Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt, die in den Anlagen dargestellten Straßen und Wege dem öffentlichen Verkehr als Gemeindestraßen (§ 3 Abs. 4 des Straßen- und Wegegesetzes NRW) gem. § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 (GV. NRW S. 1028, 1996, S. 81, 141, 216, 355, 2007, S. 327), zuletzt geändert durch Artikel 27 des Gesetzes vom 05.11.2016 (GV. NRW S. 934), in Kraft getreten am 25. November 2016, zu widmen. Um die formalen Voraussetzungen des Straßen- und Wegegesetzes zu erfüllen, sind die nachfolgend genannten Straßen und Wege zu widmen. Die zu widmenden Straßenflächen sind auf den jeweils als Anlage beigefügten Lageplänen schraffiert dargestellt.

 

Die Widmungsverfügungen sind gem. § 6 Straßen- und Wegegesetz NRW öffentlich bekannt zu machen.

Sachdarstellung:

 

Im Zuge einer von der neuen Amtsleitung veranlassten systematischen Prüfung der städtischen Wege und Straßen wurde festgestellt, dass insbesondere im Altbestand noch keine offiziellen Widmungsverfügungen vorliegen. Die Verwaltung empfiehlt, diesen Schritt nunmehr nachzuholen. Aus Gründen der Rechtssicherheit soll eine förmliche Widmung vorgenommen werden.

 

Eine negative Auswirkung für die Anlieger, z. B. nach dem Beitragsrecht, ist derzeit nicht zu erwarten.

 

Im Einzelnen handelt es sich um folgende Straßen:

 

Erschließungsanlage WD 110 (Akazienweg, Eschenweg, Espenweg und Eibenweg)

 

Die Erschließungsanlage WD 110 ist ausgebaut und endgültig fertiggestellt worden. Die Stadt Bergkamen hat die entsprechenden Straßenflächen bereits vor Jahren in ihr Eigentum übernommen. Bei den Straßen Akazienweg, Eschenweg, Espenweg und Eibenweg handelt es sich um Anliegerstraßen gem. § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NRW.

Der Akazienweg weist die Flurstücke Nr. 489, 496 und 698 aus. Bei den Flurstücken Nr. 489 und 496 handelt es sich um einen Fuß- und Radweg. Der Gemeingebrauch ist hier auf Fußgänger- und Radfahrverkehr beschränkt.

Der Eschenweg weist die Flurstücks Nr. 318 aus.

Der Espenweg beinhaltet die Flurstücke Nr. 420, 423, 425, 430, 435, 441, 442, 447 und 509.

Der Eibenweg hat komplett die Flurstücks Nr. 349.

Der Gemeingebrauch wird nicht beschränkt Die vorbezeichnete Erschließungsanlage ist im beigefügten Katasterplan schraffiert dargestellt (Anlagen 1, 2, 3, 4). Die Katasterpläne sind Bestandteil dieser Widmungsverfügung.

 

Am Friedrichsberg

 

Die Straße Am Friedrichsberg weist die katasteramtliche Flurstücksbezeichnung Gemarkung Bergkamen, Flur 14, Flurstück Nr. 259, aus. Es handelt sich hier um eine Anliegerstraße nach § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NRW.. Der Gemeingebrauch wird nicht beschränkt. Die vorbezeichnete Straße ist im beigefügten Katasterplan schraffiert dargestellt (Anlage 5). Der Katasterplan ist Bestandteil der Widmungsverfügung.

 

Am Hauptfriedhof

 

Die Straße Am Hauptfriedhof weist die katasteramtliche Flurstücksbezeichnung Gemarkung Weddinghofen, Flur 11, Flurstück Nr. 226, Flur 7, Flurstücke Nr. 722, 687, 693, 697und 38 aus. Auf den Flurstücken Nr. 704, 707, 710, 712, 714 und 719, befindet sich der öffentliche Parkplatz, welcher zum Friedhof gehört. Bei der Straße Am Hauptfriedhof handelt es sich um eine Haupterschließungsanlage gem. § 3 Abs. 4 Nr. 1 StrWG NRW. Der Teil des öffentlichen Parkplatzes ist ebenfalls zu widmen. Der Gemeingebrauch wird nicht beschränkt. Die vorbezeichnete Straße sowie der Parkplatz sind im beigefügten Katasterplan schraffiert dargestellt (Anlage 6). Der Katasterplan ist Bestandteil der Widmungsverfügung.

 

Erschließungsanlage BK 101 Am Himmeldieck (Straßen Am Himmeldieck, Brockhausstraße, Zehntacker)

 

Die Erschließungsanlage BK 101 Am Himmdeldieck ist ausgebaut und endgültig fertiggestellt worden. Die Stadt Bergkamen hat die entsprechenden Straßenflächen durch lastenfreie Eigentumsumschreibung am 01.10.2014 von der Fa. BI Bauland- und Immobilien GmbH übernommen. Die in der Erschließungsanlage BK 101 vorhandenen Straßenflächen weisen die katasteramtlichen Flurstücksbezeichnungen Gemarkung Bergkamen, Flur 3, Flurstücke Nr. 73, 707, 709, 711, 712, 713, 724, 726, 729, 746, 747, 743, 748, 718, aus. Bei der Straße Am Himmeldieck handelt es sich um eine Haupterschließungsanlage gem. § 3 Abs. 4 Nr. 1 StrWG NRW. Die Straßen Zehntacker und Brockhausstraße sind Anliegerstraßen gem. § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NRW. Der Gemeingebrauch wird nicht beschränkt. Die vorbezeichnete Erschließungsanlage ist im beigefügten Katasterplan schraffiert dargestellt (Anlage 7 BK 101). Der Katasterplan ist Bestandteil dieser Widmungsverfügung.

 

Am Römerlager

 

Die Straße „Am Römerlager“ weist die katasteramtliche Flurstücksbezeichnung Gemarkung Rünthe, Flur 2, Flurstücke Nr. 223, 224, 225, 509, 517 und 520 aus. Es handelt sich um eine Anliegerstraße gem. § 3 Abs. 3 Nr. 2 StrWG NRW. Der Gemeingebrauch wird nicht beschränkt. Die vorbezeichnete Straße ist im beigefügten Katasterplan schraffiert dargestellt (Anlage 8). Dieser ist Bestandteil der Widmungsverfügung.

 

Anton-Schmaus-Straße

 

Die Anton-Schmaus-Straße weist die katasteramtliche Flurstücksbezeichnung Gemarkung Bergkamen, Flur 4, Flurstück Nr. 875, aus. Es handelt sich um eine Anliegerstraße gem. § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NRW. Der Gemeingebrauch wird nicht beschränkt. Die vorbezeichnete Straße ist im beigefügten Katasterplan schraffiert dargestellt (Anlage 9). Der Katasterplan ist Bestandteil der Widmungsverfügung.

 

Auf der Worth

 

Die Straße Auf der Worth weist die katasteramtliche Flurstücksbezeichnung Gemarkung Bergkamen, Flur 8, Flurstück Nr. 129, aus. Es handelt sich um eine Anliegerstraße gem § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NRW. Der Gemeingebrauch wird nicht beschränkt. Die vorbezeichnete Straße ist im beigefügten Katasterplan schraffiert dargestellt (Anlage 10). Der Katasterplan ist Bestandteil der Widmungsverfügung.

 

Brandenburger Straße

 

Die Brandenburger Straße weist die katasteramtliche Flurstücksbezeichnung Gemarkung Oberaden, Flur 11, Flurstück Nr. 492, aus. Es handelt sich gem. § 3 Abs. 4 Nr. 1 StrWG NRW um eine Haupterschließungsanlage. Der Gemeingebrauch wird nicht beschränkt. Die vorbezeichnete Straße ist im beigefügten Katasterplan schraffiert dargestellt (Anlage 11). Der Katasterplan ist Bestandteil der Widmungsverfügung.

 

Dorfstraße

 

Die Dorfstraße weist die katasteramtliche Flurstücksbezeichnung Gemarkung Heil, Flur 1, Flurstücke Nr. 231, 237, 240, 242, 246, 251, 278, 372, 495 und 496, aus. Es handelt sich um eine Anliegerstraße nach § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NRW. Der Gemeingebrauch wird nicht beschränkt. Die vorbezeichnete Straße ist im beigefügten Katasterplan schraffiert dargestellt (Anlage 12). Der Katasterplan ist Bestandteil der Widmungsverfügung.

 

Erschließungsanlage OV 113 (Drei Finken)

 

Der Bauverein zu Lünen hat die Erschließungsanlage im vg. Bauplangebiet auf die Stadt Bergkamen übertragen. Der Grundstücksübertragsvertrag wurde am 05.09.2013 geschlossen. Die Umschreibung des Eigentums in das Grundbuch der Stadt Bergkamen ist erfolgt. Die Straße Drei Finken weist die katasteramtliche Flurstücksbezeichnung Gemarkung Overberge, Flur 3, Flurstück Nr. 2340, aus. Bei der Straße handelt es sich um eine Anliegerstraße nach § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NRW. Der Gemeingebrauch wird nicht beschränkt. Die vorbezeichnete Straße ist im beigefügten Katasterplan schraffiert dargestellt (Anlage 13). Der Katasterplan ist Bestandteil der Widmungsverfügung.

 

Emilie-Winkelmann-Straße

 

Die Emilie-Winkelmann-Straße weist die katasteramtliche Flurstücksbezeichnung Gemarkung Rünthe, Flur 3, Flurstück Nr. 1475, aus. Bei der Straße handelt es sich um eine Anliegerstraße nach § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NRW. Der Gemeingebrauch wird nicht beschränkt. Die vorbezeichnete Straße ist im beigefügten Katasterplan schraffiert dargestellt (Anlage 14). Der Katasterplan ist Bestandteil der Widmungsverfügung.

 

Ernst-Reuter-Straße

 

Die Ernst-Reuter-Straße weist die katasteramtliche Flurstücksbezeichnung Gemarkung Weddinghofen, Flur 8, Flurstücke Nr. 298, 556 tlw., aus. Auf dem Flurstück 556 befinden sich Teile des öffentlichen Parkplatzes zwischen der Ernst-Reuter-Straße und der Fritz-Steinhoff-Straße. Der Parkplatz erstreckt sich auch auf eine Teilfläche des angrenzenden Grundstückes der Gemarkung Weddinghofen, Flur 8, Flurstück Nr. 234. Es handelt sich hierbei wieder um eine Anliegerstraße gem. § 3 Abs. 4 Nr. StrWG NRW. Der Teil des öffentlichen Parkplatzes ist ebenfalls zu widmen. Der Gemeingebrauch wird nicht beschränkt. Die vorbezeichnete Straße sowie der Parkplatz sind im beigefügten Katasterplan schraffiert dargestellt (Anlage 15). Der Katasterplan ist Bestandteil der Widmungsverfügung.

 

Ernst-Schering-Straße

 

Die Ernst-Schering-Straße weist die katasteramtliche Flurstücksbezeichnung Gemarkung Bergkamen, Flur 11, Flurstücke Nr. 361, 410, 537, 539 und 565, aus. Gem. § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NRW handelt es sich um eine Anliegerstraße. Der Gemeingebrauch wird nicht beschränkt. Die vorbezeichnete Straße ist im beigefügten Katasterplan schraffiert dargestellt (Anlage 16). Der Katasterplan ist Bestandteil der Widmungsverfügung.

 

Ernst-von-Bodelschwingh-Straße

 

Die Ernst-von-Bodelschwingh-Straße weist die katasteramtliche Flurstücksbezeichnung Gemarkung Weddinghofen, Flur 14, Flurstücke Nr. 407 und 405 tlw. (bezogen auf die Straße), aus. Bei der Straße handelt es sich um eine Anliegerstraße nach § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NRW. Der Gemeingebrauch wird nicht beschränkt. Die vorbezeichnete Straße ist im beigefügten Katasterplan schraffiert dargestellt (Anlage 17). Der Katasterplan ist Bestandteil der Widmungsverfügung.

 

Gewerbestraße

 

Die Gewerbestraße weist die katasteramtliche Flurstücksbezeichnung Gemarkung Rünthe, Flur 3, Flurstücke Nr. 396 tlw., 426, 527, 535 tlw., 861 und 1109, aus. Bei der Straße handelt es sich um eine Anliegerstraße nach § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NRW. Der Gemeingebrauch wird nicht beschränkt. Die vorbezeichnete Straße ist im beigefügten Katasterplan schraffiert dargestellt (Anlage 18). Der Katasterplan ist Bestandteil der Widmungsverfügung.

 

Görlitzer Straße

 

Die Görlitzer Straße weist die katasteramtliche Flurstücksbezeichnung Gemarkung Bergkamen, Flur 2, Flurstück Nr. 1386, aus. Gem. § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NRW handelt es sich um eine Anliegerstraße. Der Gemeingebrauch wird nicht beschränkt. Die vorbezeichnete Straße ist im beigefügten Katasterplan schraffiert dargestellt (Anlage 19). Der Katasterplan ist Bestandteil der Widmungsverfügung.

 

Grüner Weg

 

Die Straße Grüner Weg weist die katasteramtliche Flurstücksbezeichnung Gemarkung Weddinghofen, Flur 10, Flurstücke Nr. 348 und 568 aus. Bei der Straße handelt es sich gem. § 3 Abs. 4 Nr. 2 Straßen- und Wegegesetz NRW um eine Anliegerstraße. Der Gemeingebrauch wird nicht beschränkt. Die vorbezeichnete Straße ist im beigefügten Katasterplan schraffiert dargestellt (Anlage 20). Der Katasterplan ist Bestandteil der Widmungsverfügung.

 

Hahnenpatt

 

Die Straße Hahnenpatt weist die katasteramtliche Flurstücksbezeichnung Gemarkung Overberge, Flur 4, Flurstücke Nr. 170,171, 172, 208, 209, aus. Es handelt sich hier um eine Haupterschließungsanlage gem. § 3 Abs. 4 Nr. 1 des StrWG NRW. Der Gemeingebrauch wird nicht beschränkt. Die vorbezeichnete Straße ist im beigefügten Katasterplan schraffiert dargestellt (Anlage 21). Der Katasterplan ist Bestandteil der Widmungsverfügung.

 

Haldenweg

 

Der Haldenweg weist die katasteramtliche Flurstücksbezeichnung Gemarkung Weddinghofen, Flur 6, Flurstücke Nr. 488, 491, 495, aus. Es handelt sich um eine Anliegerstraße gem. § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NRW. Der Gemeingebrauch wird nicht beschränkt. Die vorbezeichnete Straße ist im beigefügten Katasterplan schraffiert dargestellt (Anlage 22). Der Katasterplan ist Bestandteil der Widmungsverfügung.

 

Heiler Kirchweg

 

Die Straße Heiler Kirchweg weist die katasteramtliche Flurstücksbezeichnung Gemarkung Oberaden, Flur 6, Flurstück Nr. 1027 (bis zur Stadtgrenze Lünen) und 1211, aus. Es handelt sich um eine Haupterschließungsanlage nach § 3 Abs. 4 Nr. 1 StrWG NRW. Der Gemeingebrauch wird nicht beschränkt. Die vorbezeichnete Straße ist im beigefügten Katasterplan schraffiert dargestellt (Anlage 23). Der Katasterplan ist Bestandteil der Widmungsverfügung.

 

Hermann-Stehr-Straße

 

Die Hermann-Stehr-Straße weist die katasteramtliche Flurstücksbezeichnung Gemarkung Oberaden, Flur 4, Flurstück Nr. 506, aus. Das Grundstück der Gemarkung Oberaden, Flur 4, Flurstück Nr. 239, ist nicht zu widmen, da es sich um ein Privatgrundstück handelt. Es handelt sich um eine Anliegerstraße gem. § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NRW. Der Gemeingebrauch wird nicht beschränkt. Die vorbezeichnete Straße ist im beigefügten Katasterplan schraffiert dargestellt (Anlage 24). Der Katasterplan ist Bestandteil der Widmungsverfügung.

 

Hubertusstraße

 

Die Hubertusstraße weist die katasteramtliche Flurstücksbezeichnung Gemarkung Oberaden, Flur 10, Flurstück Nr. 263, aus. Es handelt sich um eine Haupterschließungsanlage nach § 3 Abs. 4 Nr. 1 StrWG NRW. Der Gemeingebrauch wird nicht beschränkt. Die vorbezeichnete Straße ist im beigefügten Katasterplan schraffiert dargestellt (Anlage 25). Der Katasterplan ist Bestandteil der Widmungsverfügung.

 

Hüchtstraße

 

Die Hüchtstraße weist die katasteramtliche Flurstücksbezeichnung Gemarkung Overberge, Flur 4, Flurstücke Nr. 542 und 543 sowie Overberge, Flur 10, Flurstück Nr. 43, aus. Es handelt sich um eine Haupterschließungsanlage nach § 3 Abs. 4 Nr. 1 StrWG NRW. Der Gemeingebrauch wird nicht beschränkt. Die vorbezeichnete Straße ist im beigefügten Katasterplan schraffiert dargestellt (Anlage 26). Der Katasterplan ist Bestandteil der Widmungsverfügung.

 

Im Winkel

 

Die Straße Im Winkel weist die katasteramtliche Flurstücksbezeichnung Gemarkung Bergkamen, Flur 5, Flurstücke Nr. 142, 293 und 295 aus. Es handelt sich um Anliegerstraße nach § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NRW. Der Gemeingebrauch wird nicht beschränkt. Die vorbezeichnete Straße ist im beigefügten Katasterplan schraffiert dargestellt (Anlage 27). Der Katasterplan ist Bestandteil der Widmungsverfügung.

 

In den Kämpen

 

Die Straße In den Kämpen weist die katasteramtliche Flurstücksbezeichnung Gemarkung Bergkamen, Flur 2, Flurstück Nr. 266, aus. Es handelt sich um eine Anliegerstraße nach § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NRW. Der Gemeingebrauch wird nicht beschränkt. Die vorbezeichnete Straße ist im beigefügten Katasterplan schraffiert dargestellt (Anlage 28). Der Katasterplan ist Bestandteil der Widmungsverfügung.

 

Justus-von-Liebig-Straße

 

Die Justus-von-Liebig-Straße weist die katasteramtliche Flurstücksbezeichnung Gemarkung Bergkamen, Flur 11, Flurstück Nr. 528 tlw., aus. Die Widmung bezieht sich auf die Straßenfläche des Flurstückes 528. Bei der Straße handelt es sich um eine Anliegerstraße nach § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NRW. Der Gemeingebrauch wird nicht beschränkt. Die vorbezeichnete Straße ist im beigefügten Katasterplan schraffiert dargestellt (Anlage 29). Der Katasterplan ist Bestandteil der Widmungsverfügung.

 

Kleiweg

 

Die Straße Kleiweg weist die katasteramtliche Flurstücksbezeichnung Gemarkung Weddinghofen, Flur 8, Flurstücke Nr. 884 tlw. und 842, aus. Es handelt sich bei dem Kleiweg um eine Hauptverkehrsstraße nach § 3 Abs. 4 Nr. 1 StrWG NRW, da diese durch die Aufnahme von überörtlichem Verkehr gekennzeichnet ist. Der Gemeingebrauch wird nicht beschränkt. Die vorbezeichnete Straße ist im beigefügten Katasterplan schraffiert dargestellt (Anlage 30). Der Katasterplan ist Bestandteil der Widmungsverfügung.

 

Königstraße

 

Die Königstraße weist die katasteramtliche Flurstücksbezeichnung Gemarkung Overberge, Flur 3, Flurstücke Nr. 1499, 1501, 1500 tlw., aus. Bei der Straße handelt es sich um eine Anliegerstraße nach § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NRW. Der Gemeingebrauch wird nicht beschränkt. Die vorbezeichneten Straßen sind im beigefügten Katasterplan schraffiert dargestellt (Anlage 31). Der Katasterplan ist Bestandteil der Widmungsverfügung.

 

Körnerstraße

 

Die Körnerstraße weist die katasteramtliche Flurstücksbezeichnung Gemarkung Bergkamen, Flur 11, Flurstücke Nr. 559, 563 und tlw. Flurstück Nr. 560 (Fußweg), aus. Bei der Straße handelt es sich um eine Anliegerstraße nach § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NRW. Im Bereich des Flurstückes 560 erfolgt für den Fußweg zur Fritz-Husemann-Straße eine Beschränkung der Nutzung auf Fußgänger. Bei den Flurstücken 559 und 563 wird der Gemeingebrauch nicht eingeschränkt. Die vorbezeichnete Straße ist im beigefügten Katasterplan schraffiert dargestellt (Anlage 32). Der Katasterplan ist Bestandteil der Widmungsverfügung.

 

Kugelbrink

 

Die Straße Kugelbrink hat die Katasterbezeichnung Gemarkung Bergkamen, Flur 6, Flurstück Nr. 25. Es handelt sich um eine Haupterschließungsanlage nach § 3 Abs. 4 Nr. 1 StrWG NRW. Der Gemeingebrauch wird nicht beschränkt. Die vorbezeichnete Straße ist im beigefügten Katasterplan schraffiert dargestellt (Anlage 33). Der Katasterplan ist Bestandteil der Widmungsverfügung.

 

Lise-Meitner-Straße

 

Die Lise-Meitner-Straße weist die katasteramtliche Flurstücksbezeichnung Gemarkung Rünthe, Flur 3, Flurstück Nr. 1493, aus. Bei der Straße handelt es sich um eine Anliegerstraße nach § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NRW. Der Gemeingebrauch wird nicht beschränkt. Die vorbezeichnete Straße ist im beigefügten Katasterplan schraffiert dargestellt (Anlage 34). Der Katasterplan ist Bestandteil der Widmungsverfügung.

 

Marie-Curie-Straße

 

Die Marie-Curie-Straße weist die katasteramtliche Flurstücksbezeichnung Gemarkung Rünthe, Flur 3, Flurstücke Nr. 1351, 1344, 1472, 1474 und 1476, aus. Bei der Straße handelt es sich um eine Anliegerstraße nach § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NRW. Der Gemeingebrauch wird nicht beschränkt. Die vorbezeichnete Straße ist im beigefügten Katasterplan schraffiert dargestellt (Anlage 35). Der Katasterplan ist Bestandteil der Widmungsverfügung.

 

Martin-Luther-Straße

 

Die Martin-Luther-Straße weist die katasteramtliche Flurstücksbezeichnung Gemarkung Rünthe, Flur 5, Flurstücke Nr. 797 und 915 tlw. (Bereich Wendehammer vor dem Feuerwehrgerätehaus), aus. Es handelt sich um eine Anliegerstraße nach § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NRW. Der Gemeingebrauch wird nicht beschränkt. Die vorbezeichnete Straße ist im beigefügten Katasterplan schraffiert dargestellt (Anlage 36). Der Katasterplan ist Bestandteil der Widmungsverfügung.

 

Nördliche Lippestraße

 

Die Nördliche Lippestraße weist die katasteramtlichen Flurstücksbezeichnungen Gemarkung Heil, Flur 4, Flurstück Nr. 574, sowie Heil, Flur 3, Flurstück Nr. 30, aus. Bei der Straße handelt es sich um eine Anliegerstraße nach § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NRW. Der Gemeingebrauch wird nicht beschränkt. Die vorbezeichnete Straße ist im beigefügten Katasterplan schraffiert dargestellt (Anlage 37). Der Katasterplan ist Bestandteil der Widmungsverfügung.

 

Pestalozzistraße/Platz von Wieliczka

 

Die Pestalozzistraße weist die katasteramtliche Flurstücksbezeichnung Gemarkung Bergkamen, Flur 12, Flurstück Nr. 198, aus. Bei der Straße handelt es sich um eine Anliegerstraße nach § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NRW. Der Gemeingebrauch wird nicht beschränkt. Der östliche Teil der Pestalozzistraße mündet in den Platz von Wieliczka. Dieser Bereich ist ebenfalls der Öffentlichkeit zu widmen. Die vorbezeichnete Straße ist im beigefügten Katasterplan schraffiert dargestellt (Anlage 38). Der Katasterplan ist Bestandteil der Widmungsverfügung.

 

Erschließungsanlage BK 26 Schönhausen (Paul-Zech-Straße, Reinhold-Böhm-Straße)

 

Die Erschließungsanlage BK 26 Schönhausen ist ausgebaut und endgültig fertiggestellt worden. Die Stadt Bergkamen hat die entsprechende Straßenfläche bereits vor Jahren in ihr Eigentum übernommen. Die Paul-Zech-Straße weist die katasteramtliche Flurstücksbezeichnung Gemarkung Bergkamen, Flur 1, Flurstück Nr. 549, aus; die Reinhold-Böhm-Straße Gemarkung Bergkamen, Flur 1, Flurstücke Nr. 367, 544 und 545. Es handelt sich um Anliegerstraßen nach § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NRW. Im Bereich des Flurstückes 545 erfolgt für den Fußweg eine Beschränkung der Nutzung auf Fußgänger. Der Gemeingebrauch wird nicht beschränkt. Die vorbezeichneten Straßen sind in den beigefügten Katasterplänen schraffiert dargestellt (Anlagen 39 und 40). Die Katasterpläne sind Bestandteil der Widmungsverfügung.

 

Sanddornweg

 

Die Erschließungsanlage Sanddornweg ist ausgebaut und endgültig fertiggestellt worden. Die Stadt Bergkamen hat die entsprechende Straßenfläche durch Übertragsvertrag vom 27.10.2015 von der Fa. de Pyler Bauträger GmbH erworben. Die Straße Sanddornweg weist die katasteramtliche Flurstücksbezeichnung Gemarkung Bergkamen, Flur 7, Flurstücke Nr. 458, 517, 525, 547, 548, 577, 655, aus. Es handelt sich hierbei um eine Anliegerstraße gem. § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NRW. Der Gemeingebrauch wird nicht beschränkt. Bei den Flurstücken 536 und 549 handelt es sich um einen Fußweg. Der Gemeingebrauch ist beschränkt auf Fußgängerverkehr. Die vorbezeichnete Straße ist im beigefügten Katasterplan schraffiert dargestellt (Anlage 41). Der Katasterplan ist Bestandteil der Widmungsverfügung.

 

Schwester-Martha-Straße

 

Die Schwester-Martha-Straße weist die katasteramtliche Flurstücksbezeichnung Gemarkung Rünthe, Flur 3, Flurstück Nr. 1195, aus. Bei der Straße handelt es sich um eine Anliegerstraße nach § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NRW. Der Gemeingebrauch wird nicht beschränkt. Die vorbezeichnete Straße ist im beigefügten Katasterplan schraffiert dargestellt (Anlage 42). Der Katasterplan ist Bestandteil der Widmungsverfügung.

 

Südliche Lippestraße

 

Die Südliche Lippestraße weist die katasteramtliche Flurstücksbezeichnung Gemarkung Heil, Flur 4, Flurstücke Nr. 109 und 110, aus. Bei der Straße handelt es sich um eine Anliegerstraße nach § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NRW. Der Gemeingebrauch wird nicht beschränkt. Die vorbezeichnete Straße ist im beigefügten Katasterplan schraffiert dargestellt (Anlage 43). Der Katasterplan ist Bestandteil der Widmungsverfügung.

 

Waldstraße

 

Die Waldstraße weist die katasteramtliche Flurstücksbezeichnung Gemarkung Heil, Flur 4, Flurstück Nr. 117, aus. Bei der Straße handelt es sich um eine Anliegerstraße nach § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NRW. Der Gemeingebrauch wird nicht beschränkt. Die vorbezeichnete Straße ist im beigefügten Katasterplan schraffiert dargestellt (Anlage 44). Der Katasterplan ist Bestandteil der Widmungsverfügung.

 

Wolfgang-Fräger-Straße

 

Die Wolfgang-Fräger-Straße weist die katasteramtliche Flurstücksbezeichnung Gemarkung Bergkamen, Flur 14, Flurstücke Nr. 695, 706, 707, 708, 713, 719, 728 und 734 aus. Bei der Straße handelt es sich um eine Anliegerstraße nach § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NRW. Im Bereich der Flurstücke 707 und 708 erfolgt für den Fuß- und Radweg eine Beschränkung der Nutzung auf Fußgänger- und Radfahrverkehr. Der Gemeingebrauch für die übrigen Flurstücke wird nicht beschränkt. Die vorbezeichnete Straße ist im beigefügten Katasterplan schraffiert dargestellt (Anlage 45). Der Katasterplan ist Bestandteil der Widmungsverfügung.

 

Zum Schacht III

 

Die Straße Zum Schacht III weist die katasteramtliche Flurstücksbezeichnung Gemarkung Rünthe, Flur 5, Flurstücke Nr. 13, 97, 560 und 901, aus. Es handelt sich um eine Haupterschließungsanlage nach § 3 Abs. 4 Nr. 1 StrWG NRW. Der Gemeingebrauch wird nicht beschränkt. Der Parkplatz erstreckt sich eine Teilfläche des angrenzenden Grundstückes der Gemarkung Rünthe, Flur 5, Flurstück Nr. 560. Dieser Teil des öffentlichen Parkplatzes ist ebenfalls zu widmen. Die vorbezeichnete Straße ist im beigefügten Katasterplan schraffiert dargestellt (Anlage 46). Der Katasterplan ist Bestandteil der Widmungsverfügung.

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 45 Anlagen

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Dr.-Ing. Peters

Erster Beigeordneter

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Heusner

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

Grote-Gach