Betreff
Beschluss des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes "BreitBandBergkamen" für das Rumpfwirtschaftsjahr 2018 sowie Feststellung der vorläufigen Eröffnungsbilanz zum 01.02.2018
Vorlage
11/1075
Aktenzeichen
gl-wz
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.    Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „BreitBand Bergkamen“ für das Rumpfwirtschaftsjahr 2018, so wie er als Anlage 1 dieser Vorlage beigefügt ist.

2.    Der Rat der Stadt Bergkamen stellt die vorläufige Eröffnungsbilanz zum 01.02.2018 fest, so wie sie als Anlage 2 dieser Vorlage beigefügt ist.

Sachdarstellung:

 

Zu 1.

In gleicher Sitzung hat der Rat der Stadt Bergkamen die Gründung des Eigenbetriebes „BreitBand Bergkamen“ zum 01.02.2018 beschlossen (Drucksache Nr. 11/1074).

 

Für diesen Eigenbetrieb ist gem. § 14 Abs. 1 EigVO NRW vor Beginn eines jeden Wirtschaftsjahres ein Wirtschaftsplan zu erstellen. Durch die Gründung zum 01.02.2018 handelt es sich jedoch nur um ein Rumpfwirtschaftsjahr.

 

Auch können Wirtschaftspläne nicht – wie der gemeindliche Haushalt- für zwei Jahre aufgestellt werden, weil § 97 Abs. 3 GO NRW nicht die sinngemäße Anwendung des § 78 GO NRW zulässt. Daraus folgt, dass Wirtschaftspläne von Sondervermögen jährlich aufgestellt werden müssen.

 

Gemäß § 5 Abs. 1 EigVO NRW soll der Betriebsausschuss die Beschlüsse des Rates vorberaten. Durch den Gründungsbeschluss in dieser Sitzung ist eine Vorberatung im Betriebsausschuss nicht möglich. Der Wirtschaftsplan wird dem Betriebsausschuss in seiner nächsten Sitzung zur Kenntnis gegeben.

 

Der in der Anlage beigefügte Entwurf des Wirtschaftsplanes schließt mit

 

Erträgen von

152.555 €

Aufwendungen von

152.555 €

 

ab.


 

 

Im Finanzplan werden

 

Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

202.555 €

Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

202.555 €

der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

 

3.248.800 €

der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

 

4.000.000 €

der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

 

7.195.355 €

Der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

 

18.000 €

 

festgesetzt.

 

Zu 2.

Die als Anlage 2 beigefügte Eröffnungsbilanz entspricht den Gliederungsvorschriften des NKF.

 

Der unter der Position 2.2.1.4 Forderungen aus Transferleistungen  ausgewiesene Betrag in Höhe von 50.000 € entspricht den Rechten aus dem Förderbescheid des Bundes, in die nach § 12 der Betriebssatzung des Eigenbetriebes der Eigenbetrieb eingetreten ist.

 

Bei den privatrechtlichen Forderungen handelt es sich um das noch nicht eingezahlte Stammkapital lt. § 11 der Betriebssatzung, welches auf der Passivseite ausgewiesen ist.

 

Unter den sonstigen Rückstellungen sind die restlichen Verpflichtungen aus dem Förderbescheid des Bundes dargestellt. Sonstige Verbindlichkeiten ergeben sich aus der Erstattungspflicht des Eigenbetriebes gegen die Stadt aus für bereits erbrachten Leistungen hinsichtlich der Planung des Breitbandausbaues.

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 2 Anlagen

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Ulrich

Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Marquardt

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

Gläser