Der Behindertenbeirat der Stadt Bergkamen beschließt, die Fördermittel für die Behindertenarbeit im Haushalts-/Budgetjahr 2017 i. H. v. insg. 6.140 € zu zwei Dritteln als Grundförderung, zu gleichen Teilen aufgeteilt auf alle geförderten Gruppen, und zu einem Drittel anhand der Mitgliederzahlen zum Stand 31.12.2016 wie folgt zu verteilen:
Mitglieder |
2/3 |
1/3 |
Gesamt- |
|
Gruppe/Verein: |
31.12.2016 |
Grundförderung |
nach Mitgliedern |
förderung: |
Behindertengruppe Wichernhaus |
23 |
454,81 € |
136,05 € |
590,86 € |
Behindertengruppe Martin-Luther-Zentrum |
16 |
454,81 € |
94,64 € |
549,46 € |
Behindertensportgemeinschaft Bergkamen |
95 |
454,81 € |
561,95 € |
1.016,76 € |
Gehörlosenverein Einigkeit |
9 |
454,81 € |
53,24 € |
508,05 € |
Freundeskreis der Von-Bodelschwingh-Schule |
28 |
454,81 € |
165,63 € |
620,44 € |
Behindertengruppe
Oberaden (Jochen-Klepper-Haus) |
9 |
454,81 € |
53,24 € |
508,05 € |
Blinden- und
Sehbehindertenverein Bergkamen |
17 |
454,81 € |
100,56 € |
555,37 € |
Initiative „Down-Syndrom“ Kreis Unna e. V. |
41 |
454,81 € |
242,52 € |
697,34 € |
Deutsche Rheumaliga e.V. Ortsgruppe Bergkamen |
108 |
454,81 € |
638,84 € |
1.093,66 € |
257 |
4.093,33 € |
2.046,67 € |
6.140,00 € |
Wie in den Vorjahren stehen im Haushalts-/Budgetjahr 2017 für die Förderung der lokalen Behindertenarbeit in Bergkamen Mittel in einer Gesamthöhe von 6.140,00 € zur Verfügung. Hiermit soll den örtlichen Selbsthilfegruppen bzw. - organisationen eine grundlegende finanzielle Ausstattung für ihre Tätigkeit garantiert werden.
Da
es sich bei den in 2017 bereitgestellten Mitteln um die Förderung der örtlichen
Behindertenarbeit in Bergkamen handelt, soll bei den über das Stadtgebiet
hinaus organisierten Gruppen durch diese eigenverantwortlich die Verwendung der
Förderbeträge ausschließlich für die Bergkamener Mitglieder sichergestellt
werden. Eine Weiterleitung an übergeordnete Organisationen oder Nutzung für
Mitglieder außerhalb des Bergkamener Stadtgebietes ist ausgeschlossen.
Die Ermittlung der Zuschussbeträge basiert auf der in der Sitzung des Behindertenbeirates vom 20.03.2013 beschlossenen Verteilungsvariante, wonach 2/3 des Zuschusses als Grundförderung und 1/3 des Zuschusses anhand der Mitgliederzahlen verteilt werden soll.
An dieser Stelle ist darauf hinzuweisen, dass die Regionalgruppe Bergkamen vom Bundesverband Polio wie in den Vorjahren auch in 2017 zu Gunsten der anderen Gruppen auf diese finanzielle Förderung verzichten.
Durch die einzelnen Gruppen wurden folgende Mitgliederzahlen zum Stichtag 31.12.2016 an die Verwaltung gemeldet:
Mitglieder am |
|
Gruppe/Verein: |
31.12.2016: |
Behindertengruppe
Wichernhaus |
23 |
Behindertengruppe
Martin-Luther-Zentrum |
16 |
Behindertensportgemeinschaft
Bergkamen |
95 |
Gehörlosenverein
Einigkeit |
9 |
Freundeskreis
der Von-Bodelschwingh-Schule |
28 |
Behindertengruppe
Oberaden (Jochen-Klepper-Haus) |
9 |
Blinden- und
Sehbehindertenverein Bergkamen |
17 |
Initiative
„Down-Syndrom“, Kreis Unna e. V. |
41 |
Deutsche
Rheumaliga e.V. Ortsgruppe Bergkamen |
108 |
Insgesamt |
257 |
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der Bürgermeister In Vertretung Busch Beigeordnete |
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Amtsleiterin Höchst |
Sachgebietsleiter Möllmann |
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