Beschlussvorschlag:
Der Rat der
Stadt Bergkamen beschließt die Neufassung der „Satzung über die Ehrungen der
Stadt Bergkamen vom …“, die der Erstschrift der Niederschrift als Anlage
beigefügt ist.
Sachdarstellung:
Gemäß § 8 der vom
Rat der Stadt Bergkamen beschlossenen Satzung über die Ehrungen der Stadt
Bergkamen vom 05.06.2012 kann die Ehrenamtskarte NRW an Personen verliehen
werden, die sich langjährig und überdurchschnittlich für das Bergkamener
Gemeinwohl einsetzen. Darüber hinaus können auch Bergkamener Bürgerinnen und
Bürger geehrt werden, die sich außerhalb der Stadt Bergkamen ehrenamtlich
engagieren. Mit Schreiben vom 26.08.2014 empfiehlt das Ministerium für Familie,
Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen den Kommunen,
auch den Jugendleiter-Card-InhaberInnen (Juleica) bis 26 Jahre die Beantragung
der Ehrenamtskarte zu ermöglichen.
Die Kriterien für
den Erhalt der Ehrenamtskarte für InhaberInnen der Juleica können abgeschwächt
werden, indem unter Vorlage der Jugendleiter/innen-Card auf den Nachweis der
notwendigen Stundenzahl verzichtet wird.
Im Zuge der
Gleichbehandlung zum ehrenamtlichen Engagement soll auf die Altersbeschränkung
bis 26 Jahre verzichten werden. Alle Personen, die seit sechs Monaten im Besitz
der Jugendleiter/innen-Card sind, können auf Antrag mit der Ehrenamtskarte
ausgezeichnet werden.
Von den aktuell 30
Juleica-InhaberInnen in Bergkamen sind drei Personen älter als 26 Jahre.
Zudem ist im Entwurf
der Satzung im § 3 Absatz 1 der folgende Satz 2 gestrichen worden:
„Als Mitgliedschaft
im Rat der Stadt Bergkamen gilt auch die Mitgliedschaft in den Räten der früher
selbstständigen Gemeinden Bergkamen, Heil, Oberaden, Overberge, Rünthe und
Weddinghofen.“
Eine aktuelle
Mitgliedschaft eines Ratsmitgliedes in der Vertretung der früher
selbstständigen Gemeinden ist nicht mehr vorhanden. Daher ist dieser Satz
entbehrlich.
Weiterhin ist es
nach der bisherigen Formulierung des § 3 Absatz 2 keiner Person mehr möglich,
die Ehrenbezeichnung „Ehrenbürgermeister“ zu erhalten:
„Die
Ehrenbezeichnung für ausgeschiedene Ratsmitglieder lautet
"Ehrenratsmitglied". War das ausgeschiedene Ratsmitglied
Bürgermeister der Stadt Bergkamen, lautet die Ehrenbezeichnung
"Ehrenbürgermeister".“
Diese Formulierung
stammt aus der Zeit der kommunalen Doppelspitze, als der ehrenamtliche
Bürgermeister als Ratsmitglied aus der Mitte des Rates und nicht von der
Bürgerschaft gewählt worden ist. Daher wird folgender neuer Absatz 2
vorgeschlagen:
„Die
Ehrenbezeichnung für ausgeschiedene Ratsmitglieder lautet
"Ehrenratsmitglied". War das ausgeschiedene Mitglied des Rates
mindestens 15 Jahre hauptamtlicher Bürgermeister der Stadt Bergkamen, lautet
die Ehrenbezeichnung "Ehrenbürgermeister".“
Abschließend ist im
§ 4 die Verleihung des Ehrenringes für große Leistungen um die Stadt Bergkamen
auf sämtliche Personen erweitert worden. Bisher war dies ausschließlich
Ratsmitgliedern vorbehalten.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3.
1 Anlage
Der
Bürgermeister Schäfer |
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Amtsleiter Hartl |
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