Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die der Erstschrift dieser Niederschrift als Anlage beigefügte Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Bergkamen.
Sachdarstellung:
§ 47 Abs. 2 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) bildet die
Rechtsgrundlage für den Erlass der Geschäftsordnung. Danach ist der Rat zum
Erlass einer Geschäftsordnung gesetzlich verpflichtet, um eine ordnungsgemäße
Abwicklung des Verfahrens im Rat und in den Ausschüssen zu gewährleisten. In
der Geschäftsordnung ist zu regeln, was die Gemeindeordnung an verschiedenen
Stellen ausdrücklich in diesen Regelungsbereich verweist. Darüber hinaus darf
der Rat sein Verfahren in der Geschäftsordnung nach freiem Ermessen regeln,
jedoch darf die Geschäftsordnung keine Bestimmungen enthalten, die im
Widerspruch zu gesetzlichen Vorschriften stehen.
Der Rat der Stadt
Bergkamen hat zuletzt in seiner Sitzung am 21.05.2015 eine Änderung der
Geschäftsordnung beschlossen. Der als Anlage dieser Vorlage beigefügte Entwurf
der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Bergkamen
orientiert sich weitgehend an diese Fassung der Geschäftsordnung.
Folgende Änderungen
bzw. Klarstellungen wurden neu aufgenommen und im Interfraktionellen Gespräch
am 31.01.2017 abgestimmt:
- §
3 Abs.1 „Aufstellung der Tagesordnung“
Änderungsanträge zum Haushalt sind ebenso bis zum 10. Tag vor dem Sitzungstag einzureichen. - §
6 Abs. 2 Buchstabe b „Öffentlichkeit der Ratssitzung“
Die alte Fassung nannte hier lediglich den Begriff „Liegenschaftssachen“. Hier erfolgt eine entsprechende Klarstellung wie sie die Mustergeschäftsordnung des Städte- und Gemeindebundes NRW vorsieht. - §
16 Abs. 4 „Abstimmung“
Neuer Satz 3: Bei Wahlen kann jedes Ratsmitglied einer offenen Abstimmung widersprechen, sodass mittels Stimmzetteln abzustimmen ist. - §
16 Abs. 7 „Abstimmung“
Hier erfolgt die Klarstellung zum Umgang mit Stimmenthaltungen und ungültigen Stimmen. - §
24 Abs. 5 „Niederschrift“
Änderungswünsche zur Niederschrift sind nun bis spätestens drei Wochen nach Zuleitung der Niederschrift zu äußern und zu Beginn der nächsten Sitzung auf die Tagesordnung zu setzen. - §
27 Abs. 9 „Abweichungen für das Verfahren der Ausschüsse“
Das Verfahren bei gemeinsamen Sitzungen von Ausschüssen der Stadt Bergkamen ist hier neu aufgeführt.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 1 Anlage
Der Bürgermeister Roland Schäfer |
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Amtsleiter Hartl |
Sachbearbeiter Heuer |
Sichtvermerk StA 30 Roreger |