Betreff
Errichtung des Eigenbetriebes "BreitBand Bergkamen"
Vorlage
11/1074
Aktenzeichen
kä-hr
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.      Zum 01.02.2018 erfolgt die Gründung des Eigenbetriebes „BreitBand Bergkamen.

 

2.      Der Satzung des Eigenbetriebes „BreitBand Bergkamen wird zugestimmt.

 

3.      Der Beigeordnete und Stadtkämmerer, Herr Marc Alexander Ulrich, wird (nebenamtlich) zum Betriebsleiter bestellt.

 

4.      Der Leiter der Stabsstelle Wirtschaftsförderung, Herr Walter Kärger (Technik und Vergaben) sowie der Leiter des StA 20, Herr Volker Marquardt (Finanzen), werden (nebenamtlich) zu stellvertretenden Betriebsleitern bestellt.

Sachdarstellung:

 

Die Bundesregierung hat das Ziel, im Jahr 2018 eine flächendeckende Versorgung mit 50 Mbit/s zu erreichen. Hierzu stellt der Bund Fördermittel auf der Grundlage der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland (Förderrichtlinie) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 22.10.2015 (gemäß der dritten Überarbeitung vom 02. Mai 2017) bereit.

 

Nach Durchführung einer Markterkundung und einer Machbarkeitsstudie der MICUS Strategieberatung GmbH (MICUS) entschieden sich die Städte Bergkamen und Kamen und die Gemeinde Bönen zu einer interkommunalen Zusammenarbeit zur Erhöhung der Erfolgschancen innerhalb des Scorings des Fördergebers für die Förderung der Erschließung der unterversorgten Anschlüsse („weiße Flecken“) im Gebiet der Kommunen mit Bandbreiten von mindestens 100 Mbit/s für Privathaushalte und mindestens 1 Gbit/s für Unternehmen und institutionelle Nachfrager in einem sog. Betreibermodell.

 

Gemäß Kooperationserklärung der beteiligten Kommunen stellte die Stadt Bergkamen als federführende Kommune am 28.02.2017 einen gemeinsamen Förderantrag für die Städte Bergkamen und Kamen und die Gemeinde Bönen beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur. Ein vorläufiger Förderbescheid ging der Stadt Bergkamen zu am 16.08.2017.

 

Auf Grundlage der abzuschließenden Kooperationsvereinbarung (siehe Drucksache Nr.  11/1073) hat die Stadt Bergkamen die Aufgabe übernommen, als federführende Kommune die erforderlichen Verfahren zur Ausschreibung der Bauleistungen, zur Errichtung der passiven Netzinfrastruktur auf dem Gebiet der Städte Bergkamen und Kamen und der Gemeinde Bönen sowie zur Ermittlung eines Pächters des zu errichtenden Netzes durchzuführen, die entsprechenden Bau, Pacht- und Betreiberverträge mit den so ermittelten Kooperationspartnern zu schließen und die Finanzierung des Projekts abzuwickeln.

 

Zur Erbringung dieser Aufgaben soll ein Eigenbetrieb der Stadt Bergkamen gegründet werden. Dieser soll die dieser Beschlussvorlage beigefügte Betriebssatzung haben (siehe beigefügte Anlage).

 

 

1.            Gründungsbeschluss

 

Gem. § 107 Abs. 3 und Abs. 4 i.V. mit § 114 GO NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15.11.2016, können Eigenbetriebe auch außerhalb des Gemeindegebiets tätig werden, soweit berechtigte Interessen der betroffenen kommunalen Gebietskörperschaft gewahrt sind. Das ist angesichts der zwischen den Städten Bergkamen und Kamen und der Gemeinde Bönen beschlossenen Kooperationsvereinbarung vom 14.12.2017 der Fall. Die Gemeinde Bönen und die Stadt Kamen haben in ihren jeweiligen Ratssitzungen vom 23.11.2017 bzw. 06.12.2017 dem Abschluss der Kooperationsvereinbarung zugestimmt.

 

Die Gründung des Eigenbetriebes kann nach Abschluss der Vorarbeiten zum 01.02.2018 erfolgen. Der Eigenbetrieb hat gem. § 1 Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) vom 16.11.2004, zuletzt geändert durch Art. 26 des Gesetzes vom 08.07.2016 keine eigene Rechtspersönlichkeit. Der Eigenbetrieb „BreitBand Bergkamen“ ist Teil der Stadtverwaltung Bergkamen außerhalb der Dezernatsgliederung.

 

 

2.            Betriebssatzung der Stadt Bergkamen für den Eigenbetrieb „BreitBand Bergkamen“

 

Eigenbetriebe werden nach den Vorschriften der EigVO NRW und der Betriebssatzung geführt. Die Betriebssatzung regelt u.a.

 

  • Namen und Betriebszweck
  • Höhe des Stammkapitals
  • Zusammensetzung und Entscheidungsbefugnisse der Organe
  • Zusammensetzung der Betriebsleitung
  • Anzahl der Betriebsausschussmitglieder
  • Kompetenzregelungen
  • Vertretungsberechtigungen
  • Wirtschaftsführung und Rechnungswesen

 

In der Betriebssatzung wird ein Stammkapital von 25.000 Euro festgesetzt.

 

Die Satzung entspricht der Mustersatzung für Eigenbetriebe in NRW.

 

3.            Entwurf einer vorläufigen Eröffnungsbilanz des Eigenbetriebs Breitband zum 01.02.2018

 

Die Eröffnungsbilanz wird dem Rat mit dem Wirtschaftsplan in der gleichen Sitzung zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Eröffnungsbilanz und der Wirtschaftsplan werden dem Betriebsausschuss in seiner nächsten Sitzung zur Kenntnisnahme vorgelegt.

 

 

4.            Betriebsleitung und Stellenbesetzung

 

Gemäß § 4 lit. a) der EigVO NRW hat der Rat über die Bestellung und Abberufung der Betriebsleitung zu entscheiden.

 

Von der Verwaltung wird vorgeschlagen, den Beigeordneten und Stadtkämmerer, Herrn Marc Alexander Ulrich, zum Betriebsleiter (nebenamtlich) zu bestellen. Weiterhin wird von der Verwaltung vorgeschlagen, die Funktion des stellvertretenden Betriebsleiters (nebenamtlich) durch den Leiter der Stabsstelle Wirtschaftsförderung, Herrn Walter Kärger (Technik und Vergaben), und den Leiter des StA 20, Herrn Volker Marquardt (Finanzen), zu besetzen.  

 

Die Geschäftsverteilung innerhalb der Betriebsleitung ist in einer gesonderten Dienstanweisung des Bürgermeisters mit Zustimmung des Betriebsausschusses zu regeln,

§ 2 Abs. 4 EigVO NRW.

 

 

 

 

Alle zu erledigenden Arbeiten werden durch Personal der Stadt Bergkamen durchgeführt. Eine Erstattung der Kosten erfolgt durch den Eigenbetrieb „BreitBand Bergkamen“.

 

 

 

5.            Betriebsausschuss

 

Gemäß § 5 Abs. 1 EigVO NRW  werden die Aufgaben dem bereits bestehenden gemeinsamen Betriebsausschuss (SEB und EBB) angegliedert.

 

 

6.         Verschiedenes

 

Über Art und Umfang der Inanspruchnahme der Verwaltung durch den Eigenbetrieb, werden beide Beteiligten eine Vereinbarung abschließen.

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 1 Anlage

 

Der Bürgermeister

 

 

 

 

 

Roland Schäfer

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Marc Alexander Ulrich

Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

Leiter der Stabsstelle WiFö

 

 

 

 

 

Kärger

Sichtvermerk StA 30

 

 

 

 

 

Roreger

Sichtvermerk StA 20

 

 

 

 

 

Marquardt