Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt, die in den Betriebsabrechnungen 2015 dargestellten Unter- bzw. Überdeckungen bis zum Kalkulationszeitraum 2019 in die entsprechenden Kalkulationen vorzutragen.
Sachdarstellung:
Gemäß den Vorschriften des § 6 KAG sind Kostendeckungen (Gewinne) am Ende eines Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten vier Jahre auszugleichen, Kostenunterdeckungen (Verluste) sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden.
Unter Berücksichtigung von betriebswirtschaftlichen Grundsätzen wurden für den Bereich Abwasserbeseitigung in 2015 folgende Gewinne bzw. Verluste ermittelt:
Einrichtung |
Jahr |
Über-/Unterdeckung |
Kostendeckung |
Abwasserbeseitigung |
2015 |
181.308,26 € |
101,05 % |
Dieser Vorlage ist folgende Betriebsabrechnung beigefügt:
Anlage 1 - Betriebsabrechnung 2015
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Abwasserbeseitigung –
Anlage 2 - BAB
Abwasserbeseitigung.
Abweichungen zwischen Kalkulation und Abrechnung sind den einzelnen Erläuterungsberichten zu entnehmen.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 2 Anlagen
Der Bürgermeister In Vertretung Dr.-Ing. Peters Erster Beigeordneter und Betriebsleiter |
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Vertreter der Betriebsleitung Staschat |
Sachbearbeiterin Brandt |
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