Betreff
Neue VKU - Finanzierung / Refinanzierungsvereinbarung
Vorlage
11/0642
Aktenzeichen
mö-wz
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Zur Finanzierung der Ausgleichsleistungen für die von der VKU erbrachten Verkehrsdienste im Kreis Unna wird der Bürgermeister beauftragt, die als Anlage 1 beigefügte Refinanzierungsvereinbarung zwischen dem Kreis Unna sowie den Städten und Gemeinden abzuschließen.

 

Sachdarstellung:

 

1.      Allgemeines

Der Kreis Unna ist Hauptgesellschafter der Verkehrsgesellschaft Kreis Unna mbH (VKU) und trägt gem. § 3 Abs. 1 des Gesetzes über den Öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein–Westfalen (ÖPNVG NRW) in seinem Gebiet als Aufgabenträger Sorge für die Planung, Organisation und Ausgestaltung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). Neben dem Kreis Unna sind auch die Städte Bergkamen, Kamen, Lünen, Unna und Werne sowie die Gemeinden Bönen und Holzwickede Gesellschafter der VKU.

Der ÖPNV ist eine Aufgabe der Daseinsvorsorge. Allgemeiner Grundsatz der Sicherstellung dieser Aufgabe ist es dabei insbesondere, eine angemessene Bedienung der Bevölkerung durch den ÖPNV zu gewährleisten.

Der Kreis Unna hat die VKU im Wege der Direktvergabe eines Öffentlichen Dienstleistungsauftrages (ÖDLA) gem. Art. 5 Abs. 2 VO 1370/2007 mit der Erbringung von öffentlichen Personenverkehrsdienstleistungen mit Bussen sowie flexiblen Angebotsformen (z. B. Taxi-Bus) im Linienverkehr auf dem Gebiet des Kreises Unna betraut. Das Anforderungsprofil dieser Personenverkehrsdienste basiert insbesondere auf dem Nahverkehrsplan des Kreises Unna.

 

2.      Bisherige VKU Finanzierung

Nach Maßgabe der Betrauung erhält die VKU vom Kreis Unna für die erbrachten Verkehrsdienste jährliche Ausgleichsleistungen aus dem Kreishaushalt (Finanzierung über die Allgemeine Kreisumlage).

Auf Basis einer zuletzt im Jahre 2007 aktualisierten Refinanzierungsvereinbarung beteiligen sich die Städte und Gemeinden (die Gesellschafter der VKU sind) grundsätzlich zur Hälfte an den Ausgleichsleistungen des Kreises Unna. Grundlage der Abrechnung ist ein sog. Betriebsleistungsschlüssel (BLS 1), der jährlich nach den anteiligen Fahrplankilometern ermittelt wird. Darüber hinaus wird für diese Städte und Gemeinden eine Sonderabrechnung (sog. Umweltkartenausgleich) im Bereich der Schülerverkehre durchgeführt.

Über diese Finanzierungsregelungen hinaus bestehen für die Städte Lünen, Selm, Werne und Schwerte insgesamt drei weitere Sonderfinanzierungen, die auf der Grundlage von Altverträgen und historisch gewachsenen Regelungen durchgeführt werden (s. Anlage 2). Hierbei handelt es sich inhaltlich noch um Verträge und Verkehre, die im Jahre 1999 von der Regionalverkehr Münsterland GmbH bzw. im Jahr 2005 von der Märkischen Verkehrsgesellschaft mbH übernommen worden sind.

 

3.      Neue VKU Finanzierung

Die bestehenden Finanzierungsregelungen bilden nicht mehr die heutige tatsächliche Kostensituation ab und entsprechen nicht den aktuellen rechtlichen Gegebenheiten (z. B. Finanzierung der Schülerverkehre). Dies führt zu kommunalen Ungerechtigkeiten, Verwerfungen und mangelnder Akzeptanz. Mit dem Abschluss einer neuen Refinanzierungsvereinbarung soll eine einheitliche, gerechte und nachvollziehbare Verteilung der Lasten erreicht werden. Das heißt konkret, dass die ÖPNV-Kosten der VKU gemeinschaftlich vom Kreis Unna und von den von der VKU bedienten Kommunen nach einem einzigen, gerechten Verteilungsschlüssel getragen werden.

Grundsätzlich müssen die so finanzierten ÖPNV-Leistungen kompatibel mit der im Nahverkehrsplan des Kreises Unna definierten ausreichenden Verkehrsbedienung sein. Darüber hinaus ist es notwendig, dass die zukünftige VKU-Finanzierung „passend“ zur Landes-ÖPNV-Finanzierung geregelt ist und den Bedürfnissen der Kommunen gerecht wird (unbürokratischer). Insbesondere ist eine Anpassung an die umgestellte Landesförderung im Rahmen der Schülerverkehre erforderlich (Ersatz des § 45 a PBefG durch den § 11a ÖPNV-Gesetz NRW), da der Umweltkartenausgleich nach der 45a-Methode keine konsistente Berechnungsgrundlage mehr hat.

Vor diesem Hintergrund ist es sachgerecht, dass die gesamte Refinanzierungsvereinbarung entsprechend geändert wird. Durch eine einmalige Gesamtumstellung müssen die bestehenden unterschiedlichen Regelungen und Vereinbarungen nicht einzeln angepasst werden.

 

4.      Finanzielle Auswirkungen / Modellrechnung

In der Anlage 3 zu dieser Druckache sind die finanziellen Auswirkungen der neuen Refinanzierungsvereinbarung am Beispiel des Prognosejahres 2017 dargestellt. Der geänderte Verteilungsmechanismus einer grundsätzlich hälftigen Aufteilung der Ausgleichsleistungen an die VKU zwischen dem Kreis Unna sowie den Städten und Gemeinden führt zunächst zu einer zusätzlichen Belastung der Allgemeinen Kreisumlage in Höhe von rd. 595 TEuro pro Jahr, die entsprechend der jeweiligen Umlagegrundlagen den einzelnen Kommunen zuzurechnen ist. Dieser Mehrbelastung steht auf der anderen Seite eine Einsparung bei den Städten und Gemeinden in gleicher Höhe (Summe) gegenüber.

Bei sieben Städten und Gemeinden tritt hierbei eine direkte Entlastung bei den Ausgleichsleistungen ein. Die Städte Schwerte und Selm haben an dieser Stelle künftig jedoch einen höheren Aufwand zu tragen, der nach der bisherigen Abrechnungsmethode den anderen Städten und Gemeinden angelastet worden ist. Insgesamt erfolgt damit eine stärkere Gewichtung der Finanzierungsanteile über die Allgemeine Kreisumlage, die mit ihren Berechnungsgrundlagen die jeweilige Finanzkraft der Städte und Gemeinden berücksichtigt. Die Wirkungen auf die Allgemeine Kreisumlage im Saldo der Veränderungen sind in der Anlage 3 dargestellt.

Zur Abmilderung der finanziellen Wirkungen für die Kommunen, die Mehraufwendungen zu tragen haben, werden die Differenzbeträge als Übergangslösung in einem Stufenmodell auf die Abrechnungsjahre 2017, 2018 und 2019 jeweils zu einem Drittel verteilt (s. Anlage 4).

 

5.      Beteiligung der Städte und Gemeinden

Erstmalig wurde das Thema einer „neuen VKU-Finanzierung“ in der Bürgermeisterkonferenz am 03.12.2014 auf der Basis von Beispieldaten des Jahres 2012 erörtert. In den Sitzungen des Arbeitskreises der Kämmerer im Kreis Unna am 02.02.2015 und am 04.05.2015 wurde eine Empfehlung für das oben beschriebene neue VKU-Finanzierungsmodell abgegeben. Darüber hinaus wurde eine zeitlich gestaffelte Umsetzung dieser neuen Regelung befürwortet. Das neue Finanzierungsmodell soll ab dem Jahr 2017 eingeführt werden.

Im Arbeitskreis der Kämmerer am 01.07.2016 wurden die Inhalte dieser Vorlage mit den einzelnen Anlagen abschließend erörtert, nachdem in der Bürgermeisterkonferenz am 25.05.2016 die Grundzüge sowie das weitere Vorgehen vorgestellt wurde.

 

Anlagen:

1. Refinanzierungsvereinbarung

2. VKU-Finanzierung 01.01.2007 – 31.12.2016

3. Finanzielle Gesamtauswirkungen der neuen VKU-Finanzierung

4. Finanzielle Auswirkungen, Umsetzung der Staffelung

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 4 Anlagen

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Lachmann

Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Marquardt

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

Mölle