Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt, den
vom Kämmerer aufgestellten und vom Bürgermeister bestätigten Entwurf der Haushaltssatzung
2018/2019 nebst Anlagen entgegenzunehmen und zur Vorberatung gemäß § 59
Abs. 2 GO NRW an den Haupt- und Finanzausschuss zu verweisen. In der
Ratssitzung am 14.12.2017 soll über den Erlass der Haushaltssatzung 2018/2019
nebst Anlagen beraten und beschlossen werden.
Sachdarstellung:
Der am 12.10.2017 vom Kämmerer aufgestellte
und vom Bürgermeister bestätigte Entwurf der Haushaltssatzung 2018/2019 wird
nebst Anlagen gemäß § 80 Abs. 2 GO NRW dem Rat mit der Bitte zugeleitet,
a)
ihn an
den Haupt- und Finanzausschuss zur Vorberatung gemäß § 59 GO NRW zu verweisen,
b)
in der
Ratssitzung am 14.12.2017 über den Erlass der Haushaltssatzung 2018/2019 gemäß
§ 80 Abs. 4 GO NRW zu beschließen.
Gemäß § 75 Abs. 2 GO NRW muss der Haushalt in
jedem Jahr ausgeglichen sein, d. h., die Erträge müssen mindestens genauso hoch
sein wie die Aufwendungen. Die vorgenannte Verpflichtung gilt als erfüllt, wenn
der Fehlbedarf im Ergebnisplan durch Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage
gedeckt werden kann.
Die Ausgleichsrücklage der Stadt Bergkamen in
Höhe von 20,3 Mio. € wurde bereits im Haushaltsjahr 2009 vollständig
aufgezehrt.
Aufgrund der weiterhin notwendigen
Inanspruchnahme der Allgemeinen Rücklage in den Jahren 2010 bis 2014 bedingt
durch die zu erwartenden Jahresfehlbedarfe wurde das Haushaltssicherungskonzept
(HSK) im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2016/2017 fortgeschrieben.
Zieljahr zum Haushaltsausgleich bleibt weiterhin das Jahr 2016.
Der Jahresabschluss
2015 schließt erstmals wieder mit einem positiven Jahresergebnis (+2.266
T€) ab.
Durch das ebenfalls positive Jahresergebnis (+4.181 T€) im Entwurf des Jahresabschlusses 2016 wird die
Zielerreichung des HSK nunmehr bestätigt.
Auch für das Jahr 2017 wird gemäß Budgetbericht zum 30.06.2017 mit einem positiven Jahresergebnis gerechnet.
Die Ausgleichsrücklage kann daher zunächst
voraussichtlich wie folgt aufgestockt werden, um künftige Schwankungen bei den
Jahresergebnissen ausgleichen zu können:
Jahresergebnis 2015: + 2.266 T€
Jahresergebnis 2016 (Entwurf): + 4.181 T€
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Bestand
der Ausgleichsrücklage: + 6.447 T€
Der Ergebnisplan für die Jahre 2018 bis 2022 weist nachfolgende Überschüsse aus:
|
2018 T€ |
2019 T€ |
2020 T€ |
2021 T€ |
2022 T€ |
Erträge |
137.700 |
141.655 |
149.193 |
158.730 |
163.196 |
Aufwendungen |
- 137.562 |
- 140.556 |
- 147.450 |
- 156.124 |
- 159.839 |
Überschüsse |
+ 138 |
+ 1.099 |
+ 1.743 |
+ 2.606 |
+ 3.357 |
Aus der obigen Tabelle ist ersichtlich, dass
die Erträge die Aufwendungen regelmäßig übersteigen und somit in der Planung
dauerhaft kein Eigenkapitalverzehr mehr stattfindet.
Teilfinanzplan
Der Teilfinanzplan sieht Investitionen im Planungszeitraum in Höhe von 81,1 Mio. € vor.
|
2018 T€ |
2019 T€ |
2020 T€ |
2021 T€ |
2022 T€ |
Investitionen |
41.029 |
19.721 |
9.492 |
5.673 |
5.137 |
Der hierfür erforderlichen
Nettokreditaufnahme in Höhe von 31,8 Mio. € stehen planmäßige Tilgungen in Höhe
von 15,1 Mio. € gegenüber. Ab dem Jahr
2020 erfolgt voraussichtlich eine Entschuldung.
Dies ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.
|
2018 T€ |
2019 T€ |
2020 T€ |
2021 T€ |
2022 T€ |
Saldo aus Investitionstätigkeit |
16.933 |
14.788 |
4.107 |
2.228 |
2.471 |
Rentierliche Auszahlungen |
- 3.826 |
- 2.420 |
- 1.635 |
- 830 |
- 30 |
Nettokreditaufnahme |
13.107 |
12.368 |
2.472 |
1.398 |
2.441 |
Tilgung |
- 2.400 |
- 3.030 |
- 3.130 |
- 3.230 |
- 3.330 |
Neuverschuldung/ Entschuldung |
10.707 |
9.338 |
- 658 |
- 1.832 |
- 889 |
Der Entwurf der Haushaltssatzung nebst
Anlagen liegt ab dem 16.11.2017 im Rathaus der Stadt Bergkamen, Rathausplatz 1,
59192 Bergkamen, aus. Alle Einwohner und Abgabepflichtigen haben die
Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen nach Beginn der Auslegungsfrist Einwendungen
bei der vorgenannten Stelle zu erheben, über die der Rat in öffentlicher
Sitzung zu beraten und zu beschließen hat.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 1 Anlage
Der Bürgermeister Roland Schäfer |
Der Bürgermeister In Vertretung Ulrich Beigeordneter und Stadtkämmerer |
Amtsleiter Marquardt |
Sachbearbeiter Haeske |
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