Beschlussvorschlag:
1.
Der
Bürgermeister wird ermächtigt, zusammen mit den Bürgermeistern der Stadt Kamen
und der Gemeinde Bönen die dieser Beschlussvorlage beigefügte
öffentlich-rechtliche Vereinbarung abzuschließen.
2.
Die
Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage dieser öffentlich-rechtlichen
Vereinbarung gemeinsam mit der Stadt Kamen und der Gemeinde Bönen auf der
Grundlage der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in
der Bundesrepublik Deutschland (Förderrichtlinie) des Bundesministeriums für
Verkehr und digitale Infrastruktur vom 22.10.2015 (gemäß der dritten Überarbeitung vom 02. Mai 2017) eine eigene
Breitbandinfrastruktur aufzubauen, zu betreiben und mit Breitbanddiensten zu
versorgen (sog. Betreibermodell) und die hierzu erforderlichen Ausschreibungen
für die Ermittlung eines oder mehrerer Kooperationspartner für den Aufbau einer
flächendeckenden Infrastruktur, den Betrieb dieser Infrastruktur für die
beteiligten Kommunen sowie die spätere Bereitstellung der Breitbandversorgung
durchzuführen.
Sachdarstellung:
Ausgangslage
Die Bundesregierung
hat das Ziel, im Jahr 2018 eine flächendeckende Versorgung mit 50 Mbit/s zu
erreichen. Hierzu stellt der Bund Fördermittel bereit auf der Grundlage der
Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der
Bundesrepublik Deutschland (Förderrichtlinie) des Bundesministeriums für
Verkehr und digitale Infrastruktur vom 22.10.2015 (gemäß der dritten Überarbeitung
vom 02. Mai 2017).
In der Zeit vom
19.08.2016 bis zum 19.09.2016 wurde für die Stadt Bergkamen ein Markterkundungsverfahren
durch die MICUS Strategieberatung GmbH (MICUS) zur Ermittlung der
unterversorgten Gebiete (weiße Flecken) durchgeführt. Die Stadt Kamen und die
Gemeinde Bönen haben in gleicher Weise Aufträge an die MICUS erteilt. Hierbei
wurden die vor Ort tägigen Telekommunikationsnetzbetreiber nach ihren
zukünftigen Ausbauabsichten innerhalb der nächsten 36 Monate im NGA-Bereich
(Next Generation Access) befragt, um eine Versorgung zwischen 30Mbit/s und 100
Mbit/s zu gewährleisten. Da Bergkamen in den letzten Jahren insbesondere in den
Industrie- und Gewerbegebieten bereits Ausbaumaßnahmen initiiert hat, sind im
Wesentlichen private Haushalte und einige wenige Unternehmen als unterversorgt
identifiziert worden. Die unterversorgten Haushalte befinden sich größtenteils
in den Außenbereichen. Eine Übersichtskarte zu den weißen Flecken ist beigefügt
(Anlage 1).
Auf Grundlage der
Markterkundung führte die MICUS eine Machbarkeitsstudie zum NGA-Breitbandausbau
durch und erstellte hierzu eine FTTB-Netzplanung zur Erschließung der weißen
Flecken mit Bandbreiten von mindestens 100 Mbit/s für Privathaushalte und
mindestens 1 Gbit/s für Unternehmen und institutionelle Nachfrager. Nach einer
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung der MICUS erwies sich ein Netzausbau über das
Betreibermodell als wirtschaftlicher. Nach den Förderrichtlinien des Bundes ist
die wirtschaftlichere Variante für die Beantragung von Fördermitteln zwingend
zu wählen.
Die MICUS empfahl
für dieses Modell einen gemeinsamen Förderantrag mit der Stadt Kamen und der Gemeinde
Bönen zu stellen. Der Zuschnitt des Projektgebietes und die interkommunale
Zusammenarbeit sollten die Erfolgschancen innerhalb des Scorings des
Fördergebers erhöhen.
Gemäß
Kooperationserklärung der beteiligten Kommunen stellte die Stadt Bergkamen als
federführende Kommune am 28.02.2017 einen gemeinsamen Förderantrag für die
Städte Bergkamen und Kamen und die Gemeinde Bönen beim Bundesministerium für
Verkehr und digitale Infrastruktur. Ein vorläufiger Förderbescheid ging der
Stadt Bergkamen zu am 16.08.2017. Der vorläufige Förderbescheid sieht eine
nicht rückzahlbare Zuwendung für das Gesamtprojekt vor in Höhe von 6.447.556,00
€. Zwischenzeitlich hat das Land NRW einer Ko-Finanzierung in gleicher Höhe
zugestimmt. Ein Eigenanteil der Stadt Bergkamen besteht n
Insgesamt ist für
die Stadt Bergkamen von Investitionskosten in Höhe von ca. 4,9 Mio. € brutto auszugehen, die durch die Pachteinnahmen und die Förderung zu 100 % gedeckt wären.
Auswahl der Kooperationspartner
Nachdem die
vorläufige Finanzierungszusage vorliegt, müssen in den nächsten Schritten die
Kooperationspartner ermittelt werden. Hierzu muss ein Verfahren zur Ermittlung
eines Pächters des zu errichtenden Netzes durchgeführt werden und parallel dazu
die Bauleistungen zur Errichtung der passiven Infrastruktur ausgeschrieben
werden.
Am Ende der
durchzuführenden Vergabeverfahren steht der Abschluss eines oder mehrerer
Bauverträge sowie eines oder mehrerer Pacht- und Netzbetreiberverträge. Die
Verträge werden jeweils unter dem Vorbehalt des Erhalts der Förderung
geschlossen. Anschließend ist der endgültige Förderbescheid zu beantragen.
Kooperationsvereinbarung
Nach interner
Abstimmung der beteiligten Kommunen soll die Stadt Bergkamen nach der
gemeinsamen Antragstellung als Zuwendungsempfänger federführend die Auswahl der
Kooperationspartner und die Abwicklung der gesamten Finanzierung übernehmen
(Delegation der Aufgaben). Die Aufgabenübertragung erfolgt auf Grundlage der
dieser Beschlussvorlage beigefügten öffentlich-rechtlichen Vereinbarung (Anlage
2). Diese wurde zuvor von den Städten Bergkamen und Kamen und der Gemeinde
Bönen abgestimmt.
Die Kooperation
endet grundsätzlich nach dem Ende des Pachtvertrags mit der Veräußerung des
Netzes durch die Stadt Bergkamen, in deren Eigentum die zu errichtende passive
Netzinfrastruktur steht.
Die der Stadt
Bergkamen als federführende Kommune zur Aufgabenerfüllung entstehenden Kosten
werden anteilig auf die beteiligten Kommunen auf Basis der planmäßigen Anteile
an dem gänzlich herzustellenden Infrastrukturvermögen umgelegt.
Eigenbetrieb
Die Stadt Bergkamen
beabsichtigt einen Eigenbetrieb zu gründen. Dieser Eigenbetrieb führt dann
stadtintern die Geschäfte, die mit der Stellung als Inhaber der passiven
Netzinfrastruktur verbunden sind. Die Gründung des Eigenbetriebs erfolgt – aus
rechtlichen Gründen – durch gesonderte Vorlage (siehe Drucksache Nr. 11/1074).
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 2 Anlagen
Der Bürgermeister Roland Schäfer |
|
Leiter Stabsstelle WiFö Kärger |
Sichtvermerk StA 30 Roreger |
Sichtvermerk StA 20 Marquardt |