager“ führte bereits in der Vergangenheit – vor allem bei ortsfremden Personen – zu Irritationen, befindet sich doch das historische Römerlager in Bergkamen-Oberaden, die Straße „Am Römerlager“ jedoch in Bergkamen-Rünthe. Eine eindeutigere Zuordnung durch die neue Straßenbezeichnung im Stadtgebiet ist insofern sowohl für ortsfremde Personen als auch für die Anlieger als positiv zu bewerten.
An der Straße „Am Römerlager“ sind zurzeit 23 Gewerbebetriebe angesiedelt. Diesen sollten hinsichtlich der Erreichbarkeit keine Nachteile entstehen (z. B. Umstellung Navigationsgeräte, Stadtpläne). Um dies zu vermeiden, sollte die Beschilderung für einen Übergangszeitraum mindestens bis Ende 2018 nachrichtlich mit einem Hinweis versehen werden oder aber beide Straßenschilder in der Übergangszeit angebracht bleiben.
Die Umbenennung soll zum 01.06.2018 in Kraft treten, um den Anliegern einen ausreichenden Vorlauf zur Umstellung einzuräumen.
Die zugeteilten Hausnummern können im Falle der Straßenumbenennung für die entsprechenden Grundstücke erhalten bleiben.
Die Umbenennung der Straße „Am Römerlager“ in „An der Bummannsburg“ ist mit dem Ortsvorsteher des Stadtteiles Bergkamen-Rünthe – Herrn Kuhlmann – abgestimmt.
Der von der Umbenennung betroffene Bereich ist im Lageplan (Anlage 2) gekennzeichnet.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 2 Anlagen
Der Bürgermeister In Vertretung Dr.-Ing. Peters Erster Beigeordneter |
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Amtsleiter Heusner |
Sachbearbeiterin Grote-Gach |
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