Stellungnahme der Stadt Bergkamen zum Jahresbauprogramm 2018 für die Maßnahmen des Landesstraßenausbauplans
Beschlussvorschlag:
Dem Rat der Stadt
Bergkamen ist bekannt, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen den Bau der
L 821n ermöglichen. Zudem hat die Prüfung von Alternativen zur L 821n
aufgezeigt, dass es keine verkehrslenkenden oder anderen Maßnahmen gibt, die
für eine Entlastung der Ortsdurchfahrten Oberaden (Jahnstraße, heutige
L 821) und Weddinghofen (Kamp-/ Schulstraße, heutige L 664) sorgen,
ohne gleichzeitig andere Straßen im Stadtgebiet stärker zu belasten, entlang
derer ebenfalls gewohnt wird und die für zusätzliche Verkehre nicht ausgelegt
sind.
Der Rat der Stadt Bergkamen fordert das Land auf, für den Fall der
Realisierung der L 821n
- mit dem Bau erst zu beginnen, wenn der
erforderliche Grunderwerb zu 100 % gesichert ist,
- eine Fortschreibung des LPB
(Landschaftspflegerischen Begleitplans) zur L 821n durchzuführen, da
der Planfeststellungbeschluss bereits aus 2008 stammt,
- mit Freigabe der Ortsumgehung die Herabstufung
der L 821 zwischen K 16 und L 654 zur Kreisstraße durchzuführen,
- mit Freigabe der Ortsumgehung die Herabstufung
der L 664 zwischen Töddinghauser Straße und L 654 (Lünener
Straße) zur Kreisstraße durchzuführen,
- Fördermittel / Baukostenzuschüsse für den
Umbau der Jahnstraße / Kampstraße / Schulstraße zur Erhöhung des
Verkehrswiderstands für den neuen Straßenbaulastträger (nach vg.
Herabstufung der Straße) bereit zu stellen; die Umgestaltung ist mit der
Stadt Bergkamen abzustimmen,
- die Einwilligung zu verkehrsrechtlichen
Anordnungen von Tonnagebegrenzungen (max. 7,5 t) beider Ortsdurchfahrten
zuzusagen.
Die
Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr entscheidet alljährlich im
letzten Quartal über den gemeinsamen regionalen Vorschlag der drei
Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf, Münster zum Jahresbauprogramm für die
Maßnahmen des "Landesstraßenausbauplans". Von dieser Entscheidung ist
in Bergkamen der Neubau der Landesstraße L 821n – Ortsumgehung Bergkamen
betroffen.
In der Vorlage für
die Beratungen im November / Dezember 2016 heißt es:
"Nachdem in
2015 für die "L 821 - OU Bergkamen" vollziehbares Baurecht vorlag,
hat die Verbandsversammlung mit Beschluss vom 18. September 2015 die Aufnahme
der Maßnahme in das Jahresbauprogramm 2016 gefordert. Das MBWSV hat daraufhin
mitgeteilt, dass für das Projekt aufgrund der hohen Kosten Dispositionen
angestellt werden, den beabsichtigten verkehrlichen Verbesserungseffekt auch
durch geeignete andere Maßnahmen zu erreichen und die Ergebnisse dieser
Überlegungen vor einer Entscheidung für einen Baubeginn abgewartet werden. Zu
diesen Überlegungen sind nach Auskunft der Stadt noch keine abschließenden
politischen Entscheidungen getroffen worden." (vgl. Anlage zur Drucksache)
Der Rat der Stadt
Bergkamen hat bzgl. der L 821n keine Entscheidungsbefugnis und auch kein
Vetorecht, wie aus der oben genannten Vorlage hervorgeht. Aufgrund der
kommunalen Diskussion über Alternativen zur L 821n wünscht die
Bezirksregierung Arnsberg aber vor der Sommerpause eine Stellungnahme der
politischen Gremien zur L 821n..
Straßenrecht,
Flächennutzungsplan, Regionalplan
Der Planfeststellungsbeschluss für die rund 1,8 km lange
L 821n zwischen der Erich-Ollenhauer-Straße (K 16) und der Lünener
Straße (L 654) erfolgte nach mehrjährigem Verfahren im November 2008. Nach
finaler abschlägiger Entscheidung des letzten Klageverfahrens vor dem OVG
Münster im Januar 2015 ist der Planfeststellungsbeschluss
endgültig rechtskräftig. Mit dem Bau der Straße kann daher jederzeit begonnen
werden. Die L 821n ist allerdings im aktuellen
Landesstraßenbauprogramm nicht enthalten.
Die Trasse der L 821n ist im Flächennutzungsplan
der Stadt Bergkamen, der am 02. Juli 2014 wirksam geworden ist, dargestellt,
ebenso die Flächen für die erforderlichen Kompensationsmaßnahmen. Damit ist das
Projekt Ziel der Stadtentwicklung. Die L 821n ist damit
behördenverbindlich; zu den „Behörden“ gehört somit auch die Verwaltung der
Stadt Bergkamen. Der Ratsbeschluss zum Flächennutzungsplan aus 2014 ist als
Selbstbindungsbeschluss des Rates zu interpretieren.
Sollte der Rat das Projekt aufgeben wollen, müsste dieses
stadtentwicklungspolitische Ziel aufgegeben und der Flächennutzungsplan
entsprechend geändert werden. Aufgrund des Planfeststellungsbeschlusses und
weil die Trasse auch im rechtswirksamen Regionalplan dargestellt ist, hat die
im Zusammenhang mit einer Flächennutzungsplanänderung zwingend notwendige
landesplanerische Anfrage gemäß § 34 LPlG keine Aussicht auf Erfolg, da
dies den Zielen der Raumordnung und Landesplanung widersprechen würde.
Auswirkungen auf
den Landschaftsraum
Der Landschaftsraum, durch den die L 821n verlaufen soll, hat sich
im Zeitraum seit Beginn der Planung weiterentwickelt. Dieses zeigt sich auch in
den entsprechenden Darstellungen im Regional- und Landschaftsplan. Gemäß
Regionalplan verläuft der Trassenkorridor durch den Regionalen Grünzug G und
Bereiche für den Schutz der Landschaft und landschaftsorientierten Erholung
bzw. grenzt direkt an Flächen mit dieser Ausweisung an. Gemäß Landschaftsplan
befindet sich die Trasse im Landschaftsschutzgebiet L 20 und direkt
benachbart zu mehreren geschützten Landschaftsbestandteilen (LB). Am nördlichen
Ende der Trassen befindet sich der „Schwanenweiher“, der sich in den
vergangenen Jahren zu einem wichtigen Lebensraum für Fauna und Flora entwickelt
hat.
Zum Ausgleich des baulichen Eingriffs sind Maßnahmen festgelegt worden.
Der Einschnitt in Landschaftsraum und Freiraumsystem ist allerdings
unwiderruflich.
Alternativen zur
L 821n / Verkehrliche Effekte der L 821n
Die Prüfung von Alternativen zur L 821n (vgl. Drucksache 10/919)
hat aufgezeigt, dass es keine verkehrslenkenden oder anderen Maßnahmen gibt,
die für eine Entlastung der Ortsdurchfahrten Oberaden (Jahnstraße, heutige
L 821) und Weddinghofen (Kamp-/ Schulstraße, heutige L 664) sorgen,
ohne gleichzeitig andere Straßen im Stadtgebiet stärker zu belasten, entlang
derer ebenfalls gewohnt wird und die für zusätzliche Verkehre nicht ausgelegt
sind.
Allerdings hat diese Prüfung und die Auswertung der Belastungszahlen
auch gezeigt, dass große Teile des Verkehrsaufkommens, insbesondere bei den Pkw
dem Quell- und Zielverkehr zuzurechnen sind; dieser ist nicht per se auf die
L 821n umlenkbar. Umlenkbar sind vor allem Lkw-Verkehre, die die
Gewerbegebiete ansteuern. Deren Aufkommen ist zwar in den vergangenen Jahren
gestiegen, beträgt aber auf L 664 (Kamp-/Schulstraße) und L 821
(Jahnstraße) insgesamt dennoch nur 335 Lkw pro Tag bzw. rund 14 Lkw pro Stunde.
Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zur L 821n war von einem
deutlich höheren Lkw-Aufkommen ausgegangen worden. So wurde der Schalltechnischen
Untersuchung 2006 ein Gesamtverkehrsaufkommen (DTV) von 8.500 Kfz/Tag für
das Jahr 2015 zugrunde gelegt worden mit einem Schwerverkehrsanteil (Lkw und
Busse) von 20 %. Die Schwerverkehrsbelastung würde demnach rechnerisch bei
1.700 Fahrzeugen pro Tag liegen – etwa fünf Mal höher als tatsächlich nach
aktuellen Zahlen (ohne Berücksichtigung von Bussen).
Umsetzung der
Planung / Erforderliche Konsequenzen
Die Trasse der L 821n ist planfestgestellt und ihr genauer Verlauf
damit festgelegt. Aufgrund kommunaler politischer Beschlüsse wird die Straße
anbaufrei sein und keine weiteren Netzanschlüsse haben als die K 16 im
Norden und die L 654 im Süden. Eine direkte Anbindung an die
Siedlungsschwerpunkte Weddinghofen / Bergkamen-Mitte und Oberaden über die
„Querspange Pantenweg“, die eine Entlastung der Ortsdurchfahrten Oberaden
(Jahnstraße, heutige L 821) und Weddinghofen (Kamp-/ Schulstraße, heutige
L 664) bewirken könnten, wurde vom Rat negativ beschieden.
Aus diesem Grund ist es zwingend erforderlich, bei beiden Ortsdurchfahrten
den Verkehrswiderstand zu erhöhen, um Durchgangs- und insbesondere Lkw-Verkehre
auf die L 821n zu lenken. Verbunden mit einer Herabstufung beider Straßen
zu Kreis- oder Gemeindestraßen sollte ein Durchfahrtsverbot für Fahrzeuge über 7,5 t
erlassen werden. Die Jahnstraße sollte zudem mit begleitenden Radwegen /
Angebotsstreifen bzw. in Teilbereichen verkehrsberuhigt umgebaut werden.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
1 Anlage
Der Bürgermeister In Vertretung Dr.-Ing. Peters Erster Beigeordneter |
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Amtsleiter Reichling |
Sachbearbeiterin Thiede |
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