Betreff
Einwohneranregung gemäß § 24 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen,
hier: Verkehrsberuhigung der Sraße "Im Burkamp"
Vorlage
10/1308
Aktenzeichen
66 irm-
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, der Einwohneranregung zunächst nicht zu folgen.

 

Sachdarstellung:

 

Herr Armin Morch, Im Burkamp 2 a, 59192 Bergkamen, beantragt mit der Einwohneranregung gem. § 24 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 08.10.2013 die Straße „Im Burkamp“ als „Spielstraße“ oder als Straße „Nur für Anlieger“ auszuschildern.

Der Antrag wird begründet mit zunehmenden Durchgangsverkehren, teilweise zu hohen Geschwindigkeiten und teilweiser Missachtung der Regelung rechts vor links.

 

Die  Straße „Im Burkamp“ in Bergkamen-Weddinghofen verbindet in Ost-West-Richtung die Schulstraße mit der Pfalzstraße.

Ausgebaut im klassischen Querschnitt mit einer 4,20 m breiten bituminösen Fahrbahn, beidseitiger Einfassung aus Hochbordsteinen und daran angrenzend plattierte Gehwege.

 

Ausgewiesen ist diese Straße auf ganzer Länge als Tempo 30 Zone, in Verbindung mit dem Bereich der Pfalzstraße.

 

Bei der Formulierung „Spielstraße“ wird davon ausgegangen, dass der Antragsteller die Kennzeichnung als verkehrsberuhigter Bereich meint. 

Die Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung legt fest, dass die Ausweisung als verkehrsberuhigter Bereich nur für einzelne Straßen oder Bereiche in Betracht kommt mit überwiegender Aufenthaltsfunktion und sehr geringem Verkehr.

„Die mit Zeichen 325.1 (Verkehrsberuhigter Bereich, Anfang) gekennzeichneten Straßen müssen durch ihre besondere Gestaltung den Eindruck vermitteln, dass die Aufenthaltsfunktion überwiegt und der Fahrzeugverkehr eine untergeordnete Bedeutung hat. In der Regel wird ein niveaugleicher Ausbau für die ganze Straßenbreite erforderlich sein“ (Verwaltungsvorschrift zu den Zeichen 325.1 und 325.2 Ziffer 2).

 

Die Ausweisung der Straße „Im Burkamp“ zu einem verkehrsberuhigten Bereich würde also einen vollständigen Straßenumbau voraussetzen.

 

Die Ausweisung einer Straße mit dem Zusatzzeichen, VZ 1020-30 (Anlieger frei), setzt voraus, dass die Straße für den Durchgangsverkehr mit dem VZ 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) gesperrt wird.

Der Begriff „Anlieger frei“ ist nach der geltenden Rechtsprechung sehr weit gefasst. Alle Fahrten, die zum Verlassen oder zum Erreichen eines der Grundstücke dienen, die in einem so beschilderten Bereich liegen, sind uneingeschränkt erlaubt. Entscheidend ist hierbei nur der Wunsch oder die Absicht, ein Grundstück zu erreichen. Dabei muss auch nicht zwingend der kürzere Weg genommen werden.

 

Die wirksame Kontrolle einer Anlieger-frei-Ausweisung ist deshalb äußerst schwierig.

Das Verkehrsaufkommen muss sich damit nicht wesentlich verringern; eine Auswirkung auf die zulässige Höchstgeschwindigkeit ergibt sich dadurch ebenfalls nicht.

 

Aus Sicht der Verwaltung sind deshalb die Vorschläge aus der Einwohneranregung nicht geeignet, den Zweck zu erfüllen, das Verkehrsaufkommen deutlich zu reduzieren oder geschwindigkeitsdämpfend zu wirken.

 

Nach Auskunft der städt. Ordnungsbehörde sowie der Polizeistation Bergkamen liegen zu der Straße „Im Burkamp“ keine ähnlich gelagerten Beschwerden oder Kenntnisse über aktuelle Vorfälle vor.

 

 

 

Auch gibt es derzeit keine objektiven und belastbaren Zahlen zum Verkehrsaufkommen und zu den dort gefahrenen Geschwindigkeiten.

 

 

 

Die Verwaltung schlägt deshalb vor, der Einwohneranregung zunächst nicht zu folgen.

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Dr.-Ing. Peters

Techn. Beigeordneter

 

 

Stv. Amtsleiterin

 

 

 

 

Reumke

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Irmisch