Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss des Rates der Stadt Bergkamen nimmt die Vorlage Drucksache Nr. 11/0277 zur Kenntnis.
Sachdarstellung:
Sachdarstellung:
Mit
Wirkung vom 20.11.1999 trat das Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und
Männern für das Land NRW (Landesgleichstellungsgesetz – LGG) in Kraft. Es
verpflichtet u. a. Kommunen zur Aufstellung eines Frauenförderplanes für den
Zeitraum von jeweils drei Jahren.
Der
Rat der Stadt Bergkamen beschloss in seiner Sitzung am 14.03.2013 den aktuellen
fortgeschriebenen Frauenförderplan. Dieser Frauenförderplan ist befristet bis
zum 17.03.2016. Gemäß § 5 a LGG ist nach Ablauf des Frauenförderplans ein
Bericht über die Personalentwicklung und die durchgeführten Maßnahmen zu
erarbeiten. Gleichzeitig ist der Frauenförderplan für weitere drei Jahre
fortzuschreiben.
Da
der Rat der Stadt Bergkamen beschlossen hat, eine jährliche Berichterstattung
durchzuführen, wird im Folgenden nun der Bericht über die Umsetzung des
Frauenförderplanes für das Jahr 2014 vorgelegt.
Zielvorgaben:
Die Zielvorgaben des Frauenförderplanes
prognostizierten für das Jahr 2014 keine große Veränderung des Frauenanteils
bei der Stadt Bergkamen. Der Frauenanteil betrug am 31.12.2013 46,47%
und hat sich zum Stichtag 31.12.2014 auf 47,22%
erhöht. Um diese Situation zu analysieren, wurden die Daten des Berichtes für
das Jahr 2014 mit denen des Berichtes für das Jahr 2013 verglichen, um
Entwicklungen erkennen zu können.
Bei der Berechnung des Frauenanteils muss
berücksichtigt werden, dass die Frauen, die Elternzeit oder sonstigen
unbezahlten Urlaub in Anspruch nehmen, als sogenannte „Beurlaubte“ getrennt
erfasst werden und nicht in die statistische Personalkapazität einfließen. Zur
Vertretung der beurlaubten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden befristet
Beschäftigte eingestellt. Sie dürfen aufgrund der Regelungen des
Landesgleichstellungsgesetzes allerdings nicht in den statistischen
Frauenanteil einfließen. Diese Verringerung der „weiblichen“ Personalkapazität
führt daher zu einem geringeren Frauenanteil.
Um zu verdeutlichen, wie hoch der tatsächliche
Anteil der beschäftigten Frauen bei der Stadt Bergkamen ist, wurde erstmalig
für den Bericht des Jahres 2004 die Anzahl der befristet Beschäftigten
gesondert erfasst und in den folgenden Jahren entsprechend fortgeschrieben. Inklusive
dieser Befristungen ergibt sich im Jahr 2014 ein Frauenanteil von
48,46% (2013 = 46,89 %).
Der
Anstieg des Frauenanteils begründet sich insbesondere dadurch, dass mehr Männer
als Frauen aus dem aktiven Beschäftigungsverhältnis bei der Stadt Bergkamen
ausgeschieden sind und überwiegend Frauen aus der Elternzeit zurückgekehrt
sind.
Erneut ist der Frauenanteil
im höheren Dienst bei den Beschäftigten (ehemals Angestellte s.u.) sowie den
Beamtinnen und Beamten von zuvor 41,35% in 2013 auf 42,88% in 2014 angestiegen.
Ursache ist ähnlich wie im letzten Jahr das Ausscheiden von Männern und die dadurch bedingte Einsparung von Stellen
sowie Einstellung bzw. Höhergruppierung von Frauen.
Auch im Bereich der Struktur der Führungsebene wird diese Entwicklung
deutlich. Hier konnte ein erneuter Anstieg verzeichnet werden. Der
Frauenanteil bei den Führungskräften beträgt nun 47,06% (2013 =
42,86%). Vor
allem die gravierenden Veränderungen in der Organisationsstruktur der Stadt
Bergkamen in 2014 zeigen hier ihre Auswirkungen.
Betrachtet man die Berufsgruppen ohne die
Beschäftigten in den Handwerksberufen (ehemals Arbeiterinnen und Arbeiter s.u.)
und wertet nur die Anzahl der Beschäftigten (ehemals Angestellte), Beamtinnen
und Beamte aus, wird die Parität zum 31.12.2014 mit einem Frauenanteil von
54,44% erneut übertroffen (2013 = 54,31%).
Personalentwicklungsmaßnahmen:
Im
Frauenförderplan wurde festgeschrieben, dass Frauen verstärkt zu beruflichen
Fortbildungen zu motivieren bzw. hierbei zu unterstützen sind, da Qualifikation
Voraussetzung für verantwortliche Tätigkeiten ist.
Zum Stichtag 31.12.2014 nimmt eine Mitarbeiterin der Stadt Bergkamen am Angestelltenlehrgang II teil. Eine weitere wurde zum Angestelltenlehrgang I zugelassen.
Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und
Familie
hier: Arbeitszeit / Teilzeit:
Laut Frauenförderplan soll Teilzeitbeschäftigung
gefördert werden, in dem Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf Antrag ihre
vereinbarte Wochenarbeitszeit verringern können, wenn dienstliche Gründe nicht
entgegenstehen.
Zum Stichtag 31.12.2014 befinden sich 133
Frauen und 28 Männer in einem Teilzeitbeschäftigungsverhältnis (siehe Seite 24
der Anlage). Seit 1991 hat sich somit die Anzahl der Teilzeitbeschäftigten mehr
als verdoppelt. Diese Zahl macht deutlich, dass hinsichtlich der
Teilzeitgewährung insbesondere versucht wird, dem Bedürfnis der Frauen nach
Vereinbarkeit von Beruf und Familie gerecht zu werden.
Dies
spiegelt sich ebenfalls in der Gestaltung der Arbeitszeit wieder. Hier
wird nach Möglichkeit den Anträgen der Beschäftigten entsprochen, soweit
dienstliche Gründe nicht entgegenstehen. Bei der Stadt Bergkamen existieren
daher sehr viele unterschiedliche Arbeitszeitmodelle (z. B. 3- bzw.
4-Tage-Woche, 2-und 3-Tage-Woche im Wechsel, flexibler Vormittags- oder
Nachmittagsdienst, Herausnahme aus der Kernarbeitszeit, Gleitzeit usw.).
Im
Vergleich zum Jahr 2004 ist die Anzahl der teilzeitbeschäftigten Männer von 8
auf derzeit 28 gestiegen. Dies hängt insbesondere damit zusammen, dass früher
geringfügig Beschäftigte nicht im Stellenplan ausgewiesen wurden. Dies wurde im
Rahmen des Stellenplanes für die Jahre 2005/2006 angepasst. Bei diesen
geringfügig Beschäftigten handelt es sich um Aufsichtskräfte, deren
wöchentliche Arbeitszeit im Durchschnitt unter 6 Stunden liegt. Mittlerweile
handelt es sich um 12 geringfügig und 16 voll sozialversicherungspflichtige
Beschäftigte.
Analyse der Beschäftigungsstruktur 2014
(Anlage 1)
Das
statistische Material des Jahres 2014 ist dieser Vorlage zur Einsicht als
Anlage beigefügt. Erhoben wurden die laut Stellenplan (Stand: 31.12.2014)
beschäftigten Frauen und Männer, getrennt nach Berufsgruppen, Laufbahnen und
Besoldungs-, Vergütungs- und Lohngruppen.
Berücksichtigung des TVöD
Mit Wirkung vom 01.10.2005 ist der neue
Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) in Kraft getreten. Dieser
ersetzt grundsätzlich die bisherigen manteltariflichen Regelungen u. a. des BAT
und des BMT-G. Ergebnis des neuen TVöD ist, dass es keine Trennung mehr
zwischen Angestellten, Arbeiterinnen und Arbeitern gibt. Die bisherigen
Vergütungs- und Lohngruppen der Beschäftigten wurden anhand einer Tabelle den
neuen Entgeltgruppen zugeordnet.
Unklar ist nach wie vor, wie sich der
TVöD auf die statistische Auswertung des Frauenförderplanes auswirken soll.
Trotz der Einführung des TVöD wurden die Handlungsempfehlungen zur Umsetzung
des Landesgleichstellungsgesetzes nicht geändert.
Bis zu einer evtl. neuen Regelung wird
die Statistik daher auf der Grundlage der alten Trennung zwischen Angestellten,
Arbeiterinnen und Arbeitern erstellt. Zur Information wurden die vergleichbaren
neuen Entgeltgruppen in den Tabellen aufgeführt. Die Trennung des
Arbeiterinnen- und Arbeiterbereiches macht vor dem Hintergrund des Berufsbildes
auch weiterhin Sinn. Im weiteren Bericht
wird für die ehemals Angestellten nun einheitlich der Begriff der Beschäftigten
und für die ehemaligen Arbeiterinnen und Arbeiter der Begriff „Beschäftigte in
Handwerksberufen“ verwendet.
Weitere Berücksichtigung fand die
Tarifeinigung zum Sozial- und Erziehungsdienst vom 27.07.2009. Danach richtet
sich ab dem 01.11.2009 die Eingruppierung der Beschäftigten im Sozial- und
Erziehungsdienst bis zum Inkrafttreten der Eingruppierungsvorschriften des TVöD
einschließlich Entgeltordnung nach den Merkmalen des Anhangs zur Anlage C (VKA)
zum TVöD. Die neuen Entgeltgruppen S 2 bis S 18 wurden entsprechend tariflicher
Regelungen den „alten“ Entgeltgruppen zugeordnet und in den Tabellen
eingearbeitet.
In der ersten Tabelle auf Seite 2 der Anlage
erfolgt eine Darstellung der Entwicklung des Frauenanteils bei der Stadt
Bergkamen seit 1999. Hier sind alle im Stellenplan aufgeführten Beamtinnen,
Beamten, Beschäftigte sowie Beschäftigte in Handwerksberufen zusammengefasst.
Teilzeitbeschäftigte wurden entsprechend ihrer Arbeitszeit anteilmäßig bei der
Berechnung des Frauenanteils berücksichtigt. Dieses Verfahren wurde erstmalig
bei der Ermittlung der Zahlen für das Jahr 1999 verwendet. Frühere Jahre können
deshalb für statistische Vergleiche nicht hinzugezogen werden.
Seit 2004 erfolgt außerdem die nachrichtliche
Einbeziehung der befristet Beschäftigten.
Die
Tabelle auf Seite 3 enthält eine Zusammenfassung aller Berufsgruppen mit
Beschäftigten, Beamtinnen und Beamten. Diese Darstellung ist für die
gesetzliche Prüfung der Unterrepräsentanz von Frauen erforderlich.
Zur
detaillierten Übersicht wurde darüber hinaus nach folgenden Berufsgruppen
differenziert:
Allgemeine
Verwaltung
Technische
Berufe
Sozialdienst
Erziehungsdienst
Schulhausmeister
/Schulhausmeisterinnen
EDV
Musikschullehrer
/ Musikschullehrerinnen
Beschäftigte in
Handwerksberufen
Praktikanten /
Praktikantinnen
Auszubildende
Wahlbeamte / Wahlbeamtinnen.
Innerhalb der einzelnen Berufsgruppen wurden
(soweit vorhanden) einzelne Listen pro Beschäftigte und pro Beamtinnen und
Beamte erstellt. Diese Einzellisten wurden in einer „Gesamt“-Liste pro
Berufsgruppe summiert.
Auch
hier wurden Teilzeitbeschäftigte entsprechend ihrer Arbeitszeit anteilmäßig bei
der Berechnung des Frauenanteils berücksichtigt.
1. Beschäftigte, Beamtinnen und Beamte
insgesamt
(Tabelle: Seite 3 der Anlage)
Laut
Stellenplan wird mit Stichtag 31.12.2014 in diesem Bereich ein Frauenanteil von
54,44% erreicht und hat somit erneut die „50%-Grenze“ übertroffen.
Nachrichtlich erfolgt auch hier die Einbeziehung der befristet Beschäftigten.
Dadurch ist der Frauenanteil (57,03%) erneut größer als der Männeranteil und
ist im Vergleich zum Vorjahr angestiegen (2013 = 56,44%).
Betrachtet man die einzelnen Laufbahngruppen
(mittlerer, gehobener und höherer Dienst) getrennt (ohne befristet
Beschäftigte), ergibt sich ein differenzierteres Bild.
Im mittleren Dienst
überwiegt der Anteil der mit Frauen besetzten Stellen mit insgesamt 60,53%
(Vorjahr = 60,10%). Nur
im Bereich der Vergütungs- / Besoldungsgruppe Vb/A9„S“ sind Frauen mit rd. 44%
unterrepräsentiert.
Im gehobenen Dienst ist der Frauenanteil mit rund 48% geringer als im mittleren Dienst. Anzumerken ist jedoch, dass im Bereich IV b / A 10 die Parität mit 58,01% übertroffen wird. Darüber hinaus ist im Bereich A 13 (Spitzenamt) erstmalig eine 100% Quote zu verzeichnen.
Im höheren Dienst beträgt der Frauenanteil
42,88% und ist im Vergleich zum Vorjahr erneut angestiegen (2013 = 41,35%). Wie eingangs
bereits erwähnt, hängt dies mit dem Ausscheiden von
Männern und der dadurch bedingten Einsparung von Stellen sowie Einstellungen
bzw. Höhergruppierungen von Frauen zusammen.
Im Vergleich zu den
vergangenen Jahren lässt sich zusammenfassend insgesamt erkennen, dass der
Frauenanteil angestiegen ist und zwar von 44,72% in 1999 auf 54,44% in 2014.
Die Parität wurde zum vierten Mal in Folge übertroffen.
2. Berufsgruppe: Allgemeine Verwaltung
2.1
Beschäftigte, Beamtinnen und Beamte insgesamt
(Tabelle:
Seite 4 der Anlage)
Der Frauenanteil beträgt insgesamt 62,16%
(Vorjahr = 61,12%).
Allgemein gilt immer noch: Je höher die Stellen bewertet sind, desto niedriger
ist der Frauenanteil. Im höheren Dienst liegt der Frauenanteil bei 48,96% und
ist im Vergleich zum Vorjahr erneut angestiegen (2013 = 42,88%). Im gehobenen
Dienst schloss das Jahr 2014 mit einem Frauenanteil von rd. 51,5% ab (2013 =
rd. 50%). Im mittleren Dienst beträgt der Frauenanteil rund 69% (2013 = 70%).
Hier sind die Veränderungen hauptsächlich dadurch gekennzeichnet, dass im
Bereich der Männer zuvor befristete Verträge entfristet wurden sowie eine
Neueinstellung (Teilzeit) stattgefunden hat. Im Bereich der Frauen wurden zwar
auch Höhergruppierungen sowie Entfristungen vorgenommen, jedoch konnten diese
die Veränderungen im Bereich der Männer nicht vollständig ausgleichen. Dennoch
wurde der Frauenanteil im Bereich des mittleren Dienstes nicht wesentlich verringert.
2.1.1 Allg.
Verwaltung – Beschäftigte (Tabelle: S. 5 der Anlage)
Der Gesamtanteil der mit Frauen besetzten
Stellen überwiegt mit insgesamt rund 68%. Auffällig sind immer noch die hohen Frauenanteile im
mittleren Dienst mit rd .71% und im höheren Dienst mit rd. 70%. Im Bereich des
mittleren Dienstes sind dies hauptsächlich Schulsekretärinnen und
Schreibkräfte, die in der Regel in Teilzeit arbeiten (33 Ganztags- und 44
Teilzeitkräfte teilen sich 60,09 Stellen). Der Anteil hat sich hier im
Vergleich zum Vorjahr leicht verringert (2013 = 73,5%). Im Bereich des höheren
Dienstes ergibt sich im Vergleich zum Vorjahr keine Veränderung. Der
Frauenanteil im gehobenen Dienst liegt bei rund 55% (2013 = 52%) und erhöht
sich leicht durch das Ausscheiden von Männern aus dem aktiven Dienst.
2.1.2 Allg.
Verw. – Beamtinnen und Beamte (Tabelle: S. 6 der Anlage)
Die Gesamtzahlen weisen
einen Frauenanteil von rund 48% aus.
Im mittleren Dienst liegt der Anteil der Frauen bei rund 57% (2013 = 52%). Der
Anstieg ergibt sich auch hier durch Veränderungen im Bereich der Männer
(Ausscheiden aus dem aktiven Dienst bzw. Aufstieg in den gehobenen Dienst).
Im
gehobenen Dienst stellt sich die Situation wie folgt dar:
In
der Besoldungsgruppe A 10 und A 11 wird die Parität mit 55,70% bzw. 55,56%
übertroffen. Im Vorjahr waren es die
Besoldungsgruppen A 9 und A 11, die an dieser Stelle mit 66,67% sowie 62,50%
herausstachen. Veränderungen im Bereich der A 9er Besoldung ergeben sich
aufgrund der Tatsache, dass im Bereich der Männer ein Auszubildender übernommen
wurde sowie ein Aufstieg vom mittleren in den gehobenen Dienst stattgefunden
hat. Hierdurch verringert sich automatisch der Frauenanteil. In der
Besoldungsgruppe A 10 hat sich die Erhöhung des prozentualen Frauenanteils
durch eine Beförderung im Bereich der Männer von A 10 nach A 11 ergeben.
Hierdurch begründet sich auch die Verringerung des prozentualen Frauenanteils
in der Besoldungsgruppe A 11. Im „Spitzenamt“ A 13 ist seit 2014 erstmalig
wieder eine Frau vertreten. Somit erhöht sich hier der Frauenanteil automatisch
von 0% auf 100%. Für den gesamten gehobenen Dienst ergibt sich jedoch
abschließend ein Frauenanteil von rund 48%, welcher die zuvor genannten
Ergebnisse wieder relativiert.
Im
höheren Dienst sind Frauen mit rd. 20% (Vorjahr 22%) vertreten. Auch hier haben
das Ausscheiden von Führungskräften im Bereich der Männer sowie die Wahl einer
weiblichen Führungskraft zur Beigeordneten die Veränderung der Zahlen
veranlasst. Teilzeit wird von Männern nicht in Anspruch genommen.
3. Berufsgruppe: Technische Berufe
(Tabelle: S. 7 der Anlage)
Da
sich zum Stichtag die Beschäftigten im technischen Bereich fast ausschließlich
im Beschäftigtenverhältnis befinden, ist die Auswertung der Tabellen auf Seite
7 und 8 der Anlage nahezu identisch. Tabelle 9 „Beamtinnen und Beamte“ weist
die Daten für 2 Beamte und eine Beamtin aus.
Der durchschnittliche
Anteil der Frauen im technischen Bereich liegt bei rund 22% und ist im
Vergleich zum Vorjahr leicht gesunken. Grund hierfür ist der Anstieg im Bereich der Männer durch
Entfristung sowie Beendigung einer Elternzeit und die Neueinstellung eines
technischen Beamten im höheren Dienst.
Im
mittleren Dienst beträgt der Frauenanteil nur 4%.
Während sich im höheren Dienst unverändert eine
Beschäftigte befindet (Anteil neu = 25%,
Vorjahr 33,33% (Verringerung wegen Neueinstellung)), liegt der Wert im gehobenen Dienst bei
rd. 33% (Vorjahr: 37%). Letzteres
ergibt sich durch das Ausscheiden einer Beschäftigten aus dem aktiven Dienst.
4. Berufsgruppe: Sozialdienst
4.1
Beschäftigte, Beamtinnen und Beamte insgesamt
(Tabelle:
Seite 10 der Anlage)
Die
Beschäftigten im Sozialdienst sind bewertungsmäßig – mit zwei Ausnahmen im
mittleren Dienst - ausschließlich dem gehobenen Bereich zugeordnet. Die Beschäftigtenstruktur weist im
Stellenplan einen Frauenanteil von rd. 51% aus. Dabei wird die höhere
Anzahl der Frauen (23:16) durch die hohe Quote von Teilzeitbeschäftigten etwas
relativiert. Während in der Vergütungs- / Besoldungsgruppe IV b / A 10 der
Anteil der Frauen (61%) den der Männer übersteigt, findet sich in den Gruppen
IVa und III gegenüber fünf Männern keine Frau.
Im
mittleren Dienst wird Parität erreicht.
4.1.1
Sozialdienst – Beschäftigte (Tabelle: Seite 11 der Anlage)
Die Frauen besetzen hier
rund 51% der Stellen (2013 = 49%).
Die Einzelanalyse entspricht den Aussagen der Gesamtübersicht (Tabelle: Seite
10 der Anlage).
4.1.2
Sozialdienst – Beamtinnen und Beamte (Tabelle: Seite 12 der Anlage)
Der Anteil der Frauen
beträgt hier ebenfalls insgesamt 51% (2013 = 49%). Die Einzelanalyse entspricht den
Aussagen der Gesamtübersicht (Tabelle: Seite 10 der Anlage).
5. Berufsgruppe: Erziehungsdienst
Die
im Erziehungsdienst angesiedelten Stellen befinden sich ausschließlich im
mittleren und gehobenen Beschäftigtenbereich (Tabelle: Seite 13 der Anlage). Die Beschäftigten sind mit insgesamt 96,16%
fast ausschließlich weiblich. Teilzeit wird überwiegend im mittleren Dienst
in Anspruch genommen. Hierin ist auch die leichte Verringerung des
Frauenanteils begründet (Vorjahr 96,43%).
6. Berufsgruppe: Schulhausmeister /
Schulhausmeisterin
Die Stellen sind zu 100%
mit männlichen Personen besetzt
(Tabelle: Seite 14 der Anlage). Hiervon
ist der überwiegende Anteil in Vollzeit beschäftigt (2 Teilzeitkräfte).
7. Berufsgruppe: EDV
7.1
Beschäftigte, Beamtinnen und Beamte insgesamt
(Tabelle:
Seite 15 der Anlage)
Die Stellen sind zu
100% mit männlichen Personen in den Bereichen mittlerer und gehobener Dienst
besetzt.
7.1.1 EDV –
Beschäftigte (Tabelle: Seite 16 der Anlage)
Die männlichen Beschäftigten sind weiterhin
überwiegend im gehobenen Dienst eingruppiert, wobei sich das Verhältnis zwischen
der Eingruppierung im gehobenen und mittleren Dienst aufgrund einer Veränderung
im mittleren Dienst (von halbtags zu ganztags) weiter relativiert hat.
7.1.2 EDV –
Beamtinnen und Beamte (Tabelle: Seite 17 der Anlage)
Mittlerweile gibt es zwei Beamte in der EDV. Sie
sind nach A 10 sowie A 9 „S“ besoldet.
8. Berufsgruppe: Musikschullehrerinnen
und –lehrer
(Tabelle: Seite 18 der Anlage)
Es handelt sich ausschließlich um
Beschäftigtenverhältnisse. Die Stellen sind durchweg im gehobenen Dienst
angesiedelt. Der Frauenanteil liegt
insgesamt bei 40% und hat sich somit im Vergleich zum Vorjahr nicht verändert
(2013 = 40%). Entsprechend der Tätigkeit ist der Anteil der – hier
hauptsächlich männlichen – Teilzeitbeschäftigten weiterhin hoch.
9. Berufsgruppe: Beschäftigte in
Handwerksberufen
(Tabelle: Seite 19 der Anlage)
Die Gesamtzahl
weist einen Frauenanteil von rund 16% aus (Vorjahr 10%). Im unteren
Lohngruppenbereich kann ein Frauenanteil von rd. 71% (Vorjahr 42%) verzeichnet
werden. Die starke Erhöhung entsteht hier durch die jetzt richtige Zuordnung
der zu 100% weiblichen Küchenkräfte vom Bereich der Beschäftigten in den
Bereich der Beschäftigten in Handwerksberufen. Im oberen Lohngruppenbereich hat
sich der Frauenanteil ebenfalls von 8,96% auf 12,93% erhöht. Die Erhöhung
ergibt sich hier ebenfalls aufgrund der o.g. Zuordnung sowie aufgrund der
Beendigung einer Beurlaubung und einer Entfristung.
10. Berufsgruppe: Praktikantinnen und
Praktikanten
(Tabelle: Seite 20 der Anlage)
Hierbei handelt es sich um
Berufspraktikantenstellen im Erziehungs- und Sozialdienst (Dauer = 1 Jahr). Die
Einstellungen erfolgen in Abhängigkeit der eingehenden Bewerbungen. Insgesamt
kann hier ein starker Rückgang der Bewerbungen um einen Praktikumsplatz
verzeichnet werden. Im Erziehungsdienst sind drei Frauen beschäftigt. Im
Sozialdienst ist niemand tätig.
11.
Berufsgruppe: Wahlbeamtinnen / Wahlbeamte (Tabelle: Seite 21 der Anlage)
Die Stellen sind seit dem 01.05.2014
erstmalig nicht mehr zu 100%
männlich besetzt. Mit der Wahl von Frau Christine Busch zur neuen Beigeordneten
ergibt sich nun zum ersten Mal ein Frauenanteil von 25%.
12.
Struktur der Führungsebenen (Tabelle: Seite 22 der Anlage)
Der weibliche Anteil an
Stellen mit Führungsfunktionen beträgt 47,06% (Vorjahr 42,86%). Wie eingangs
bereits erwähnt, ist der Frauenanteil im Vergleich zum Vorjahr erneut
angestiegen.
Dieser kontinuierliche Anstieg ist bedingt durch das Ausscheiden von Männern.
Die frei gewordenen Stellen wurden überwiegend durch Frauen oder zum Teil noch gar nicht nachbesetzt. Anhand der
Altersstruktur ist zu erkennen, dass sich auch in Zukunft der Frauenanteil
erhöhen kann. Dies zeigt auch der Vergleich mit dem Jahr 2001, wo der Frauenanteil
noch 13,7% betrug.
13.
Auszubildende (Tabelle: Seite 23 der Anlage)
Anhand der Übersicht wird deutlich, dass der Frauenanteil
nach 33% in 2013 zum Stichtag 31.12.2014 auf 50% gestiegen ist. Im Jahr
2000 betrug der Frauenanteil nur 25%. Betrachtet man nur die
Ausbildungsbereiche „Verwaltung“ ohne den Gärtner- bzw. Straßenbauer-Bereich
kann sogar ein Frauenanteil von 100% festgehalten werden.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3.
1 Anlage
Der
Bürgermeister Schäfer |
|
Amtsleiter Hartl |
Sachbearbeiterin König |
|