Beschlussvorschlag:
Als Delegierte/n für den
Hauptausschuss des Landesintegrationsrates NRW wählt der Integrationsrat das
Mitglied ___________________. Als Vertreter/in wird das Mitglied
_________________ gewählt.
Sachdarstellung:
In der Sitzung vom 31.05.2016 wurde Frau Isilar als Delegierte für den Hauptausschuss gewählt, als Vertreterin wurde in der Sitzung vom 02.09.2014 Frau Ceyhan (ehemals Elek) bestimmt. Da beide Personen aus dem Bergkamener Integrationsrat ausgeschieden sind, müssen die Positionen neu besetzt werden.
Laut § 7 der Satzung des Landesintegrationsrates vom 01.12.2012 wurde festgelegt, dass Delegierte aus den Integrationsräten im Landesintegrationsrat NRW vertreten sind.
„§ 7
Hauptausschuss
1. Der
Hauptausschuss besteht aus
- je einem/einer vom jeweiligen
Integrationsrat/Integrationsausschuss
entsandten Vertreter/in. Die Mitglieder
können jeweils eine/n
Ersatzdelegierte/n benennen,
- dem Vorstand.
2. Auf Vorschlag
des Vorstandes kann der Hauptausschuss bis zu fünf ständige
Beratungspersonen hinzu wählen.
3. Der
Hauptausschuss tagt bis zu dreimal pro Jahr. Die Einladung wird direkt an
die Delegierten und die geschäftsführenden
Stellen zur Kenntnis verschickt.
4. Zu den
Aufgaben des Hauptausschusses gehören:
- die Beratung und der Beschluss über den
vom Vorstand vorgelegten
Haushaltsplan,
- die Entscheidung über die Aufnahme neuer
Mitglieder,
- die Beratung des Vorstandes zu allen die
Geschäftsführung betreffenden
Fragen,
- die Vorbereitung der
Mitgliederversammlung,
- die Benennung von
Kandidaten/Kandidatinnen für die Vorstandswahlen aus
mindestens vier Abstammungsländern unter
Berücksichtigung von § 8 Abs. 2
dieser Satzung,
- die Beratung und Diskussion über
Sachthemen, die an die
Mitgliederversammlung oder an den Vorstand
zur weiteren Erörterung
weitergegeben werden können.
5. Der
Hauptausschuss kann Fachausschüsse einsetzen, die jeweils von einem
Vorstandsmitglied geleitet werden.
Stimmberechtigt können den
Fachausschüssen Vorstandsmitglieder, Hauptausschussmitglieder,
Delegierte
zur Mitgliederversammlung sowie sonstige
Mitglieder aus den
Integrationsräten/Integrationsausschüssen
angehören. Zusätzlich können sach-
und fachkundige Vertreter/innen von
Verbänden, Behörden,
Migrantenvereinigungen o. ä. hinzugezogen
werden.
6. Der/die
Vorsitzende des Landesintegrationsrates leitet die Sitzungen des
Hauptausschusses. Über die Sitzung ist ein
Protokoll zu fertigen. Das Nähere
regelt eine Geschäftsordnung.“
Wahlen werden – wenn niemand widerspricht – durch Abgabe von Stimmzetteln
in geheimer Wahl, sonst durch offene Abstimmung (Handzeichen), vollzogen.
Gewählt ist die vorgeschlagene Person, die mehr als die Hälfte der gültigen
Stimmen erhalten hat. Nein-Stimmen gelten als gültige Stimmen. Erreicht niemand
mehr als die Hälfte der Stimmen, so findet eine engere Wahl zwischen den
Personen statt, welche die beiden höchsten Stimmzahlen erreicht haben. Gewählt
ist dann, wer in dieser engeren Wahl die meisten Stimmen auf sich vereint. Bei
Stimmengleichheit entscheidet dann das Los.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der Bürgermeister In Vertretung Busch Beigeordnete |
|
Amtsleiter Harder |
Sachbearbeiterin Siebert |
|