Betreff
Ermächtigungsübertragungen gemäß § 22 GemHVO sowie Übertragung der Kreditermächtigung gemäß § 86 Abs. 2 GO NRW in das Haushaltsjahr 2015
Vorlage
11/0266
Aktenzeichen
mö-wz
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen nimmt die Ermächtigungsübertragungen gemäß § 22 GemHVO für Investitionen im Teilfinanzplan sowie die Übertragung der Kreditermächtigung gemäß § 86 Abs. 2 GO NRW zur Kenntnis.

 

Sachdarstellung:

 

Gemäß § 22 GemHVO sind Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen übertragbar. Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister regelt mit Zustimmung des Rates die Grundsätze über Art, Umfang und Dauer der Ermächtigungsübertragungen.

 

Diese Dienstanweisung wurde vom Rat der Stadt Bergkamen in seiner Sitzung am 23.05.2013 beschlossen.

Die Vorschriften wurden bei der Übertragung von Auszahlungen in das Haushaltsjahr 2015 berücksichtigt.

 

Gemäß § 22 Abs. 4 Satz 1 GemHVO ist dem Rat eine Übersicht der Übertragungen vorzulegen.

 

Auf Übertragungen von Aufwendungen wurde grundsätzlich verzichtet.

Der Ergebnisplan / die Ergebnisrechnung 2015 wird somit nicht belastet.

 

In § 2 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 sind für Investitionszahlungen in künftigen Jahren Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 1.410.000,00 € vorgesehen.

 

Verpflichtungsermächtigungen wurden im Haushaltsjahr 2014 nicht in Anspruch genommen.

 

Kreditermächtigungen gemäß § 86 Abs. 2 GO NRW.

 

In § 2 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 ist zur Finanzierung von eingeplanten Investitionen im Teilfinanzplan eine Kreditermächtigung in Höhe von 3.234.175,00 € veranschlagt sowie eine Kreditermächtigung aus dem Vorjahr in Höhe von 390.653,00 €.

 

Nach § 86 Abs. 2 GO NRW gilt die Kreditermächtigung bis zum Ende des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres und wenn die Haushaltssatzung für das übernächste Jahr nicht rechtzeitig bekannt gemacht wird, bis zum Erlass dieser Haushaltssatzung.

 

Die nicht in Anspruch genommene Kreditermächtigung aus 2014 in Höhe von 2.724.828,00 € steht somit im Finanzplan / in der Finanzrechnung 2015 zur Finanzierung der übertragenen investiven Auszahlungen zur Verfügung.

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 1 Anlage

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Lachmann

Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Marquardt

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

Mölle