Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Schule, Sport und Weiterbildung beschließt, die kommunale Klassenrichtzahl zur Bildung der Eingangsklassen an den städtischen Grundschulen in Bergkamen für das Schuljahr 2018/19 auf 19 festzulegen und folgende Eingangsklassen zu bilden:
Gerhart-Hauptmann-Schule 3 Klassen
Schillerschule 3 Klassen
Pfalzschule 4 Klassen
Jahnschule 2 Klassen
Preinschule 3 Klassen
Overberger Schule 2 Klassen
Freiherr-von-Ketteler-Schule 2 Klassen
Sachdarstellung:
Das "Gesetz zur Sicherung eines qualitativ hochwertigen
und wohnungsnahen Grundschulangebots in Nordrhein-Westfalen" (8.
Schulrechtsänderungsgesetz) ist am 07.11.2012 vom Landtag beschlossen worden
und am 21.11.2012 in Kraft getreten. Über die Inhalte des Gesetzes wurde
der Ausschuss für Schule, Sport und Weiterbildung in seiner Sitzung am
09.04.2013, Drucksache Nr. 10/1122, umfassend informiert.
Nach der Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2
Schulgesetz (VO zu § 93 Abs. 2 SchulG) ist die Anzahl der in einer Kommune zu
bildenden Eingangsklassen in der Primarstufe am 15.01. eines jeden Jahres zu ermitteln.
In § 6 a Abs. 2 der Verordnung heißt es dazu:
"Im Gebiet eines Schulträgers darf die Zahl der zu
bildenden Eingangsklassen die kommunale Klassenrichtzahl nicht überschreiten.
Für die Ermittlung der kommunalen Klassenrichtzahl wird die Schülerzahl der zu
bildenden Eingangsklassen einer Kommune durch 23 geteilt."
Die Schülerzahl, von der wir in Bergkamen am 15.01. ausgehen müssen. liegt bei 437.
Damit berechnet sich die kommunale Klassenrichtzahl wie
folgt:
437 Erstklässler geteilt durch 23 = 19,0
Es können somit maximal 19 Eingangsklassen in Bergkamen gebildet werden.
Zur eigentlichen Klassenbildung heißt es in § 6 a Abs. 1 der Verordnung:
"Die Anzahl der zu bildenden Eingangsklassen an einer
Grundschule beträgt für jahrgangsbezogenen und jahrgangsübergreifenden
Unterricht bei einer Schülerzahl von:
1. bis
zu 29 eine Klasse;
2. 30
bis 56 zwei Klassen;
3. 57
bis 81 drei Klassen;
4. 82
bis 104 vier Klassen;
5. 105
bis 125 fünf Klassen;
6. 126
bis 150 sechs Klassen."
Die Bildung von Eingangsklassen mit weniger als 15 und mehr
als 29 Schülerinnen und Schülern ist unzulässig.
Auf
dieser Basis und dem Anmeldeverhalten der Erziehungsberechtigten ergibt
sich für die Bergkamener Grundschulen nachfolgend dargestellte Klassen- und Schülerzahlenverteilung:
Schule |
Ammeldungen |
Klassen |
Veränderung zum Schuljahr 2016/17 |
Schüler/-innen pro Klasse |
Schillerschule |
68 |
3 |
+ 1 |
22 / 23 / 23 |
Gerhart-Hauptmann-Schule |
61 |
3 |
+/- 0 |
20 / 20 /21 |
Jahnschule |
45 |
2 |
+/- 0 |
22 / 23 |
Preinschule |
66 |
3 |
+/- 0 |
22 |
Freiherr-von-Ketteler-Schule |
50 |
2 |
- 1 |
25 |
Pfalzschule |
96 |
4 |
+ 1 |
24 |
Overberger Schule |
46 |
2 |
+ 1 |
23 |
Summe |
432 |
19 |
+ 1 |
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Zu diesen Zahlen sind einige Anmerkungen zu machen:
1. Die Kommunale Klassenrichtzahl ist mit 437 und nicht wie in
der Tabelle zu sehen mit 432 Kindern berechnet worden. Rechnerisch kommen in
beiden Fällen 19 Eingangsklassen als Ergebnis bei der Berechnung heraus. Bei 5 Kindern fehlt aber
noch eine Anmeldung an einer Grundschule. Das liegt zum einen daran, dass die
Kinder erst kurz vor dem Stichtag in Bergkamen angemeldet worden sind (Zuzug)
und die Anmeldung an einer Grundschule darum bisher nicht erfolgen konnte.
Bei
zwei Kindern wird
über die Kindertagesstätte versucht, Kontakt mit den Eltern aufzunehmen, damit sie ihr Kind an
einer Grundschule anmelden. In letzter Konsequenz würde das Jugendamt tätig werden.
2. Insgesamt gesehen ist die Anzahl der Schülerinnen und Schüler
in den Eingangsklassen im Vergleich zum letzten Schuljahr leicht angestiegen.
Auf das gesamte Stadtgebiet betrachtet ist dies als völlig unproblematisch zu bezeichnen. Die Schulen haben
ausreichend Räume zur Verfügung, um die Schülerinnen und Schüler beschulen zu können.
3. An der Pfalzschule sind mit Abstand die meisten Anmeldungen
zu verzeichnen. Da die Schule in diesem Schuljahr aber vier Klassen abgibt,
kann sie auch vier Klassen aufnehmen.
4. Die Gerhart-Hauptmann-Schule kann mit 20 bzw. 21 Schülerinnen und Schülern je
Klasse relativ kleine Eingangsklassen bilden. Es ist davon auszugehen, dass
diese Zahl bis zum Beginn des Schuljahres am 01.08. noch etwas steigen wird.
5. In Oberaden gibt es - wie prognostiziert - 5 Eingangsklassen an den beiden Grundschulen. Bereits zum zweiten Mal in
Folge bildet damit die Preinschule drei Eingangsklassen und die Jahnschule zwei.
Abschließend ist festzuhalten, dass keine Schule
Schülerinnen oder Schüler abweisen muss. Alle Kinder können die Schule
besuchen, an der
sie angemeldet worden sind.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der Bürgermeister In Vertretung Busch Beigeordnete |
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Amtsleiter Kray |
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