Beschlussvorschlag:
Der Rat
der Stadt Bergkamen genehmigt den vorgelegten Durchführungsvertrag zum
vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. BK 121 „VEP Nahversorgungsstandort
Geschwister-Scholl-Straße“ zwischen der Stadt Bergkamen und der
Vorhabenträgerin KIG Kamps Immobilliengesellschaft im Sinne der Anlage dieser
Vorlage.
Die Anlage ist
Bestandteil des Beschlusses und somit der Niederschrift.
Sachdarstellung:
Die AGS Sundermann hat mit Schreiben vom 10.04.2013 im Namen der
Vorhabenträgerin KIG Kamps Immobilien Verwaltung aus Bergkamen einen Antrag auf
Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens für die Verlagerung des Aldi-Marktes
„Am Roggenkamp“ auf das Grundstück Ecke Landwehrstraße (L
664)/Geschwister-Scholl-Straße gestellt. Der Rat hat diesem Antrag entsprochen
und die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. BK 121 „VEP
Nahversorgungsstandort Geschwister-Scholl-Straße“ beschlossen. Die
Vorhabenträgerin hat in der Zwischenzeit auf ihre Kosten einen
Bebauungsplanentwurf einschließlich Begründung sowie erforderlicher
Fachgutachten erstellen lassen. Der
Bebauungsplan hat offen gelegen und liegt nun dem Rat zur Abwägung und zum
Satzungsbeschluss vor (s. Drucksache Nr. 11/0066).
Gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 hat sich der Vorhabenträger zur Durchführung des
Vorhabens und der Erschließungsmaßnahme (Vorhaben- und Erschließungsplan)
bereit zu erklären und sich zur Durchführung innerhalb einer bestimmten Frist
sowie zur Tragung der Planungs- und Erschließungskosten ganz oder teilweise vor
dem Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan zu verpflichten.
Zu diesem Zweck wird ein sog. Durchführungsvertrag geschlossen. Das Vorhaben
sowie die erforderlichen Erschließungsmaßnahmen lassen sich dem
vorhabenbezogenen Bebauungsplan sowie dem auf der Planurkunde befindlichen
Vorhaben- und Erschließungsplan entnehmen.
Vertragsinhalt
Vertragsgegenstand ist die Errichtung eines Lebensmittel-Discounters mit
max. 980 m² Verkaufsfläche einschließlich zugehöriger Erschließungsanlagen und
lärmschutztechnischer Einrichtungen auf dem Eckgrundstück
Landwehrstraße/Geschwister-Scholl-Straße (Gemarkung Bergkamen Flur 4 Flurstück
930 und tlw. Flurstück 392) gem. den Festsetzungen des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes Nr. BK 121 „VEP Nahversorgungsstandort
Geschwister-Scholl-Straße“ und des darin enthaltenen Vorhaben- und
Erschließungsplanes. Die Grundstücke stehen im Eigentum der Vorhabenträgerin (§
1).
Die Vorhabenträgerin verpflichtet sich zur Durchführung des Vorhabens
innerhalb eines vorgegebenen Zeitplans. Der Baubeginn durch die
Vorhabenträgerin hat spätestens 12 Monate nach Rechtskraft der Baugenehmigung,
die Fertigstellung der Baumaßnahme hat innerhalb von 24 Monaten nach Baubeginn
zu erfolgen (§ 2).
Im Weiteren werden Regelungen zur baulichen Gestaltung und Umsetzung der
Schallschutzmaßnahmen (§ 4) getroffen. Über die Festsetzungen des Bebauungsplanes
hinaus werden hier die Materialien für die Fassade näher bestimmt sowie eine
Verlängerung des Lärmschutzwalls im Westen des Grundstücks in südöstlicher
Richtung vereinbart.
§ 5 regelt, dass eine Rückstauschleife in der Geschwister-Scholl-Straße
auf Kosten der Vorhabenträgerin einzurichten ist, welche mit der Fußgängerampel
in der Landwehrstraße gekoppelt wird. Somit kann ein ungehindertes Abfließen
der Kundenverkehre aus der Geschwister-Scholl-Straße in die Landwehrstraße
gewährleistet werden.
Des Weiteren wird geregelt, dass die Vorhabenträgerin eine Hecke als
Blendschutz an der nördlichen Grenze des Grundstücks anzupflanzen hat, um eine
Blendwirkung der Verkehrsteilnehmer auf der Landwehrstraße (L 664) zu
vermeiden.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3.
5 Anlagen
Der
Bürgermeister In
Vertretung Lachmann Beigeordneter
und Stadtkämmerer |
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Amtsleiter Reichling |
Sachbearbeiterin Thoms |
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