Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen bestellt den Beigeordneten Marc Alexander
Ulrich mit Wirkung vom 01.07.2017 zum Kämmerer.
Sachdarstellung:
Mit Ausscheiden des Beigeordneten Holger Lachmann zum 30.06.2017 ist die
Funktion des Kämmerers neu zu vergeben.
Nach § 71 Abs. 4 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) besteht nur für kreisfreie
Städte die Verpflichtung, einen Beigeordneten zum Kämmerer zu bestellen. In den
übrigen Kommunen kann gewählt werden, ob ein Kämmerer bestellt oder beauftragt
wird. Sofern der Kämmerer nicht ausdrücklich als Kämmerer bestellt ist, hat er
die in § 83 GO NRW (Entscheidung über überplanmäßige und außerplanmäßige
Aufwendungen und Auszahlungen) sowie in § 24 Gemeindehaushaltverordnung
(Verhängung von Haushaltssperren) ausgewiesenen Rechte nicht inne. Die
Wahrnehmung dieser Rechte obliegt in diesem Fall dann ausschließlich dem
Bürgermeister.
Es wird vorgeschlagen, den Beigeordneten Marc Alexander Ulrich mit
Wirkung vom 01.07.2017 zum Kämmerer zu bestellen.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der Bürgermeister Roland Schäfer |
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Amtsleiter Hartl |
Sachbearbeiter Hampel |
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