Beschlussvorschlag:
1.
Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt, Herrn
Karl-Otto Goerdt, bislang stellvertretende Schiedsperson für den
Schiedsamtsbezirk VI (Bergkamen-Rünthe), zur Schiedsperson zu wählen.
2. Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt, Herrn Rainer Friedrich Geschwind, bislang Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk VI (Bergkamen-Rünthe), zur stellvertretenden Schiedsperson zu wählen.
Sachdarstellung:
Die bisherige Schiedsperson für den Stadtteil Rünthe, Herr Rainer Geschwind, steht nach Ablauf seiner Amtszeit zwar nicht mehr als Schiedsperson zur Verfügung, hat aber seine Bereitschaft erklärt, als stellvertretende Schiedsperson tätig sein zu wollen.
Gleichzeitig hat die bislang stellvertretende Schiedsperson, Herr Karl-Otto Goerdt, seine Bereitschaft zur Übernahme des Amtes der Schiedsperson für den Ortsteil Bergkamen-Rünthe erklärt.
Die bei der Wahl von Schiedspersonen zu beteiligende Interessenorganisation, der Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen (Bezirksvereinigung der Schiedspersonen für den Landgerichtsbezirk Dortmund) hat die Wahl der bisherigen stellvertretenden Schiedsperson, Herr Karl Otto Goerdt, zur Schiedsperson und die Wahl der bisherigen Schiedsperson, Herr Rainer Friedrich Geschwind, zur stellvertretenden Schiedsperson befürwortet.
Im Fall der Wahl durch den Rat der Stadt Bergkamen ist noch die Bestätigung durch den Direktor des Amtsgerichtes Kamen erforderlich. § 3 Abs. 3 Satz 2 des Schiedsamtsgesetzes NRW regelt, dass bis zum Amtsantritt die bisherige Schiedsperson tätig ist.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der Bürgermeister In Vertretung Lachmann Beigeordneter und Stadtkämmerer |
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Amtsleiter Roreger |
Sachbearbeiterin Koyka |
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