Beschlussvorschlag:
1.
Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt den
Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „BreitBand Bergkamen“ für das
Rumpfwirtschaftsjahr 2018, so wie er als Anlage
1 dieser Vorlage beigefügt ist.
2. Der Rat der Stadt Bergkamen stellt die vorläufige Eröffnungsbilanz zum 01.02.2018 fest, so wie sie als Anlage 2 dieser Vorlage beigefügt ist.
Sachdarstellung:
Zu 1.
In gleicher Sitzung
hat der Rat der Stadt Bergkamen die Gründung des Eigenbetriebes „BreitBand
Bergkamen“ zum 01.02.2018 beschlossen (Drucksache Nr. 11/1074).
Für diesen
Eigenbetrieb ist gem. § 14 Abs. 1 EigVO NRW vor Beginn eines jeden
Wirtschaftsjahres ein Wirtschaftsplan zu erstellen. Durch die Gründung zum
01.02.2018 handelt es sich jedoch nur um ein Rumpfwirtschaftsjahr.
Auch können
Wirtschaftspläne nicht – wie der gemeindliche Haushalt- für zwei Jahre
aufgestellt werden, weil § 97 Abs. 3 GO NRW nicht die sinngemäße Anwendung des
§ 78 GO NRW zulässt. Daraus folgt, dass Wirtschaftspläne von Sondervermögen
jährlich aufgestellt werden müssen.
Gemäß § 5 Abs. 1 EigVO
NRW soll der Betriebsausschuss die Beschlüsse des Rates vorberaten. Durch den
Gründungsbeschluss in dieser Sitzung ist eine Vorberatung im Betriebsausschuss
nicht möglich. Der Wirtschaftsplan wird dem Betriebsausschuss in seiner
nächsten Sitzung zur Kenntnis gegeben.
Der in der Anlage
beigefügte Entwurf des Wirtschaftsplanes schließt mit
Erträgen von |
152.555 € |
Aufwendungen von |
152.555 € |
ab.
Im Finanzplan werden
Einzahlungen aus
laufender Verwaltungstätigkeit auf |
202.555 € |
Auszahlungen aus
laufender Verwaltungstätigkeit auf |
202.555 € |
der Gesamtbetrag
der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf |
3.248.800 € |
der Gesamtbetrag
der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf |
4.000.000 € |
der Gesamtbetrag
der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf |
7.195.355 € |
Der Gesamtbetrag
der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf |
18.000 € |
festgesetzt.
Zu 2.
Die als Anlage 2
beigefügte Eröffnungsbilanz entspricht den Gliederungsvorschriften des NKF.
Der unter der
Position 2.2.1.4 Forderungen aus Transferleistungen ausgewiesene Betrag in Höhe von 50.000 €
entspricht den Rechten aus dem Förderbescheid des Bundes, in die nach § 12 der
Betriebssatzung des Eigenbetriebes der Eigenbetrieb eingetreten ist.
Bei den
privatrechtlichen Forderungen handelt es sich um das noch nicht eingezahlte
Stammkapital lt. § 11 der Betriebssatzung, welches auf der Passivseite
ausgewiesen ist.
Unter den sonstigen
Rückstellungen sind die restlichen Verpflichtungen aus dem Förderbescheid des
Bundes dargestellt. Sonstige Verbindlichkeiten ergeben sich aus der
Erstattungspflicht des Eigenbetriebes gegen die Stadt aus für bereits
erbrachten Leistungen hinsichtlich der Planung des Breitbandausbaues.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 2 Anlagen
Der Bürgermeister In Vertretung Ulrich Beigeordneter und Stadtkämmerer |
|
Amtsleiter Marquardt |
Sachbearbeiterin Gläser |
|