hier:
1. Entscheidung über die fristgerecht vorgebrachten Stellungnahmen aus der zweiten erneuten Offenlegung
2. Gesamtabwägung aller im Rahmen des Verfahrens zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange, der Nachbarstädte sowie der Öffentlichkeit
3. Beschluss des Flächennutzungsplanes
Beschlussvorschlag:
- Der Rat der Stadt Bergkamen
beschließt, über die fristgerecht im Rahmen der zweiten erneuten
Offenlegung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bergkamen vorgebrachten
Anregungen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB entsprechend der Stellungnahme
der Verwaltung zu entscheiden.
- Der Rat der Stadt Bergkamen
beschließt die Gesamtabwägung aller im Rahmen des Verfahrens zur
FNP-Neuaufstellung eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher
Belange, der Nachbarstädte sowie der Öffentlichkeit.
- Der Rat der Stadt Bergkamen
beschließt den neuen Flächennutzungsplan einschließlich Begründung und
Umweltbericht.
Sachdarstellung:
Entscheidung über die fristgerecht vorgebrachten Stellungnahmen aus der
zweiten erneuten Offenlegung
Der Rat der Stadt Bergkamen hat in seiner Sitzung am 07. November 2013
aus formalen Gründen den Beschluss des Flächennutzungsplanes vom 23. Mai 2013
aufgehoben und seine erneute Offenlegung beschlossen. Damit wurde einem Urteil
des Bundesverwaltungsgerichts aus Juli 2013 gefolgt.
Die erneute öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 20. November bis
einschließlich 20. Dezember 2013 statt. Im Rahmen dieser Offenlegung wurde der
Planenwurf vor Ort von fünf Bürgerinnen und Bürgern eingesehen, die allerdings
keine Anregungen zu dem Plan vorgebracht haben. Schriftlich wurde eine Anregung
aus der Öffentlichkeit vorgebracht. Von den Trägern öffentlicher Belange und
aus den Nachbarstädten sind ebenfalls im Rahmen der erneuten öffentlichen
Auslegung Stellungnahmen eingegangen. Die Stellungnahme der Verwaltung zu allen
Anregungen ist in der Anlage 8
dargestellt. Inhaltliche Änderungen sind entsprechend dieser Stellungnahme
weder am Planentwurf selbst, noch an der Begründung oder dem Umweltbericht
erforderlich. Redaktionelle Änderungen sind davon ausgenommen.
Gesamtabwägung aller im Rahmen des Verfahrens zur Neuaufstellung des
Flächennutzungsplanes eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher
Belange, der Nachbarstädte sowie der Öffentlichkeit
Im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans hatten die Träger
öffentlicher Belange sowie die Nachbarstädte und die Öffentlichkeit mehrfach
Gelegenheit, zu dem Plan Stellung zu nehmen. Die gemachten Anregungen sind
jeweils abgewogen worden und haben teilweise zu Änderungen in der
Plandarstellung, in der Begründung oder im Umweltbericht geführt. Um die
Entwicklung des Planes noch einmal nachvollziehen zu können, fließen alle
Stellungnahmen in eine Gesamtabwägung ein.
Die Abwägung zu den einzelnen Stellungnahmen gibt den jeweiligen Stand
des Verfahrens wieder. Zum Teil ist es im Laufe des Verfahrens zu Änderungen in
der Bewertung und Abwägung einzelner Themen gekommen.
Im Einzelnen wurden folgende Verfahrensschritte durchgeführt, bei denen
eine Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen stattfand:
§
Öffentlichkeitsbeteiligung
i. S. v. § 3 Abs. 1 BauGB
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte in Form von je einer
Bürgerversammlung in den drei Siedlungsschwerpunkten am 06., 09.
und 13. September 2010. Anschließend bestand die Möglichkeit, auf dem Wege der
elektronischen Datenkommunikation Stellung zu nehmen (14.-28. September 2010).
Die Protokolle der Bürgerversammlungen sind in der Anlage 4a und der Abwägungsvorschlag ist in der Anlage 4b dieser Vorlage beigefügt.
§
Behördenbeteiligung nach § 4
Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Nachbargemeinden nach § 2
Abs. 2 BauGB
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie
der Nachbargemeinden fand in der Zeit vom 01. September bis
einschließlich 01. Oktober 2010 statt.
Die im Einzelnen vorgenommene Abwägung ist in der Anlage 5 dieser Vorlage beigefügt.
§
Offenlegung i. S. v. § 3
Abs. 2 BauGB
Die Offenlegung fand
in der Zeit vom 08. März bis einschließlich 08. April 2011 statt.
Die im Einzelnen vorgenommene Abwägung ist in der Anlage 6 dieser Vorlage beigefügt. Die Namen und Adressen von
privaten Einwendern, die im Rahmen der Offenlegung eine Stellungnahme abgegeben
haben, erhält der Rat der Stadt Bergkamen im nicht-öffentlichen Teil dieser
Sitzung zur Kenntnis.
§
Erneute Offenlegung i. S. v.
§ 3 Abs. 2 BauGB
Mit der Aufgabe der
Planungen für den Evolutionspark am vorgesehenen Standort musste die
FNP-Darstellung für diesen Bereich geändert werden. Anstelle der geplanten
Sondergebiete und Grünflächen sowie einer Umgrenzung des Parkbereichs mit der
Liniensignatur „Fläche für Freizeit und Erholung“ wurden wieder Flächen für
Wald und Flächen für Landwirtschaft dargestellt.
Im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung war nicht mehr der FNP-Entwurf in
Gänze für Anregungen zugänglich, sondern die Offenlegung war auf den geplanten
Standort für den Evolutionspark beschränkt.
Die erneute Offenlegung fand in der Zeit vom 11. März bis einschließlich 11.
April 2013 statt.
Eine Übersicht über die eingegangenen Stellungnahmen ist in der Anlage 7 dieser Vorlage beigefügt.
§
Zweite erneute Offenlegung
i. S. v. § 3 Abs. 2 BauGB
Aus formalen Gründen
musste der Beschluss des Flächennutzungsplanes vom Mai 2013 aufgehoben und die
öffentliche Auslegung erneut durchgeführt werden. Im Rahmen dieser öffentlichen
Auslegung war wiederum der FNP-Entwurf in Gänze für Anregungen zugänglich. Mit
Ausnahme von Ergänzungen im Kapitel Monitoring des Umweltberichtes wurden keine
inhaltlichen Änderungen gegenüber der letzten Offenlegung vorgenommen.
Die erneute Offenlegung fand in der Zeit vom 20. November bis einschließlich
20. Dezember 2013 statt.
Eine Übersicht über die eingegangenen Stellungnahmen ist in der Anlage 8 dieser Vorlage beigefügt.
Beschluss des Flächennutzungsplanes
Die Verwaltung schlägt vor, nach Gesamtabwägung aller im Rahmen des
Verfahrens zur Neuaufstellung eingegangenen Stellungnahmen den
Flächennutzungsplan inklusive Begründung und Umweltbericht (Anlagen 1 bis 3 dieser Vorlage) zu
beschließen und damit zur Grundlage der künftigen Stadtentwicklung und -planung
zu machen.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3.
9 Anlagen
Der
Bürgermeister In
Vertretung Dr.-Ing.
Peters Techn.
Beigeordneter |
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Stellv.
Amtsleiterin Reumke |
Sachbearbeiterin Thiede |
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