Betreff
Erhöhung der Beteiligung der GSW an der Trianel Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG sowie der damit verbundenen mittelbaren Beteiligung an der Komplementär-GmbH und an Projektgesellschaften
Vorlage
11/0797
Aktenzeichen
mö-wz
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen schließt sich der Empfehlung des Aufsichtsrates der GSW vom 09.12.2016 an und stimmt zu, dass die Vertreter in der Gesellschafterversammlung der GSW beschließen bzw. beschlossen haben:

 

a)     Die GSW erhöht ihre Kommanditeinlage bei der Trianel Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG (TEE) um bis zu 400.000,- Euro auf bis zu 3,4 Mio. Euro. Mit der vorstehenden Erhöhung der Beteiligung zwingend verbunden ist die Erhöhung der mittelbaren Beteiligung der GSW an der von der TEE zu 100% gehaltenen Komplementärgesellschaft Trianel Erneuerbare Energien Verwaltungs GmbH mit einem Stammkapital von 25.000,- Euro.

 

b)     Mit der vorstehenden Erhöhung der Beteiligung zwingend verbunden ist außerdem die Erhöhung der mittelbaren Beteiligung der GSW an den von der TEE derzeit oder künftig gehaltenen Gesellschaften, in denen Projekte realisiert werden, die den in der Anlage 1 des Gesellschaftsvertrages der TEE festgeschriebenen Kriterienkatalog erfüllen.

 

c)     Die Zustimmung zum Abschluss und/oder Eintritt in sämtliche(r) Verträge, die im Rahmen der Erhöhung der Beteiligung erforderlich sind und werden, wird erteilt.

 

Sachdarstellung:

 

Die GSW Gemeinschaftsstadtwerke GmbH Kamen, Bönen, Bergkamen (GSW) beabsichtigt ihre Beteiligung an der TEE um bis zu 400.000,- Euro zu erhöhen. Mit der Beteiligungserhöhung ist die Erhöhung der mittelbaren Beteiligung der GSW an der von der TEE zu 100% gehaltenen Komplementärgesellschaft verbunden.

 

Außerdem ist mit der Erhöhung der Beteiligung die Erhöhung der mittelbaren Beteiligung der GSW an den von der TEE derzeit oder künftig gehaltenen Gesellschaften, in denen Projekte realisiert werden, verbunden. Die Projekte müssen den in der Anlage 1 des Gesellschaftsvertrages der TEE festgeschriebenen Kriterienkatalog erfüllen. Für den Erhöhungsvorgang gelten weiterhin die rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, die den Gremien im Jahre 2015 zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt wurden.

 

In der Sitzung des Aufsichtsrates der GSW am 09.12.2016 wurde die o.g. Beteiligungserhöhung beraten und eine Beschlussempfehlung an die Gesellschafterversammlung der GSW ausgesprochen.

 

Zur Begründung wird inhaltlich auf die Vorlage für den Aufsichtsrat der GSW verwiesen. (Anlage – Vorlage Aufsichtsrat)

 

Wie mit der Geschäftsführung und den Verwaltungsvorständen der drei Gesellschafterkommunen der GSW vereinbart, wird den Räten Gelegenheit zur Beratung und Beschlussfassung gegeben.

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 1 Anlage

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Lachmann

Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 


Marquardt

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

 

Mölle