Betreff
Zuleitung des Entwurfs der Haushaltssatzung 2014/2015 (einschl. der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes) und ihrer Anlagen an den Rat
Vorlage
10/1302
Aktenzeichen
hae-wz
Art
Beschlussvorlage

Sachdarstellung:

 

Der am 07.10.2013 vom Kämmerer aufgestellte und vom Bürgermeister bestätigte Entwurf der Haushaltssatzung 2014/2015 (einschl. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes) wird nebst Anlagen gemäß § 80 Abs. 2 GO NRW dem Rat mit der Bitte zugeleitet,

 

a)      ihn an den Haupt- und Finanzausschuss zur Vorberatung gemäß § 59 GO NRW zu verweisen,

b)      in der Ratssitzung am 12.12.2013 über den Erlass der Haushaltssatzung 2014/2015 (einschl. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes) gemäß § 80 Abs. 4 GO NRW zu beschließen.

 

Gemäß § 75 Abs. 2 GO NRW muss der Haushalt in jedem Jahr ausgeglichen sein, d. h., die Erträge müssen mindestens genauso hoch sein wie die Aufwendungen. Die vorgenannte Verpflichtung gilt als erfüllt, wenn der Fehlbedarf im Ergebnisplan durch Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage gedeckt werden kann.

 

Die Ausgleichsrücklage der Stadt Bergkamen in Höhe von 20,3 Mio. € wurde bereits im Haushaltsjahr 2009 vollständig aufgezehrt.

 

Aufgrund der weiterhin notwendigen Inanspruchnahme der Allgemeinen Rücklage in den Folgejahren bedingt durch die zu erwartenden Jahresfehlbedarfe wurde das Haushaltssicherungskonzept im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2012/2013 fortgeschrieben. Zieljahr zum Haushaltsausgleich ist demnach das Jahr 2016. 

 

Die Aufstellung des Ergebnisplanes 2014 und 2015 führt ebenfalls zu Defiziten, die es erforderlich machen, das bereits im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2012/2013 aufgestellte und von der Kommunalaufsicht genehmigte Haushaltssicherungskonzept gemäß § 76 Abs. 1 GO NRW fortzuschreiben. Die Fehlbedarfe belaufen sich ohne Umsetzung von HSK-Maßnahmen auf:

 

Haushaltsjahr 2014

         - 4.484 T€

Haushaltsjahr 2015

         - 4.412 T€

 

Auch in den Jahren 2016 und 2017 ist es erforderlich, die Allgemeine Rücklage in Anspruch zu nehmen.

 

Gemäß Ausführungserlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes NRW vom 07.03.2013 zur Haushaltskonsolidierung bleibt ein bereits genehmigter Konsolidierungszeitraum für die vorzulegende Fortschreibung des HSK verbindlich. Ein Herausschieben des Endzeitpunktes ist nicht zulässig.

 

Das auf der Finanzplanung aufgesetzte Haushaltssicherungskonzept beinhaltet 9 Einzelmaßnahmen mit einem Gesamtvolumen von 9,0 Mio. €. Zusammengefasst ergeben sich jahresbezogen nachfolgende Fehlbedarfe/Überschüsse:

 

 

2014

2015

2016

2017

2018

Finanzplanung Haushalt 2014/2015

-  4.483.787

-  4.412.169

-  1.528.937

-  155.724

+  1.442.123

+ HSK-Maßnahmen

 

+  601.942

+  1.871.752

+  2.123.614

+  2.197.265

+  2.231.417

Fehlbedarfe/Überschüsse

-  3.881.845

-  2.540.417

+  594.677

+  2.041.541

+  3.673.540

 

Aus der obigen Tabelle ist ersichtlich, dass nach Umsetzung sämtlicher Maßnahmen des Haushaltssicherungskonzeptes im Jahr 2016 erstmalig die Erträge die Aufwendungen übersteigen und somit kein Eigenkapitalverzehr mehr stattfindet.

 

Außerdem sieht der Teilfinanzplan Investitionen im Planungszeitraum von 33,2 Mio. € vor. Den hierfür erforderlichen Kreditaufnahmen in Höhe von 7,9 Mio. € stehen planmäßige Tilgungen von 9,0 Mio. € gegenüber, sodass eine Reduzierung der Verschuldung im Finanzplanungszeitraum 2014 - 2018 von 1,1 Mio. € erfolgt. Die Umsetzung der HSK-Maßnahmen der Jahre 2014/2015 ist buchungsstellenscharf in den Entwurf 2014/2015 eingearbeitet und somit auch in der Haushaltssatzung enthalten.

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung (einschl. Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes) nebst Anlagen liegt ab dem 18.11.2013 im Rathaus der Stadt Bergkamen, Rathausplatz 1, 59192 Bergkamen, aus. Alle Einwohner und Abgabepflichtigen haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen nach Beginn der Auslegungsfrist Einwendungen bei der vorgenannten Stelle zu erheben, über die der Rat in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen hat.

 

 

 

 

 

 

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. 1 Anlage

 

Der Bürgermeister

 

 

 

 

Schäfer

Mitunterzeichnung:

In Vertretung

 

 

 

Mecklenbrauck

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Marquardt

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Haeske