Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Bergkamen beschließt die in Anlage 1 beigefügte Satzung der Stadt Bergkamen
über die Teilnahme von Kindern und die Erhebung von Elternbeiträgen für die
Inanspruchnahme außerunterrichtlicher Betreuungsangebote an Grundschulen der
Stadt Bergkamen vom 24.05.2016.
Sachdarstellung:
Ausgangslage
Der Rat der Stadt
Bergkamen hat in seiner Sitzung am 13.12.2012 (Drucksache Nr. 10/2004), zuletzt
über die o. g. Satzung beschlossen.
Sie beinhaltet
verkürzt dargestellt, die Berechtigung zur Teilnahme von Schülerinnen und
Schülern am Angebot der Offenen Ganztagsgrundschule, die Regularien zu An-,
Abmeldung, Aufnahme, Ausschluss und die Erhebung von Elternbeiträgen, also die
grundsätzlichen Regelungen zu den außerunterrichtlichen Angeboten der
Bergkamener Grundschulen. Beim Angebot „Offene Ganztagsgrundschule“ handelt es
sich um eine Betreuung in der Schule bis mindestens 15:00 Uhr und maximal 16:00
Uhr. Die „Verlässliche Grundschule“ beinhaltet eine Betreuung bis zum Ende der
6. Schulstunde.
Gesetzliche
Grundlagen dieser Satzung waren der § 7 Gemeindeordnung für das Land NRW (GO
NRW) in Verbindung mit § 9 Abs. 3 des Schulgesetzes für das Land NRW (SchulG
NRW).
Im Zuge der
Änderung der Beitragsatzung der Stadt Bergkamen für die Elternbeitragszahlungen
für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege im Jahr 2016, ist dieses für
die Elternbeitragssatzung für die „ nachschulische Betreuung“ ebenfalls
sinnvoll, um eine allgemeine Transparenz herstellen zu können. Die vorgenannte
Satzung ist in der Sitzung des Rates am 14.04.2016 (Drucksache Nr. 11/0541) beschlossen
worden.
Als Grundlage für
die Erhebung von Teilnahme- oder Kostenbeiträgen (Elternbeiträgen) ist der
Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 23.12.2010 zu
außerunterrichtlichen Betreuungsangeboten, in der aktuellen Fassung und § 5 Abs. 4 des Gesetzes zur frühen
Bildung und Förderung von Kindern (KiBiZ) heran zu ziehen. Es können
Elternbeiträge bis zu 180 EUR monatlich gefordert werden. Es ist eine soziale
Staffelung vorzunehmen heißt es dort.
Des Weiteren ist
der Bereich der Angebote „Offene Ganztagsgrundschule“ und „Verlässliche
Grundschule“ , der Stadt Bergkamen durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA)
im Rahmen einer überörtlichen Prüfung vom 28.09.15 bis zum 06.10.15 untersucht
worden.
Beanstandungen wurden nicht festgestellt.
Allerdings hat die GPA empfohlen, eine Ergänzung der Beitragssatzung für die
Offene Ganztagsschule im Primarbereich um das ebenfalls kostenpflichtige
Angebot der „Verlässlichen Grundschule“ (Betreuung bis zum Ende der 6.
Unterrichtsstunde) vorzunehmen. Weiterhin wurde die Prüfung der gesetzlich
festgelegten Beitragshöchstgrenze von 180 EUR monatlich empfohlen. Gleiches
erfolgte im Rahmen entsprechender
Prüfungen auch in verschiedenen Nachbarkommunen, wie von Schulverwaltungsämtern
dort zu erfahren war.
Mittlerweile ist
ebenso festzuhalten, dass die Bezirksregierung Arnsberg mit Schreiben vom
09.03.16 mitteilte, dass der diesbzgl. Runderlass. v. 23.12.2010 (BASS 12 – 63
Nr. 2), dahingehend geändert wurde, dass in Offenen Ganztagsschulen im Primarbereich der Schulträger oder der öffentliche
Jugendhilfeträger Elternbeiträge bis zur Höhe von 180 EUR pro Monat pro Kind
erheben und einziehen kann.
Zeitliche Umsetzung
Es ist zu bedenken,
dass die ab dem Schuljahr 2016/17, aufzunehmenden Grundschüler/innen bereits
bis zum 15.11.2015 angemeldet wurden. Deren Eltern, aber auch allen übrigen
Eltern, dessen Kinder die Angebote zur Zeit schon wahrnehmen, sind natürlich
Anmeldeinformationen auf der Grundlage der bestehenden Elternbeitragssatzung
gegeben worden. Ebenso wurden die meisten Bescheide für das Schuljahr 2016/17
bereits erteilt.
Aus diesem Grunde
sollte eine Anpassung der Elternbeiträge erst ab dem Schuljahr 2017/18
vorgenommen werden. Die Eltern der zukünftigen Schulanfänger/innen können dann
in der Anmeldephase im Herbst entsprechend informiert werden.
Zu Beginn des
Schuljahres 2015/16 besuchten 424
Schulkinder das Angebot der „Verlässlichen Grundschule“ und 437 das der „Offenen Ganztagsgrundschule“.
Dies entspricht 51,1 % der insgesamt
1693 Bergkamener Grundschüler/innen.
Bisherige Beiträge und absehbare Kosten
Hinsichtlich der
Offenen Ganztagsgrundschule werden durch die Stadt Bergkamen bislang
einkommensabhängige Elternbeiträge in folgender Höhe erhoben :
Bruttojahreseinkommen Monatlicher Beitrag
für das 1. Kind
0,00 EUR bis 15.000,00 EUR 0,00 EUR
15.001,00 EUR bis 25.000,00 EUR 20,00 EUR
25.001,00 EUR bis 37.500,00 EUR 30,00 EUR
37.501,00 EUR
bis 50.000,00 EUR 50,00 EUR
50.001,00 EUR bis 62.500,00 EUR 100,00 EUR
über 62.500,00
EUR 150,00 EUR
Besuchen
gleichzeitig zwei oder mehr Kinder derselben Beitragspflichtigen die
Offene Ganztagsgrundschule, eine
Tageseinrichtung für Kinder oder erhalten Tagespflege, so entfallen die
Beiträge für das zweite und jedes weitere Kind.
Die Kosten für die
Mittagsverpflegung sind nicht im Elternbeitrag enthalten und belaufen sich auf monatlich 50 EUR für 11 Monate im
Schuljahr, wie der Elternbeitrag auch.
Für die Teilnahme
an der „ Verlässlichen Grundschule“ sind
einkommensunabhängig immer 26 EUR mtl. zu entrichten. Eine Mittagsverpflegung
wird nicht geboten.
Der Beitrag von 26
EUR ist nach wie vor kostendeckend und sollte für dieses niederschwellige Angebot daher auch verbleiben. So hat es auch
die GPA empfohlen.
Die Erträge für die
„Verlässliche Grundschule“ aus Elternbeiträgen (ca. 110.000,00 EUR) und
Landesmittel (67.000,00 EUR) deckten im Schuljahr 2014/15, die entsprechenden
Personalaufwendungen.
Die Erträge für den
Betrieb der „Offenen Ganztagsgrundschule“ stellten sich im abgerechneten
Schuljahr 2014/15 wie folgt dar :
Elternbeiträge :
310.661,03 EUR
Landesmittel : 443.000,00 EUR
Diese Einnahmen
deckten die Kosten i. H. v. 1.024.854,88 EUR zu ca. 73,5 %. Für das Schuljahr
2015/16 ist in beiden Bereichen mit etwa gleichen Erträgen und Aufwendungen zu
rechnen.
Durchführende der
Offenen Ganztagsgrundschule sind im
Auftrag der Stadt Bergkamen, die Arbeiterwohlfahrt mit ihrer Bildung u.
Lernen gGmbH jeweils an der
Gerh.-Hauptmann-Schule, Jahnschule, Preinschule, Overberger Schule und
Albert-Schweitzer-Förderschule (bis 08.07.16). Die Ev. Kirche ist an der
Frh.–von–Ketteler-Schule und Pfalzschule tätig. Die Verlässliche Grundschule
wird an den zuvor genannten Schulen und an der Schillerschule ebenfalls im
Auftrag der Stadt Bergkamen durch die vorgenannten Institutionen angeboten.
Interkommunaler Vergleich
Ein Vergleich mit
umliegenden Städten und Gemeinden führt z. B. zu folgenden Feststellungen :
Die Stadt Werne
erhebt für die Offene Ganztagsgrundschule
z.B. zwischen 22,00 EUR und 150,00 EUR, bei Einkünften ab 20.001,00 EUR
und über 85.000 EUR.
Die Stadt Kamen
zwischen 30 EUR mtl. und 150 EUR mtl. bei Jahreseinkünften ab 17.501EUR bzw.
über 70.000 EUR. Die Gemeinde Bönen erhebt in der untersten Beitragsstufe ab
15.001 EUR, 15 EUR mtl. und bis zu 150 EUR mtl. in der höchsten Beitragsstufe
ab 100.001EUR.
Die Beiträge dort
für die sog. „Verlässlichen Grundschule“ sind auch einkommensunabhängig
zwischen 22 EUR und 30 EUR mtl.
angesiedelt.
Auch die meisten
umliegenden Städte und Gemeinden befassen sich aktuell mit Überlegungen zur
Neugestaltung der Elternbeiträge für die außerunterrichtliche Betreuung im
Primarbereich.
Änderungsvorschlag
In der Folge würde
sich die Änderung der Satzung hinsichtlich der Beitragserhebung ab dem
Schuljahr 2017/18 wie folgt darstellen:
Die
Zahlungspflichtigen werden entsprechend ihrer wirtschaftlichen
Leistungsfähigkeit zu monatlichen Beiträgen herangezogen. Die wirtschaftliche
Leistungsfähigkeit bemisst sich nach dem Brutto-Jahreseinkommen des
Beitragspflichtigen.
Die Höhe der
Elternbeiträge (ohne Mittagessen) wird vom Schulträger für jedes Schuljahr neu
festgelegt. Die neue Satzung sieht ab dem 01.08.2017 folgende Beitragsstufen
vor:
Bruttojahreseinkommen Monatlicher Beitrag für das
1. Kind
Offene Ganztagsgrundschule
0,00 EUR bis 18.000,00
EUR 0,00 EUR
18.001,00 EUR bis 25.000,00 EUR 20,00
EUR
25.001,00 EUR bis 37.500,00 EUR 50,00
EUR
37.501,00 EUR bis 50.000,00 EUR 80,00
EUR
50.001,00 EUR bis 62.500,00 EUR 110,00 EUR
62.501,00 EUR bis 77.000,00 EUR 140,00 EUR
über 77.000,00 EUR 180,00 EUR
Des Weiteren wird
die neue Satzung ab dem Tage nach ihrer Verkündung den Beitrag für die
Teilnahme an der „Verlässlichen Grundschule“ in Höhe von wie bisher 26,00 EUR
monatlich festlegen. Zusätzlich wird die neue Satzung zur „Offenen
Ganztagsgrundschule“ eine Sozialklausel zur Beitragsfreiheit bei Empfängern von
Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II), dem Zwölften
Sozialgesetzbuch (SGB XII) und dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
enthalten. Die bisherigen Geschwisterregelungen zur Beitragsfreiheit bleiben
erhalten.
Für die Teilnahme an der „Verlässlichen Grundschule“ sind wie bisher keine Ermäßigungen und Geschwisterfreibeträge vorgesehen.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3. 3 Anlagen
Der Bürgermeister In Vertretung Busch Beigeordnete |
|
Amtsleiter Kray |
Sachbearbeiter Bläsing |
StA 30 Roreger |