Sachdarstellung:
Der am 07.10.2013 vom Kämmerer
aufgestellte und vom Bürgermeister bestätigte Entwurf der Haushaltssatzung
2014/2015 (einschl. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes) wird nebst
Anlagen gemäß § 80 Abs. 2 GO NRW dem Rat mit der Bitte zugeleitet,
a)
ihn an den
Haupt- und Finanzausschuss zur Vorberatung gemäß § 59 GO NRW zu verweisen,
b)
in der
Ratssitzung am 12.12.2013 über den Erlass der Haushaltssatzung 2014/2015
(einschl. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes) gemäß § 80 Abs. 4 GO
NRW zu beschließen.
Gemäß § 75 Abs. 2 GO NRW muss der
Haushalt in jedem Jahr ausgeglichen sein, d. h., die Erträge müssen mindestens
genauso hoch sein wie die Aufwendungen. Die vorgenannte Verpflichtung gilt als
erfüllt, wenn der Fehlbedarf im Ergebnisplan durch Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage
gedeckt werden kann.
Die Ausgleichsrücklage der Stadt
Bergkamen in Höhe von 20,3 Mio. € wurde bereits im Haushaltsjahr 2009
vollständig aufgezehrt.
Aufgrund der weiterhin notwendigen
Inanspruchnahme der Allgemeinen Rücklage in den Folgejahren bedingt durch die
zu erwartenden Jahresfehlbedarfe wurde das Haushaltssicherungskonzept im Rahmen
der Haushaltsplanaufstellung 2012/2013 fortgeschrieben. Zieljahr zum Haushaltsausgleich
ist demnach das Jahr 2016.
Die Aufstellung des Ergebnisplanes 2014
und 2015 führt ebenfalls zu Defiziten, die es erforderlich machen, das bereits
im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2012/2013 aufgestellte und von der
Kommunalaufsicht genehmigte Haushaltssicherungskonzept gemäß § 76 Abs. 1 GO NRW
fortzuschreiben. Die Fehlbedarfe belaufen sich ohne Umsetzung von HSK-Maßnahmen
auf:
Haushaltsjahr 2014 |
- 4.484 T€ |
Haushaltsjahr 2015 |
- 4.412 T€ |
Auch in den Jahren
2016 und 2017 ist es erforderlich, die Allgemeine Rücklage in Anspruch zu
nehmen.
Gemäß Ausführungserlass des Ministeriums für Inneres
und Kommunales des Landes NRW vom 07.03.2013 zur Haushaltskonsolidierung bleibt
ein bereits genehmigter Konsolidierungszeitraum für die vorzulegende
Fortschreibung des HSK verbindlich. Ein Herausschieben des Endzeitpunktes ist
nicht zulässig.
Das auf der Finanzplanung aufgesetzte
Haushaltssicherungskonzept beinhaltet 9 Einzelmaßnahmen mit einem Gesamtvolumen
von 9,0 Mio. €. Zusammengefasst ergeben sich jahresbezogen nachfolgende
Fehlbedarfe/Überschüsse:
|
2014 € |
2015 € |
2016 € |
2017 € |
2018 € |
Finanzplanung
Haushalt 2014/2015 |
-
4.483.787 |
-
4.412.169 |
-
1.528.937 |
-
155.724 |
+
1.442.123 |
+
HSK-Maßnahmen |
+
601.942 |
+
1.871.752 |
+
2.123.614 |
+
2.197.265 |
+
2.231.417 |
Fehlbedarfe/Überschüsse |
-
3.881.845 |
-
2.540.417 |
+
594.677 |
+
2.041.541 |
+
3.673.540 |
Aus der obigen Tabelle ist ersichtlich,
dass nach Umsetzung sämtlicher Maßnahmen des Haushaltssicherungskonzeptes im Jahr 2016 erstmalig die Erträge die
Aufwendungen übersteigen und somit kein Eigenkapitalverzehr mehr stattfindet.
Außerdem sieht der Teilfinanzplan
Investitionen im Planungszeitraum von 33,2 Mio. € vor. Den hierfür
erforderlichen Kreditaufnahmen in Höhe von 7,9 Mio. € stehen planmäßige
Tilgungen von 9,0 Mio. € gegenüber, sodass eine Reduzierung der Verschuldung im Finanzplanungszeitraum 2014 - 2018 von
1,1 Mio. € erfolgt. Die Umsetzung der HSK-Maßnahmen der Jahre 2014/2015 ist
buchungsstellenscharf in den Entwurf 2014/2015 eingearbeitet und somit auch in
der Haushaltssatzung enthalten.
Der Entwurf der Haushaltssatzung
(einschl. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes) nebst Anlagen liegt
ab dem 18.11.2013 im Rathaus der Stadt Bergkamen, Rathausplatz 1, 59192
Bergkamen, aus. Alle Einwohner und Abgabepflichtigen haben die Möglichkeit,
innerhalb von 14 Tagen nach Beginn der Auslegungsfrist Einwendungen bei der
vorgenannten Stelle zu erheben, über die der Rat in öffentlicher Sitzung zu
beraten und zu beschließen hat.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3.
1 Anlage
Der
Bürgermeister Schäfer |
Mitunterzeichnung: In
Vertretung Mecklenbrauck Erster
Beigeordneter und Stadtkämmerer |
Amtsleiter Marquardt |
Sachbearbeiter Haeske |
|