Betreff
3. Fortschreibung des Bedarfsplans für den Rettungsdienst Kreis Unna
Vorlage
11/0663
Aktenzeichen
37.41.01 höl
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Sachdarstellung:

 

Gemäß § 6 Abs. 2 S. 3 des Gesetzes über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmer (Rettungsgesetz NRW - RettG NRW) sind die mittleren kreisangehörigen Gemeinden neben den Kreisen und kreisfreien Städten Träger rettungsdienstlicher Aufgaben.

 

Der Kreis Unna arbeitet gemäß § 12 RettG NRW mit Unterstützung eines Fachplaners derzeit an der 3. Fortschreibung des Bedarfsplans für den Rettungsdienst Kreis Unna, da der derzeit gültige Bedarfsplan zum 31.12.2016 ausläuft. Von den Verantwortlichen des Kreises Unna ist geplant, diese Fortschreibung am 13.12.2016 im Kreistag vorzustellen und beschließen zu lassen. Eine endgültige Fassung der 3. Fortschreibung des Bedarfsplans für den Rettungsdienst Kreis Unna liegt derzeit noch nicht vor.

 

Mit der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen dem Kreis Unna, der Stadt Bergkamen, der Stadt Kamen und der Gemeinde Bönen über die Durchführung des Rettungsdienstes vom 13.12.1982 und der ersten Änderungsvereinbarung vom 02.10.2013 übertrug der Rat der Stadt Bergkamen die Aufgaben nach dem Gesetz über den Rettungsdienst in eigenverantwortlicher Organisation und Durchführung in die Zuständigkeit der Stadt Kamen. Somit ist vom Rat der Stadt Bergkamen kein eigenständiger Beschluss zur 3. Fortschreibung des Bedarfsplans für den Rettungsdienst Kreis Unna zu fassen.

 

Insgesamt ergibt die Bedarfsplanung für den Rettungsdienstbereich Kreis Unna, basierend auf den durchgeführten Analysen des beauftragten Fachplaners in der derzeitigen Entwurfsfassung, einen Vorhaltebedarf an Rettungsmittelkapazitäten von 4.843 Rettungsmittel-Wochenstunden. Dies bedeutet, dass insgesamt 807 Rettungsmittel-Wochenstunden künftig im Rettungsdienstbereich Kreis Unna zusätzlich zu besetzen wären. Dies entspricht einer Steigerung der Fahrzeugvorhaltung von insgesamt rund 20 Prozent.

Die damit verbundene notwendige Kapazitätsausweitung in den Bereichen Fahrzeuge und Personal wird den Aufwand des Rettungsdienstes entsprechend erhöhen. Da der Rettungsdienst gebührenfinanziert ist, werden die aus der neuen Gebührenkalkulation entstehenden höheren Einnahmen den erhöhten Aufwand nach jetzigem Kenntnisstand vollständig decken.

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Busch

 

 

Amtsleiterin

 

 

 

 

Höchst

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Brüggenthies