Betreff
Neufassung der Benutzungsrichtlinien für die kommunalen Sportstätten der Stadt Bergkamen
Vorlage
11/0238
Aktenzeichen
ra-kü
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen nimmt die überarbeiteten Benutzungsrichtlinien für die kommunalen Sportstätten der Stadt Bergkamen zur Kenntnis und beschließt, die Benutzungsrichtlinien ab 01.03.2015 in Kraft zu setzen.

 

Sachdarstellung:

 

Die Benutzungsrichtlinien für die kommunalen Sportstätten der Stadt Bergkamen sind in der jetzigen Fassung seit dem 01.07.1997 in Kraft.

 

Eine Anpassung der Benutzungsrichtlinien ist u. a. aufgrund von Neuorganisationen in der Verwaltung erforderlich, die lediglich redaktionelle Änderungen darstellen.

 

Im sportfachlichen Bereich sind Änderungen erforderlich, die sich auf die Umwandlung von Tennen- in Kunstrasenplätze beziehen.

Mit der Modernisierung des Schulsportübungsplatzes am Städt. Gymnasium hat die Stadt Bergkamen den letzten Tennenplatz in eine Sportanlage mit Tartanfläche umgewandelt und verfügt jetzt ausschließlich über Sportanlagen mit Kunstrasen- und Tartanbelegen. Tennenbeläge an Schulen finden sich nur noch auf wenigen Schulsportanlagen (Anlaufbahnen für Weitsprunganlagen und Kurzsprintstrecken) wieder, die allerdings nicht unter diese Benutzungsrichtlinien fallen.

 

Eine Anpassung der Sommer- und Winterbelegung erfolgt im Hinblick auf das Spieljahr des Fußball- und Leichtathletikverbandes Westfalen, das vom 01.07. bis 30.06. eines Jahres gilt.

 

Alle Änderungen sind in der als Anlage beigefügten Synopse aufgeführt.

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

 

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 1 Anlage

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Busch

Beigeordnete

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Kray

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Rahn