hier: Benehmensherstellung gemäß § 55 Abs. 1 der Kreisordnung für das
Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW)
Beschlussvorschlag:
Der Rat der
Stadt Bergkamen nimmt das Schreiben des Landrates des Kreises Unna vom
07.09.2015 zur Benehmensherstellung zum Entwurf des Kreishaushaltes 2016 zur
Kenntnis.
Der Rat
beauftragt die Verwaltung, hierzu unter Berücksichtigung der nachfolgenden
Sachdarstellung eine Stellungnahme für die Stadt Bergkamen ggfs. gemeinsam mit
anderen Städten des Kreises Unna bis zum Ablauf der Stellungnahmefrist am
22.10.2015 abzugeben.
Sachdarstellung:
Gemäß § 55 Abs.
1 der Kreisordnung (KrO NRW) erfolgt die Festsetzung der Kreisumlage im
Benehmen mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden.
Mit Schreiben
des Kreises Unna vom 07.09.2015 im Rahmen der Benehmensherstellung ist den
kreisangehörigen Städten und Gemeinden ein Eckdatenpapier (Anlage 1) zum Haushaltsentwurf 2016 zugeleitet worden. Demnach
erhöht sich die von allen Städten und Gemeinden zu leistende Kreisumlage um 8,1
Mio. € auf 259,1 Mio. €.
Für die Stadt
Bergkamen sind 1,15 Mio. € mehr zu
zahlen als im Jahr 2015 (Anstieg von 32,3 Mio. € auf 33,45 Mio. €). Der
aktuelle Hebesatz von 47,52 v. H. soll auf 47,46 v. H. abgesenkt werden.
Die vorgenannten
Beträge werden im Rahmen des zurzeit aufzustellenden Doppelhaushaltes der Stadt
Bergkamen für die Jahre 2016/2017 entsprechend berücksichtigt.
Die Gründe die
zu einer wiederum höheren Kreisumlage führen, sind im Wesentlichen fremdbestimmt.
Die Anhebung der Landschaftsverbandsumlage ist insbesondere durch weitere
steigende Fallzahlen und Fallkostenentwicklungen bei der Eingliederungshilfe
für Kinder und Erwachsene begründet. Der Hebesatz soll von 16,5 v. H. auf 17,0
v. H. angehoben werden. Die Verschlechterung beläuft sich für den Kreis Unna
auf 6,48 Mio. €.
Darüber hinaus
ergeben sich aufgrund der Tarifabschlüsse im öffentlichen Dienst
Mehraufwendungen im Personalbereich in Höhe von 1,9 Mio. € sowie weitere
Belastungen im Budget „Arbeit und Soziales“. Eine detaillierte Zusammenfassung
ist der beigefügten Anlage (Seite 16) zu entnehmen.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3.
1 Anlage
Der
Bürgermeister Schäfer |
Der Bürgermeister In
Vertretung Lachmann Beigeordneter
und Stadtkämmerer |
Amtsleiter Marquardt |
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