Betreff
Einwohneranregung gem. § 24 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen,
hier: Erhöhung der Verkehrssicherheit der Hansastraße (K 17) im Ortsteil Bergkamen-Overberge
Vorlage
11/0179
Aktenzeichen
66 rau-na
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Einwendungen von Herrn Loschek und den Unterschriftleistenden zur Hansastraße in Bergkamen-Overberge zur Kenntnis. Er beschließt:

 

Zu Teil 1:

 

Die Hansastraße im südlichen Bereich von der Hammer Straße zum nördlichen Auslaufbereich der Friedhofstraße (Länge ca. 400 m) mit einem Überholverbot (landwirtschaftliche Fahrzeuge frei) auszuweisen (s. Anlage 2 a).

Der Straßenseitengraben ist im Bereich der Hausnummern 48 bis 64 zur Mitnutzung der Fußgänger des westlich verlaufenden Radweges mit zwei weiteren Grabenverrohrungen zu versehen.

 

Zu Teil 2:

 

Der Einmündungsbereich zur Friedhofstraße (jeweils rd. 200 m in beide Richtungen) ist mit einer Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auszuweisen.

Sachdarstellung:

 

Mit einem zweigeteilten Antragschreiben vom 04.09.2014, eingegangen beim Bürgermeister der Stadt Bergkamen am 04.09.2014, regt Herr Oliver Loschek, Hansastraße 59, 59192 Bergkamen, folgendes an:

 

  1. die Einrichtung eines Überholverbotes auf der Hansastraße über den gesamten Streckenverlauf,

  2. die Einrichtung einer Absenkung der Höchstgeschwindigkeit von derzeit 70 km/h auf
    50 km/h im Einmündungsbereich der Friedhofstraße.

Der erste Teil des Antrages ist von 48 und der zweite Teil von 37 Mitbürgerinnen und Mitbürgern unterschrieben.

 

Zur Begründung des 1. Punktes führt der Antragsteller aus, dass die Hansastraße mit 5,20 m nur eine geringe Fahrbahnbreite ausweist, dass Fahrgäste der Schulbuslinie 124 die Fahrbahn queren müssen, um zu ihren Wohngrundstücken zu gelangen, die Sicherheit der dort ansässigen Feuerwehrlöschgruppe Bergkamen-Overberge bei ihren Einsatzfahrten erhöht würde und es zu gefährlichen Überholvorgängen beim Linksabbiegen der Anlieger der Hansastraße zu ihren Wohngrundstücken käme.

 

Der Antragsteller hat diese von ihm beschriebenen Situationen mit umfangreichem Fotomaterial unterlegt.

 

Weiterhin wird im ersten Teil des Antrages bemängelt, dass im Bereich der Hausnummern 53 bis 64 keine Verbindungen zwischen dem auf der westlichen Seite verlaufenden Radweg und der Fahrbahn vorhanden sind, um den dazwischen liegenden Straßenseitengraben zu queren mit dem Ziel, zu der Wohnbebauung auf der gegenüberliegenden Seite zu gelangen. Die betroffenen Anwohner müssten aufgrund dieser Begebenheit zwangsläufig die Fahrbahn als Fußgänger die zu enge Fahrbahn benutzen.

 

Im zweiten Teil des Antrages wird angeregt, den Einmündungsbereich der Friedhofstraße zur Hansastraße, die zurzeit ausgewiesene Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h auf 50 km/h zu reduzieren.

Als Begründung wird angeführt, dass dieser Teilbereich der Hansastraße in einem unübersichtlichen Kurvenbereich liegt, gleichzeitig als Zufahrt der Friedhofstraße, der Straße „Kobbeloh“ und zum großflächigen Parkplatz der Gaststätte Grundhöfer dient. Darüber hinaus würde dieser Teilbereich vom Lkw-Lieferverkehr zu einer in der Friedhofstraße ansässigen Gewerbefirma schwerpunktmäßig genutzt.

 

Die Hansastraße im Bergkamener Ortsteil Overberge verbindet die klassifizierte Landwehrstraße (L 664) im Norden mit der ebenfalls klassifizierten Hammer Straße im Süden von Overberge. Als Kreisstraße (K 17) ist sie ebenso klassifiziert und liegt außerhalb jeglicher Ortsdurchfahrt. Dies bedeutet, dass die Unterhaltung und Verkehrssicherungspflicht beim Straßenbaulastträger, dem Kreis Unna, liegen. Aufgrund dieser Gegebenheiten hat die Stadtverwaltung Bergkamen sowohl die Polizeibehörde als auch den Kreis Unna als Straßenbaulastträger um Stellungnahme zu den beiden Antragsbestandteilen gebeten und erhalten.

 

Die Polizeibehörde stimmt auf der Grundlage der vorliegenden Begründung einer Einrichtung von 50 km/h im Einmündungsbereich der Friedhofstraße zu; ebenso der Einrichtung von zwei Grabenverrohrungen, die die fußläufige Nutzung der Fahrbahn im Bereich der Hansastraße 53 bis 64 weitestgehend unterbinden würden. Aufgrund der aktuellen Unfallstatistik, die seit 1 ½ Jahren keine Unfallfolgen mit Personen- und Sachschäden ausweist, kann sie der Antragstellung, die komplette Straße mit einem Überholverbot zu versehen, nicht folgen.

 

Die Kreisverwaltung Unna verweist in ihrer Stellungnahme darauf, dass Begrenzungen außerhalb geschlossener Ortschaften anhand der Vorgaben des Straßen- und Wegegesetzes NRW nur in besonders begründeten Ausnahmefällen möglich ist. Zudem dürften Fahrzeugführer gemäß der Straßenverkehrsordnung nur so schnell fahren, dass sie ihre Fahrzeuge ständig beherrschen würden. Die Geschwindigkeit wäre somit den persönlichen Fähigkeiten, Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Die Hansastraße würde ohnehin bereits einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 70 km/h unterliegen, vorhandene Bushaltestellen und Zufahrten an der Hansastraße bildeten keine Ausnahmen zu bestehenden Straßenzügen außerhalb geschlossener Ortslagen und begründeten somit keine weiteren Einführungen von Beschränkungen. Weiterhin weist der Kreis Unna ebenfalls darauf hin, dass eine Häufung von Unfällen auf diesem Streckenabschnitt nicht vorliege.

 

Auf der Grundlage der Argumentation von Herr Loschek zum Einrichten eines kompletten Überholverbotes der Hansastraße und eine Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit von 70 auf 50 km/h im Einmündungsbereich der Friedhofstraße nahm das Tiefbauamt der Stadt Bergkamen mehrere Ortsbesichtigungen zu unterschiedlichen Tageszeiten (Berufsverkehr, Normalverkehr) vor.

Dabei wurde ersichtlich, dass im Teilstück von der Landwehrstraße bis zur Friedhofstraße zwar mehrere Überholvorgänge zu verzeichnen waren, aber aufgrund der übersichtlichen Streckenlänge und des Straßenquerschnittes kein Gefährdungspotential von diesen Überholmanövern ausging.

Hingegen waren die wenigen festgestellten Überholvorgänge auf dem Teilstück der Hansastraße von der Hammer Straße bis zur Friedhofstraße aufgrund der geringen Streckenlänge (ca. 400m) und des vom Grünbewuchs eingeengten Sichtquerschnittes schon mit einem höheren Gefährdungspotential behaftet.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, dem ersten Teil des  Bürgerantrags teilweise dahingehend zu folgen, die Hansastraße von der Hammer Straße bis zum nördlichen Auslaufende der Friedhofstraße mit einem Überholverbot auszuweisen (landwirtschaftliche Fahrzeuge ausgenommen). Dem zweiten Teil des Antrages, den Einmündungsbereich der Friedhofstraße mit 50 km/h auszuweisen, soll nachgekommen werden, da die beschriebene Unübersichtlichkeit im doppelkurvigen Bereich der Gaststätte Grundhöfer dieses gebietet.

 

Darüber hinaus soll in Abstimmung mit dem Kreis Unna der Straßenseitengraben der Hansastraße im Bereich der Hausnummern 53 bis 64 mit zwei Grabenverrohrungen versehen werden, um den Fußgängern des dortigen Wohnbereiches ein Mitbenutzen des Radweges zu gewähren, ohne dabei fußläufig die Fahrbahn in Anspruch nehmen zu müssen.

 

Die Kosten für die Beschilderung bzw. Grabenverrohrung in Höhe von rd. 1.000 € bzw. 2 x 1.500 € (brutto) trägt der Kreis Unna als Straßenbaulastträger.

 

Die Verwaltung weist darauf hin, dass sie als Straßenverkehrsbehörde ein Anordnungsrecht von Geschwindigkeitsbegrenzungen besitzt, der Kreis Unna als Straßenbaulastträger jedoch ein Einspruchsrecht gegenüber Anordnungen gem. § 45 StVO hat.

Sollte der Kreis Unna von seinem Einspruchsrecht Gebrauch machen, entscheidet die Bezirksregierung in Arnsberg als Obere Aufsichtsbehörde beider Gebietskörperschaften.

 

Kostendarstellung:

Kosten:

 

 0,00

Produkt-/Sachkonto:                   

 

 

 

 

Folgekosten pro Jahr:                                                                                     0,00

 

Mittelverfügbarkeit:        

Deckungsvorschlag:

     

 

Anfrage Korruptionsregister gem. § 8 Korruptionsbekämpfungsgesetz negativ

ja

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 2 Anlagen

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Dr.-Ing. Peters

Erster Beigeordneter

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Reichling

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Raupach