Beschlussvorschlag:
Herr Marc Alexander Ulrich wird durch den Bürgermeister Roland Schäfer
mit Wirkung vom 01.07.2017 für die Dauer von acht Jahren zum Beigeordneten für
das Dezernat III der Stadt Bergkamen ernannt und anschließend gemäß § 71 Abs. 6
GO NRW vereidigt.
Sachdarstellung:
Der Rat der Stadt Bergkamen hat am 23.05.2017, Drucksache 11/0897, Herrn
Marc Alexander Ulrich mit Wirkung vom 01.07.2017 zum Beigeordneten für das
Dezernat III der Stadt Bergkamen gewählt. Der Beschluss wurde der
Kreisverwaltung Unna als Aufsichtsbehörde zugeleitet. Bedenken wurden seitens
der Aufsichtsbehörde gegen die Ernennung des Herrn Marc Alexander Ulrich zum
Beigeordneten für das Dezernat III der Stadt Bergkamen nicht erhoben. Daher
kann die Ernennungsurkunde ausgehändigt werden.
Herr Ulrich wird das Amt des Beigeordneten mit Beginn der Wahlzeit am
01.07.2017 antreten. Gemäß § 71 Abs. 6 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) werden
kommunale Wahlbeamte vom Bürgermeister vor Amtsantritt in einer Sitzung des
Rates vereidigt.
Die Eidesformel entspricht dem beamtenrechtlichen Diensteid nach § 46
Landesbeamtengesetz NRW (LBG NRW).
„Ich
schwöre, dass ich das mir übertragene Amt nach bestem Wissen und Können
verwalten, Verfassung und Gesetze befolgen und verteidigen, meine Pflichten
gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir
Gott helfe.“
Der Eid kann auch ohne die Worte „So wahr mir Gott helfe“ geleistet
werden.
Lehnt ein Beamter aus Glaubens- oder Gewissensgründen die Ablegung eines
Eides ab, so kann er an Stelle der Worte „Ich schwöre“ die Worte „Ich gelobe“
oder eine andere Beteuerungsformel sprechen.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der Bürgermeister Roland Schäfer |
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Amtsleiter Hartl |
Sachbearbeiter Hampel |
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