Betreff
Ermächtigungsübertragungen gemäß § 22 GemHVO sowie Übertragung der Kreditermächtigung gemäß § 86 Abs. 2 GO NRW in das Haushaltsjahr 2017
Vorlage
11/0840
Aktenzeichen
mö-sz
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen nimmt die Ermächtigungsübertragungen gemäß § 22 GemHVO für Investitionen im Teilfinanzplan sowie die Übertragung der Kreditermächtigung gemäß § 86 Abs. 2 GO NRW zur Kenntnis.

 

 

Sachdarstellung:

 

Gemäß § 22 GemHVO sind Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen übertragbar. Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister regelt mit Zustimmung des Rates die Grundsätze über Art, Umfang und Dauer der Ermächtigungsübertragungen.

 

In einer vom Rat der Stadt Bergkamen in seiner Sitzung am 23.05.2013 beschlossenen Dienstanweisung sind die Vorschriften für die Ermächtigungsübertragungen näher bestimmt worden.

 

Gemäß § 22 Abs. 4 Satz 1 GemHVO ist dem Rat eine Übersicht der Übertragungen vorzulegen.

 

Auf Übertragungen von Aufwendungen wurde grundsätzlich verzichtet.

 

Der Ergebnisplan/die Ergebnisrechnung 2017 wird somit nicht belastet.

 

Übertragung von Kreditermächtigungen gemäß § 86 Abs. 2 GO NRW

 

In § 2 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 ist zur Finanzierung von eingeplanten Investitionen im Teilfinanzplan eine Kreditermächtigung in Höhe von 2.530.710,00 € veranschlagt.

 

Nach § 86 Abs. 2 GO NRW gilt die Kreditermächtigung bis zum Ende des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres wenn die Haushaltssatzung für das übernächste Jahr nicht rechtzeitig bekannt gemacht wird, bis zum Erlass dieser Haushaltssatzung.

 

Die nicht in Anspruch genommene Kreditermächtigung aus 2016 in Höhe von 2.530.710,00 € steht somit im Finanzplan/in der Finanzrechnung 2017 für Investitionskredite zur Finanzierung der übertragenen investiven Auszahlung zur Verfügung.

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 1 Anlage

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Lachmann

Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Marquardt

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Mölle