Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Bergkamen lehnt den Antrag der CDU-Fraktion ab. Unabhängig davon wird die
Verwaltung beauftragt, in Kooperation mit dem Behindertenbeirat / den
Behindertenverbänden, angezeigte Mängel zu prüfen, zu überplanen und, wenn technisch
möglich und die Finanzierung gesichert ist, kurzfristig zu beseitigen.
Sachdarstellung:
Die CDU-Fraktion im
Rat der Stadt Bergkamen hat mit Datum vom 17.07.2017 folgenden Antrag gestellt:
Der Bürgermeister
wird beauftragt, die städtischen Fuß- und Gehwege sowie Straßenquerungen auf
ihre Barrierefreiheit zu überprüfen und ein Handlungskonzept zur Beseitigung
von Hindernissen zu erarbeiten.
Die Ergebnisse der
Prüfung sowie das Handlungskonzept sind dem Rat im 4. Quartal 2017 vorzulegen.
Die Detailplanung soll eng vom Behindertenbeirat begleitet werden.
Die Stadt Bergkamen
ist seit 2010 Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher
Städte, Gemeinden und Kreise in Nordrhein-Westfalen e. V. (AGFS). Diese
Mitgliedschaft wurde im Vorfeld intensiv politisch begleitet. In einem Workshop
mit Bürgern, Politik und Verwaltung wurde gemeinsam ein Leitbild erarbeitet,
beginnend mit dem Satz: „Durch Ergänzung und Optimierung der vorhanden
Infrastruktur wird ein großzügig dimensioniertes flächendeckendes
barrierefreies sicheres und komfortables Wegenetz mit optimalen Bedingungen für
die Nahmobilität für Jung und Alt geschaffen“.
Spätestens seit
Beginn der Mitgliedschaft in der AGFS steht also auch die Barrierefreiheit und
die Belange der Fußgänger im Fokus von Planung und Unterhaltung der städt.
Straßen, Wege und Plätze.
Grundlage für die
Arbeit ist dabei nicht nur das Radverkehrskonzept der Stadt Bergkamen, sondern
– besonders wichtig – auch der direkte Kontakt mit den Nutzern der Rad- und Gehwege.
Aber auch bereits
vor der Aufnahme in die AGFS hat der Bürgermeister der Stadt Bergkamen alle
Bürgerinnen und Bürger, Schulen und Vereine in der Aktion „Besser radeln in Bergkamen“
aufgefordert, konkrete Anregungen und konstruktive Verbesserungsvorschläge zum
Geh- und Radwegenetz zu machen.
Bis zum heutigen
Tag wird stets bei allen Pressekontakten rund um das Thema „Rad- und Fußweg“
die Öffentlichkeit aufgefordert, konkrete Schwachstellen zu melden, damit hier
Abhilfe geschaffen werden kann. Dieses Angebot wird von den Bürgerinnen und
Bürgern, nicht zuletzt auch in der Bürgermeister-Sprechstunde, der
Veranstaltung „Bürgermeister vor Ort“, dem „Bürgertelefon“ sowie im
telefonischen Direktkontakt mit dem Radverkehrsbeauftragten rege angenommen.
In der Politik und
der Öffentlichkeit wurde z. B. der Umbau vieler Umlaufsperren diskutiert, bei
denen entweder ein völliger Abbau oder die Schaffung rollstuhlgerechter
Durchfahrten erfolgt sind. Die Stadt Bergkamen hat in diesem Zusammenhang auch
bei den Betreibern anderer Rad-, Wander- und Betriebswege mit Erfolg auf die
Öffnung und die Barrierefreiheit hingewirkt.
Bei allen Planungen
von Straßen und Plätzen werden Überwege, Ampelanlagen, ÖPNV-Haltestellen
barrierefrei ausgebaut oder nachgerüstet. Grundlage hierfür ist der Leitfaden
„Barrierefreiheit im Straßenraum“, herausgegeben durch das Ministerium für
Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
unter Berücksichtigung aller Rechtsgrundlagen.
In Einzelfällen
wurden auch Ortstermine mit der Blinden- und Sehbehinderten-Selbsthilfegruppe
Bergkamen durchgeführt oder der Behindertenbeirat beteiligt.
Seit vielen Jahren
verfügt für das zuständige Amt für Planung, Tiefbau und Umwelt über eine
Buchungsstelle im Haushalt mit Mitteln für den Umbau von Lichtsignalanlagen für
sehbehinderte Menschen.
Zurzeit arbeitet
die Verwaltung gemeinsam mit der Verkehrsgesellschaft Kreis Unna mbH (VKU) an
Plänen zur weiteren barrierefreie Ausgestaltung der ÖPNV-Haltepunkte in Bergkamen
im Rahmen des Projektes „Jeder Bus – Inklusion erfahren“.
In den zurückliegenden
Jahren ist bereits sehr viel für die Barrierefreiheit in Bergkamen getan
worden. Dies ist jedoch kein abgeschlossener Prozess, sondern erfordert
ständige Weiterentwicklung und somit auch ein ständiges Umbauen oder
Nachrüsten.
Die Erstellung eines
Konzeptes, wie von der CDU-Fraktion gefordert, bedeutet allein schon aufgrund
des erheblichen Prüfumfanges auf allen Straßen, Wegen und Plätzen, Grünanlagen,
Friedhofsflächen etc. einen sehr hohen
Aufwand an Personal und Zeit. Dieser Aufwand ist mit eigenem Personal derzeit
nicht zu erbringen.
Neben eigenen
Beobachtungen des Fachamtes und Meldungen durch den Baubetriebshof ist die
Verwaltung deshalb auch weiterhin maßgeblich auf die Mithilfe aller
Nutzergruppen angewiesen. Dazu zählt selbstverständlich auch der
Behindertenbeirat der Stadt Bergkamen. Es ist immens wichtig, von den
Betroffenen direkt zu hören wie in bestimmten Fällen die Barrierefreiheit
herzustellen ist.
Aktuell liegen dem
zuständigen Amt für Planung und Tiefbau keine Berichte über eingeschränkte
Barrierefreiheit vor; auch gibt es keine Erkenntnisse über unüberwindbare Hindernisse.
Das Fachamt wird
den Antrag der CDU jedoch zum Anlass nehmen, seinerseits nochmal eine
entsprechende Anfrage an den Behindertenbeirat / die Behindertenverbände zu
richten.
Einschränkungen der
Barrierefreiheit werden nach Kenntnisnahme durch die Stadt Bergkamen weiterhin
vor Ort begutachtet und, wenn technisch möglich und die Finanzierung gesichert
ist, beseitigt.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 1 Anlage
Der Bürgermeister In Vertretung Dr.-Ing. Peters Erster Beigeordneter |
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Amtsleiter Reichling |
Sachbearbeiter Irmisch |
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