Beschlussvorschlag:
Der Rat der
Stadt Bergkamen nimmt die Ermächtigungsübertragungen gemäß § 22 GemHVO für
Investitionen im Teilfinanzplan sowie die Übertragung der Kreditermächtigung
gemäß § 86 Abs. 2 GO NRW zur Kenntnis.
Sachdarstellung:
Gemäß § 22
GemHVO sind Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen übertragbar. Die
Bürgermeisterin oder der Bürgermeister regelt mit Zustimmung des Rates die
Grundsätze über Art, Umfang und Dauer der Ermächtigungsübertragungen.
Diese
Dienstanweisung wurde vom Rat der Stadt Bergkamen in seiner Sitzung am
23.05.2013 beschlossen.
Die Vorschriften wurden bei der Übertragung von Auszahlungen in das
Haushaltsjahr 2015 berücksichtigt.
Gemäß § 22 Abs.
4 Satz 1 GemHVO ist dem Rat eine Übersicht der Übertragungen vorzulegen.
Auf
Übertragungen von Aufwendungen wurde grundsätzlich verzichtet.
Der Ergebnisplan
/ die Ergebnisrechnung 2015 wird somit nicht belastet.
In § 2 der
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 sind für Investitionszahlungen in
künftigen Jahren Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 1.410.000,00 €
vorgesehen.
Verpflichtungsermächtigungen
wurden im Haushaltsjahr 2014 nicht in Anspruch genommen.
Kreditermächtigungen gemäß § 86 Abs. 2 GO
NRW.
In § 2 der Haushaltssatzung
für das Haushaltsjahr 2014 ist zur Finanzierung von eingeplanten Investitionen
im Teilfinanzplan eine Kreditermächtigung in Höhe von 3.234.175,00 €
veranschlagt sowie eine Kreditermächtigung aus dem Vorjahr in Höhe von
390.653,00 €.
Nach § 86 Abs. 2
GO NRW gilt die Kreditermächtigung bis zum Ende des auf das Haushaltsjahr
folgenden Jahres und wenn die Haushaltssatzung für das übernächste Jahr nicht
rechtzeitig bekannt gemacht wird, bis zum Erlass dieser Haushaltssatzung.
Die
nicht in Anspruch genommene Kreditermächtigung aus 2014 in Höhe von
2.724.828,00 € steht somit im Finanzplan / in der Finanzrechnung 2015 zur
Finanzierung der übertragenen investiven Auszahlungen zur Verfügung.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3.
1 Anlage
Der
Bürgermeister In
Vertretung Lachmann Beigeordneter
und Stadtkämmerer |
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Amtsleiter Marquardt |
Sachbearbeiterin Mölle |
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