Betreff
Beantragung von Fördermitteln zum Breitbandausbau in Bergkamen im Rahmen des Förderprogramms "Breitbandausbau" des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
Vorlage
11/0812
Aktenzeichen
80.1 Kä
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit der Stadt Kamen und der Gemeinde Bönen auf der Grundlage der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland (Förderrichtlinie) des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 22.10.2015 (gemäß der ersten Überarbeitung vom 20.Juni 2016) einen Förderantrag zum Breitbandausbau zu stellen.

 

Der Auftrag steht unter dem Vorbehalt, dass die Kooperationserklärung der beteiligten Kommunen zustande kommt und ein kompetenter Kooperationspartner gefunden werden.

Sachdarstellung:

 

 

Ausgangslage und Machbarkeitsstudie

 

Die Verwaltung hat am 03.03.2016 einen Antrag auf Beratungsleistungen zum Breitbandausbau beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur gestellt.

Dieser Antrag wurde am 20.06.2016 positiv beschieden. Nach Ausschreibung wurde die MICUS Strategieberatung GmbH (MICUS) am 08.08.2016 beauftragt. Die Stadt Kamen und die Gemeinde Bönen haben in gleicher Weise Untersuchungsaufträge an den Gutachter erteilt. Mit Datum vom 25.01.2017 liegt ein Zwischenbericht des Gutachters vor, in dem die bisherigen Ergebnisse dargestellt und Handlungsempfehlungen gegeben werden.

 

In der Zeit vom 19.08.2016 bis zum 19.09.2016 wurde für die Stadt Bergkamen ein Markterkundungsverfahren durchgeführt. Hierbei wurden die vor Ort tägigen Telekommunikationsnetzbetreiber nach ihren zukünftigen Ausbauabsichten innerhalb der nächsten 36 Monate im NGA-Bereich (Next Generation Access) befragt, um eine Versorgung zwischen 30Mbit/s und 100 Mbit/s zu gewährleisten.

 

Nach Abschluss des Markterkundungsverfahrens und Analyse und Auswertung der zur Verfügung gestellten Daten hat die MICUS Strategieberatung GmbH die noch unterversorgten Haushalte und Unternehmen in Bergkamen (weiße Flecken) ermittelt. Eine Unterversorgung im Sinne des Fördergebers liegt dann vor, wenn die Hausanschlüsse weniger als 30 Mbit/s. erreichen.

 

Da Bergkamen in den letzten Jahren insbesondere in den Industrie- und Gewerbegebieten bereits Ausbaumaßnahmen initiiert hat, sind im Wesentlichen private Haushalte und einige wenige Unternehmen als unterversorgt identifiziert worden. Die unterversorgten Haushalte befinden sich größtenteils in den Außenbereichen. Eine Übersichtskarte zu den weißen Flecken ist beigefügt.

 

Das Ziel der Bundesregierung ist es, im Jahr 2018 eine flächendeckende Versorgung mit 50 Mbit/s zu erreichen. Diese Datenrate lässt sich mit einem FFTC-Netz (Fiber to the curb) oder FTTB-Netz (Fiber to the building) erreichen. Beim FFTB-Netz reicht das Glasfaserkabel bis zum Hausanschluss beim FFTC-Netz hingegen wird lediglich bis zu den Kabelverzweigern das Glasfaserkabel verlegt. Die Verbindung zwischen Kabelverzweiger und Hausanschluss läuft über bestehende Kupferleitungen. Dies führt zu eingeschränkten und asymmetrischen Datenraten.

 

Da auch in Zukunft mit einer wachsenden Nachfrage nach hohen Datenraten zu rechnen ist, wird lediglich das FFTB – Netz den Ansprüchen an ein langfristig leistungsfähiges NGA-Netz  gerecht. Der Gutachter hat daraufhin in Abstimmung mit der Verwaltung eine FTTB-Netzplanung entwickelt, die auch symmetrische  Datenraten im Gigabit-Bereich zur Verfügung stellen kann.

 

Im Rahmen der Bundesförderung werden als Fördermodelle für den Netzausbau zur Versorgung der „weißen Flecken“ das Wirtschaftlichkeitslückenmodell und das Betreibermodell beschrieben. Förderfähig beim Wirtschaftlichkeitslückenmodell ist die Differenz zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert aller Kosten des Netzaufbaus und –betriebs für einen Zeitraum von mindestens sieben Jahren. Bei dem Betreibermodell wird die Deckungslücke zwischen Investition und dem Barwert der Pachteinnahmen über einen Zeitraum von 20 Jahren gefördert.

Die MICUS Strategieberatung GmbH hat auf dieser Grundlage eine vergleichende Netzausbauanalyse erstellt, die nachfolgend in den wesentlichen Punkten dargestellt sind:

 

Wirtschaftlichkeitslückenmodel:

·         Das Modell ist mit sehr geringem Aufwand der Kommune umsetzbar, da lediglich die Mittel an den Netzbetreiber durchgereicht werden und dieser selbständig das Netz erbaut.

·         Der Netzbetreiber wird Eigentümer des Netzes.

·         Die Amortisationszeit beträgt sieben Jahre.

·         Bergkamen hätte hier eine Wirtschaftlichkeitslücke von ca. 3,8 Mio. €.

 

Betreibermodell

·         Das Netz wird von der Kommune bzw. dem Betreiber errichtet und geht in deren Eigentum über.

·         Die Stadt bzw. der Betreiber hat die Dokumentationspflichten der Förderrichtlinie und deren Nebenbestimmungen zu erfüllen und die Wartung und Verwaltung des Netzes zu organisieren.

·         Für den Netzbetreiber bietet das Modell den Vorteil, dass er nicht die Infrastrukturinvestition tragen und vorfinanzieren muss, sondern nur Einnahmen gegen Betriebskosten kalkulieren muss.

·         Die Amortisationszeit beträgt zwanzig Jahre

·         Spätestens nach zwanzig Jahren ist das Netz zu veräußern.

·         Bergkamen hätte hier eine Deckungslücke von ca. 3,4 Mio. €.

 

 

Strategievorschlag und Förderchancen

 

Im Ergebnis ist festzustellen, dass ein Netzausbau über das Betreibermodell die wirtschaftlichere Variante ist und organisatorische und strategische Vorteile bietet . Nach den Förderrichtlinien des Bundes ist die wirtschaftlichere Variante für die Beantragung von Fördermitteln zwingend zu wählen.

 

Die MICUS Strategieberatung GmbH hat zeitgleich in der Stadt Kamen und der Gemeinde Bönen Markterkundungsverfahren durchgeführt und Machbarkeitsstudien zur NGA-Versorgung vorgenommen. Der Abstimmungsprozess über einen gemeinsamen Förderantrag ist zwischen den Kommunen weitgehend abgeschlossen.

 

Der Gutachter empfiehlt deshalb für dieses Modell einen gemeinsamen Förderantrag mit der Stadt Kamen und der Gemeinde Bönen zu stellen. Der Zuschnitt des Projektgebietes und die interkommunale Zusammenarbeit erhöhen die Erfolgschancen innerhalb des Scorings des Fördergebers. Bei einem gemeinsamen Antrag übernimmt eine der Kommunen die Federführung und damit auch die Antragstellung. Diese Kommune erhält die Fördermittel und ist auch für die Verteilung der Mittel im Innenverhältnis zuständig. Die Zusammenarbeit und die Mittelverteilung sind über eine Kooperationsvereinbarung zu regeln. Zum Zeitpunkt der Antragsstellung reicht eine Kooperationserklärung aus, die festlegt, dass die federführende Kommune für alle Beteiligten den Antrag stellt. Die drei Kommunen haben sich darauf verständigt, dass die Stadt Bergkamen diesen gemeinsamen Antrag stellen soll.

 

 

Es wird vorsorglich empfohlen, einen Förderantrag zu stellen, weil die Frist zur  Antragstellung am 28.02.2017 abläuft und es offen ist, ob es  in diesem Jahr noch einen neuen Aufruf geben wird.

 

 

Finanzwirtschaftliche Grundannahmen

 

Aus der Planungsstudie der MICUS Strategieberatung GmbH wird zur Berechnung der förderfähigen Deckungslücke die Differenz aus den Investitionskosten und dem Barwert der Pachteinnahmen gebildet. Für den Bereich der Stadt Bergkamen ergibt sich für die Variante des Betreibermodells eine Deckungslücke in Höhe von ca. 3,4 Mio. €.

 

Da sich die Stadt Bergkamen formal zum Zeitpunkt der Antragsstellung noch in der Haushaltssicherung befindet, ist der Betrag zu 100 % förderfähig. Hiervon trägt der Bund 50 % (Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“) und das Land NRW die restlichen 50 % (Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen zur Kofinanzierung des Bundesprogramms „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“).

 

Für den Fall, dass im Rahmen der Bewilligung der beantragten Mittel der Status als HSK-Kommune nicht anerkannt werden sollte, reduziert sich der Förderanteil des Landes NRW auf 40 % und es wäre  ein 10%-iger Eigenanteil in Höhe von rd. 340.000 Euro einzuplanen. Nach Einschätzung des Gutachters ist davon auszugehen, dass diese Mittel erst ab 2018 erforderlich sein werden.

Insgesamt ist für Bergkamen von Investitionskosten in Höhe von ca. 4,1 Mio. € auszugehen, die durch die Pachteinnahmen und die mögliche Förderung zu 100 % gedeckt wären.

 

 

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 1 Anlage

 

Der Bürgermeister

 

 

 

 

Roland Schäfer

 

 

Wirtschaftsförderer

 

 

 

 

Kärger

 

 

 

 

 

 

Sichtvermerk StA 20

 

 

 

 

Marquardt