Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen nimmt die überarbeiteten
Benutzungsrichtlinien für die kommunalen Sportstätten der Stadt Bergkamen zur
Kenntnis und beschließt, die Benutzungsrichtlinien ab 01.03.2015 in Kraft zu
setzen.
Sachdarstellung:
Die Benutzungsrichtlinien für die
kommunalen Sportstätten der Stadt Bergkamen sind in der jetzigen Fassung seit
dem 01.07.1997 in Kraft.
Eine Anpassung der Benutzungsrichtlinien
ist u. a. aufgrund von Neuorganisationen in der Verwaltung erforderlich, die
lediglich redaktionelle Änderungen darstellen.
Im sportfachlichen Bereich sind
Änderungen erforderlich, die sich auf die Umwandlung von Tennen- in
Kunstrasenplätze beziehen.
Mit der Modernisierung des
Schulsportübungsplatzes am Städt. Gymnasium hat die Stadt Bergkamen den letzten
Tennenplatz in eine Sportanlage mit Tartanfläche umgewandelt und verfügt jetzt
ausschließlich über Sportanlagen mit Kunstrasen- und Tartanbelegen.
Tennenbeläge an Schulen finden sich nur noch auf wenigen Schulsportanlagen
(Anlaufbahnen für Weitsprunganlagen und Kurzsprintstrecken) wieder, die
allerdings nicht unter diese Benutzungsrichtlinien fallen.
Eine Anpassung der Sommer- und
Winterbelegung erfolgt im Hinblick auf das Spieljahr des Fußball- und
Leichtathletikverbandes Westfalen, das vom 01.07. bis 30.06. eines Jahres gilt.
Alle Änderungen
sind in der als Anlage beigefügten Synopse aufgeführt.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3.
1 Anlage
Der
Bürgermeister In
Vertretung Busch Beigeordnete |
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Amtsleiter Kray |
Sachbearbeiter Rahn |
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