Betreff
Antrag der CDU-Fraktion vom 07.05.2014
hier: Außerordentliche Betriebsausschusssitzung aufgrund aktueller
Regen- und Umweltereignisse
Vorlage
10/1477
Aktenzeichen
bdt
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Betriebsausschuss nimmt die Vorlage – Drucksache 10/1477 -des Stadtbetriebes Entwässerung zur Kenntnis

Sachdarstellung:

 

Das Starkregenereignis in der Nacht vom 30.04. zum 01.05.2014 hat in den Stadtteilen Oberaden und Rünthe zu einem Rückstau im Abwassersystem geführt. Der Niederschlag war kleinräumlich begrenzt und von so hoher Intensität, dass der „Jahrhundertregen“ in verschiedenen Bereichen zu Rückstau im öffentlichen Kanalsystem geführt hat. 

 

Neben der großen Niederschlagsmenge in kurzer Zeit haben die über Wochen ausgetrockneten Böden und ihre daraus resultierende Nichtaufnahmefähigkeit die Situation verschärft. Die von der Verwaltung eingeholten Wetterdaten (s. Anlage 2) belegen die Ausnahmewetterlage.

 

Bei Misch- und Regenwasserkanälen ist der Regenabfluss die maßgebende Bemessungsgröße. Aufgrund des stochastischen Charakters des Niederschlages ergibt sich das Problem, dass die größte denkbare bzw. physikalisch mögliche Belastung rechnerisch nicht zuverlässig bestimmt werden kann, und darüber hinaus zu völlig unwirtschaftlichen Dimensionierungen der Kanalnetze führen würde. Anders ausgedrückt, ein städtisches Kanalnetz kann niemals so ausgelegt werden, dass jedes Regenereignis zu 100 % bewältigt werden kann. D.h. bei selteneren und damit stärkeren Regenereignissen kann es zu einer Netzüberlastung kommen.

 

Derartige Wetterereignisse sind nicht vorhersehbar, können trotzdem aber immer wieder vorkommen. Daher ist es notwendig als Eigentümer eines Hauses entsprechende Sicherungsmaßnahmen an der eigenen Grundstücksentwässerungsanlage vorzusehen, um einem möglichen Rückstau in Privatgebäude entgegenzuwirken.

 

Im § 13 "Ausführung von Anschlussleitungen" der Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Bergkamen vom 07.04.2014, wird unter Absatz (3) angeführt, dass sich  der Grundstückseigentümer durch geeignete Maßnahmen gegen Rückstau von Abwasser aus dem öffentlichen Kanal zu schützen hat.   

 

Die gerade beendete Kanalsanierung im Bereich der Straße In der Dille hatte keinerlei Einfluss auf dieses Rückstauereignis. Vor dem Hintergrund von Nachfragen der betroffenen Haushalte aber auch vor dem Hintergrund, dass die SEB-Betriebsleitung für höchstmögliche Transparenz eintritt, wurde der öffentliche Kanal im Bereich In der Dille sowie der Rünther Heide am 01.05. und am 02.05.2014 hinsichtlich evtl. Beeinträchtigungen durch den verbauten Inliner mittels TV-Kamera inspiziert. Es wurde an beiden Tagen die vollumfängliche Betriebsfähigkeit des öffentlichen Kanals festgestellt. Daher ist ein Kausalzusammenhang zwischen Kanalsanierung und der am 30.04.14 eingetretenen Problemlage auszuschließen.

 

Neben der TV-Untersuchung hat die Verwaltung zur weiteren Kontrolle das Ing.-Büro Volker Kresse, Menden, um eine Überprüfung des Sachverhaltes gebeten. Im Ergebnis ist festzustellen, dass technische Mängel am städtischen Kanalnetz als Ursache ausscheiden. Die Expertise ist dieser Vorlage als Anlage 3 beigefügt.

 

Bei dem Kanal In der Dille bzw. in der Rünther Heide handelt es sich um einen Hauptsammler, der das gesamte Schmutz- und Regenwasser der angrenzenden Entwässerungsnetze sammelt und aufnimmt und direkt zum Verbandspumpwerk des Lippeverbandes transportiert.

 

Gleiches gilt für den Bereich In der Schlenke in Oberaden, auch hier handelt es sich um einen Hauptsammler mit Zufluss zu einem Verbandspumpwerk des Lippeverbandes.

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 3 Anlagen

 

Die Betriebsleitung SEB

 

 

Dr.-Ing. Peters

Erster Beigeordneter und Betriebsleiter

 

 

 

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Basener