Betreff
Neuwahl einer/s Delegierten sowie einer/s Ersatzdelegierten für den Hauptausschuss des Landesintegrationsrates NRW
Vorlage
11/1011
Aktenzeichen
51 si-
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Als Delegierte/n für den Hauptausschuss des Landesintegrationsrates NRW wählt der Integrationsrat das Mitglied ___________________. Als Vertreter/in wird das Mitglied _________________ gewählt.

 

 

Sachdarstellung:

In der Sitzung vom 31.05.2016 wurde Frau Isilar als Delegierte für den Hauptausschuss gewählt, als Vertreterin wurde in der Sitzung vom 02.09.2014 Frau Ceyhan (ehemals Elek) bestimmt. Da beide Personen aus dem Bergkamener Integrationsrat ausgeschieden sind, müssen die Positionen neu besetzt werden.

Laut § 7 der Satzung des Landesintegrationsrates vom 01.12.2012  wurde festgelegt, dass Delegierte aus den Integrationsräten im Landesintegrationsrat NRW vertreten sind.

 

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Hauptausschuss

1. Der Hauptausschuss besteht aus

    - je einem/einer vom jeweiligen Integrationsrat/Integrationsausschuss

    entsandten Vertreter/in. Die Mitglieder können jeweils eine/n

    Ersatzdelegierte/n benennen,

    - dem Vorstand.

 

2. Auf Vorschlag des Vorstandes kann der Hauptausschuss bis zu fünf ständige

    Beratungspersonen hinzu wählen.

 

3. Der Hauptausschuss tagt bis zu dreimal pro Jahr. Die Einladung wird direkt an

    die Delegierten und die geschäftsführenden Stellen zur Kenntnis verschickt.

 

4. Zu den Aufgaben des Hauptausschusses gehören:

    - die Beratung und der Beschluss über den vom Vorstand vorgelegten

    Haushaltsplan,

    - die Entscheidung über die Aufnahme neuer Mitglieder,

    - die Beratung des Vorstandes zu allen die Geschäftsführung betreffenden

    Fragen,

    - die Vorbereitung der Mitgliederversammlung,

    - die Benennung von Kandidaten/Kandidatinnen für die Vorstandswahlen aus

    mindestens vier Abstammungsländern unter Berücksichtigung von § 8 Abs. 2

    dieser Satzung,

    - die Beratung und Diskussion über Sachthemen, die an die

    Mitgliederversammlung oder an den Vorstand zur weiteren Erörterung

    weitergegeben werden können.

 

5. Der Hauptausschuss kann Fachausschüsse einsetzen, die jeweils von einem

    Vorstandsmitglied geleitet werden. Stimmberechtigt können den

    Fachausschüssen Vorstandsmitglieder, Hauptausschussmitglieder, Delegierte

    zur Mitgliederversammlung sowie sonstige Mitglieder aus den

    Integrationsräten/Integrationsausschüssen angehören. Zusätzlich können sach-    

    und fachkundige Vertreter/innen von Verbänden, Behörden,

    Migrantenvereinigungen o. ä. hinzugezogen werden.

 

6. Der/die Vorsitzende des Landesintegrationsrates leitet die Sitzungen des

    Hauptausschusses. Über die Sitzung ist ein Protokoll zu fertigen. Das Nähere

    regelt eine Geschäftsordnung.“

 

 

Wahlen werden – wenn niemand widerspricht – durch Abgabe von Stimmzetteln in geheimer Wahl, sonst durch offene Abstimmung (Handzeichen), vollzogen. Gewählt ist die vorgeschlagene Person, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Nein-Stimmen gelten als gültige Stimmen. Erreicht niemand mehr als die Hälfte der Stimmen, so findet eine engere Wahl zwischen den Personen statt, welche die beiden höchsten Stimmzahlen erreicht haben. Gewählt ist dann, wer in dieser engeren Wahl die meisten Stimmen auf sich vereint. Bei Stimmengleichheit entscheidet dann das Los.

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Busch

Beigeordnete

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Harder

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

Siebert