Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen nimmt Kenntnis, dass von der Präsidentin des Landgerichtes Dortmund
- Herr Marc Westerhelweg, Richter am Amtsgericht Kamen,
zum beratenden Mitglied und
- Frau Anna-Katharina Krug, Richterin am Amtsgericht Kamen,
zum stellvertretenden beratenden Mitglied
des Jugendhilfeausschusses des Rates der Stadt Bergkamen bestellt wurden.
Sachdarstellung:
Gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 3 Erstes Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG-KJHG) vom 12.12.1990 in der zurzeit gültigen Fassung gehört dem Jugendhilfeausschuss als beratendes Mitglied eine Richterin/ein Richter des Vormundschaftsgerichtes oder des Familiengerichtes oder ein Jugendrichterin/ein Jugendrichter, die/der von der zuständigen Präsidentin/dem zuständigen Präsidenten des Landgerichtes bestellt wird, an.
Für jedes beratende Mitglied des Jugendhilfeausschusses nach § 5 Abs. 1 Nr. 3 – 9 AG-KGHG ist eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter zu bestellen.
Die Präsidentin des Landgerichts Dortmund teilte folgende Änderung mit:
Jugendhilfeausschuss
beratendes Mitglied Herr Marc Westerhelweg
Richter am Amtsgericht Kamen
(bisher: Herr Dr. Jan Wiehoff
Richter am Amtsgericht Kamen)
Stellvertretung Frau Anna-Katharina Krug
Richterin am Amtsgericht Kamen
(bisher: Herr Marc Westerhelweg
Richter am Amtsgericht Kamen)
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der Bürgermeister Roland Schäfer |
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Amtsleiter Hartl |
Sachbearbeiter Heuer |
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