Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt, die in den Betriebsabrechnungen 2016 dargestellten Unter- bzw. Überdeckungen bis zum Kalkulationszeitraum 2020 in die entsprechenden Kalkulationen vorzutragen.
Sachdarstellung:
Gemäß den Vorschriften des § 6 KAG NRW sind Gewinne/Verluste aus kostenrechnenden Einrichtungen innerhalb von 4 Jahren nach Beendigung des Kalkulationszeitraumes Gebühren erhöhend bzw. mindernd zu berücksichtigen.
Folgende Gewinne/Verluste wurden unter Berücksichtigung von betriebswirtschaftlichen Grundsätzen für die unterschiedlichen kostenrechnenden Einrichtungen festgestellt:
Einrichtung |
Jahr |
Über-/Unterdeckung |
Kostendeckung |
Friedhöfe |
2016 |
-
89.650,00
€ |
77,10 % |
Märkte |
2016 |
-
23.414,81
€ |
84,02 % |
Dieser Vorlage sind folgende Betriebsabrechnungen beigefügt:
Anlage 1: Friedhöfe 2016
Anlage 2: Märkte 2016
Abweichungen zwischen Kalkulation und Abrechnung sind den einzelnen Erläuterungsberichten zu entnehmen.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 2 Anlagen
Der Bürgermeister In Vertretung Ulrich Beigeordneter und Stadtkämmerer |
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Amtsleiter Marquardt |
Sachbearbeiterin Gläser |
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