Betreff
Festsetzung der Kreisumlage für die Haushaltssatzung 2017
hier: Benehmensherstellung gemäß § 55 Abs. 1 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-
Westfalen (KrO NRW)
Vorlage
11/0685
Aktenzeichen
mq-wz
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat nimmt das Schreiben des Landrates des Kreises Unna vom 12.09.2016 zur Benehmensherstellung zum Entwurf des Kreishaushaltes 2017 zur Kenntnis.

 

Der Rat beauftragt die Verwaltung, hierzu unter Berücksichtigung nachfolgenden Sachdarstellung eine Stellungnahme für die Stadt Bergkamen ggfs. gemeinsam mit anderen Städten des Kreises Unna bis zum Ablauf der Stellungnahmefrist am 27.10.2016 abzugeben.

Sachdarstellung:

 

Gemäß § 55 Abs. 1 der Kreisordnung (KrO NRW) erfolgt die Festsetzung der Kreisumlage im Benehmen mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden.

 

Mit Schreiben des Kreises Unna vom 12.09.2016 im Rahmen der Benehmensherstellung ist den kreisangehörigen Städten und Gemeinden ein Eckdatenpapier (Anlage 1) zum Haushaltsentwurf 2017 zugeleitet worden. Demnach erhöht sich die von allen Städten und Gemeinden zu leistende Kreisumlage um 2,0 Mio. € auf 259,6 Mio. €.

 

Für die Stadt Bergkamen sind 153 T€ mehr zu zahlen als im Jahr 2016 (Anstieg von 33.305 T€ auf 33.458 T€). Der aktuelle Hebesatz von 46,67 v. H. soll auf 45,97 v. H. abgesenkt werden.

 

Die Gründe die zu einer wiederum höheren Kreisumlage führen, sind im Wesentlichen fremdbestimmt. Die Anhebung der Landschaftsverbandsumlage ist durch Sondereffekte (Inklusionsstärkungsgesetz NRW, Bundesteilhabegesetz etc.) sowie durch allgemeine Kostenentwicklungen und Anstieg der Leistungsberechtigten aufgrund des Pflegestärkungsgesetzes begründet. Der Hebesatz soll von 16,7 v. H. auf 17,85 v. H. angehoben werden. Die Erhöhung beläuft sich für den Kreis Unna auf 8,9 Mio. €. Für den Kreis Unna bedeutet dies eine Zahllast von 105,0 Mio. € und übersteigt damit erstmals die 100-Millionen-Grenze. Die Finanzplanung des LWL sah noch eine Steigung des Hebesatzes von 0,3 v. H. vor.

 

Darüber hinaus ergeben sich aufgrund der Tarifabschlüsse im öffentlichen Dienst Mehraufwendungen im Personalbereich in Höhe von 3,1 Mio. €. Die vorgenannten Verschlechterungen können zum Teil durch Verbesserungen (Hilfe des Bundes bei der KdU, Verbesserung des Budgets „Arbeit und Soziales“ etc.) ausgeglichen werden. Eine detaillierte Zusammenfassung ist der beigefügten Anlage (Seite 15) zu entnehmen.

 

 

 

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 1 Anlage

 

Der Bürgermeister

 

 

 

 

 

Schäfer

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Lachmann

Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

Amtsleiter

 

 

 

 

 

Marquardt