1. Zustimmung zur Leistung einer erheblichen außerplanmäßigen Auszahlung gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW
2. Zustimmung zum Abschluss einer Vereinbarung mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt bei der Buchungsstelle 13.55.03 / 0498.785200 eine außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von 60.000 €. Die Deckung erfolgt durch Minderauszahlungen bei der Buchungsstelle 13.55.03/0203.785200 (Bürgerradweg Jahnstraße).
Die zeitliche und sachliche Unabweisbarkeit ergibt sich aus der Vorlage.
Sachdarstellung:
Die Förderung der nichtmotorisierten Nahmobilität nimmt in Bergkamen
einen hohen Stellenwert ein; dabei bildet das Wegenetz die wichtigste Basis zur
Schaffung der dazu notwendigen Infrastruktur.
Die Stadt Bergkamen wurde am 26.05.2010 in die Arbeitsgemeinschaft
fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in NRW e. V.
(AGFS) aufgenommen.
Den Handlungsrahmen zur Weiterentwicklung und zum Ausbau des vorhandenen
Radwegenetzes ergibt sich aus dem Leitbild der AGFS und aus dem vorliegenden
Radverkehrskonzept der Stadt Bergkamen.
Im Rahmen der Weiterentwicklung eines sicher und komfortabel zu
nutzenden Rad- und Fußwegenetzes für Alltags-, aber auch Freizeit- und
Tourismusverkehr ist es eine vordringliche Aufgabe, vorhandene Netzlücken zu
schließen.
Zwischen der Ortslage Bergkamen–Overberge und den westlichen Stadtteilen
der Stadt Hamm fehlt derzeit eine sichere Radwegeverbindung. Hier besteht eine
entscheidende Netzlücke entlang der Landwehrstraße, die sowohl im Radverkehrskonzept
der Stadt Bergkamen als auch des Kreises Unna dokumentiert wird.
An dieser sehr befahrenen Landesstraße (L 664) ist im Bereich zwischen
der Hansastraße und der Stadtgrenze Bergkamen / Hamm westlich der
Autobahnbrücke sowie weiterführend über die Bundesautobahn A 1 auf das Gebiet
der Stadt Hamm der Ausbau eines straßenbegleitenden Rad- und Gehweges bis zum
Anschluss an den Neustädter Weg erforderlich.
Die geplante Linienführung beginnt ab der Kreuzung mit der Hansastraße
auf der südlichen Seite der Landwehrstraße bis zur Einmündung „Gutsweg“.
Baulänge für diesen Abschnitt: ca. 570 m. In diesem Abschnitt ist die
Inanspruchnahme von Fremdgrundstücken
erforderlich. Alle hierfür erforderlichen Grundstücksregelungen erfolgen
kostenneutral.
Die Querung „Gutsweg“ wird markiert und beschildert.
Der Ausbau auf den folgenden ca. 250 m bis zur Stadtgrenze erfolgt auf
Grundstücken des Landes Nordrhein-Westfalen, Landesbetrieb Straßenbau. In
diesem Abschnitt ist bereits eine Teilfläche, nämlich die Auffahrt zur
Autobahnbrücke (80,00 m Länge x 3,00 m Breite) asphaltiert. Bedingt durch die
Planfeststellung zum Bau der neuen Brücke über die Bundesautobahn A 1 wird im
Bereich zwischen „Gutsweg“ und der Auffahrt zur Brücke der Radweg vorläufig nur
in wassergebundener Bauweise auf vorhandenem Unterbau ausgeführt.
Hier erfolgt die Bereitstellung der Grundstücke kostenneutral.
Auf Hammer Stadtgebiet, d. h. über die Autobahn bis zum Neustädter Weg
sind ebenfalls nur Grundstücke von Straßen.NRW betroffen; auch hier ist ein
Teilabschnitt ab der Brücke bereits asphaltiert.
Neben der Funktion als Schul- und Alltagsweg für die Anwohner der
Bebauung im Einzugsbereich der Landwehrstraße ist diese geplante Verbindung
ebenso ein wichtiger touristischer Baustein und Netzschluss zwischen dem Kreis
Unna und der Stadt Hamm.
Anwohner der Landwehrstraße, des Burgemeisterweges, des Gutsweges und
von „Haus Reck“ unterstreichen mit einem Bürgerantrag vom 05.01.2015 die
Wichtigkeit dieser Wegeverbindung.
In Gesprächen mit den Antragstellern hat die Stadt Bergkamen die
rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen erläutert und die Beantragung
als Bürgerradweg in Aussicht gestellt.
Die Zuständigkeit für die Planung und den Bau von begleitenden Radwegen
an Landesstraßen liegt beim zuständigen Landesbetrieb Straßenbau NRW.
Das Land Nordrhein-Westfalen hat das Modellprojekt „Bürgerradwege“ ins
Leben gerufen und ermöglicht damit, Radwege an Landesstraßen auch dann zu
realisieren, wenn im normalen Bauprogramm dafür kurzfristig keine Mittel zur
Verfügung stehen.
Notwendig hierfür ist jedoch das bürgerschaftliche Engagement vor Ort.
Um die Chance dieser Sonderförderung zu nutzen, ist die Stadt Bergkamen
bereit, als bürgerschaftliches Engagement die Planungs- und Vermessungskosten
zu übernehmen und die erforderlichen Grundstücke für den Bau zur Verfügung zu
stellen.
Zusammenstellung der Baukosten:
- Baukosten brutto: 260.000 €
- Planungs- und Vermessungskosten brutto: 50.000 €
- Ausgleichsmaßnahmen brutto: 10.000 €
Gesamtbaukosten
brutto: 320.000
€
Gemäß des Antrags der Stadt Bergkamen zur Förderung der
Radwegeverbindung an der Landwehrstraße als Bürgerradweg wurde die Maßnahme vom
Landesbetrieb Straßenbau NRW in das Bürgerradwegprogramm für 2017 aufgenommen.
Damit werden die Baukosten bis zu einer maximalen Höhe von 260.000 €
voll von der Straßenbauverwaltung - Regionalniederlassung Ruhr - getragen.
Durch die Stadt Bergkamen sind damit als Eigenmittel zu finanzieren:
- Kosten für Planung und Vermessung ca. 50.000 €
- Kosten für Ausgleichsmaßnahmen
für den Eingriff in Natur und Landschaft ca. 10.000 €.
Diese Mittel sind durch eine außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von
60.000 € auf der Buchungsstelle 13.55.03 / 0498.785200 bereitzustellen.
Deckungsmittel stehen auf der Buchungsstelle 13.55.03 / 0203.785200 in
Höhe von 200.555,52 € (Minderauszahlungen beim Ausbau Bürgerradweg Jahnstraße)
zur Verfügung.
Das Erfordernis einer notwendigen Deckung gemäß § 83 Abs. 1 GO NRW
erfüllt sich damit.
Darüber hinaus ist mit dem Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch den
Landesbetrieb Straßenbau NRW, eine Vereinbarung zu schließen. Diese
Vereinbarung regelt verbindlich den Ausbau, die Kostenverteilung sowie die
zukünftigen Eigentumsverhältnisse.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 2 Anlagen
Der Bürgermeister In Vertretung Dr.-Ing. Peters Erster Beigeordneter |
Der Bürgermeister In Vertretung Ulrich Beigeordneter |
Amtsleiter Reichling |
Sachbearbeiter Irmisch |
Mölle |