hier: Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
Beschlussvorschlag:
Der Rat der
Stadt Bergkamen beschließt die Stellungnahme der Verwaltung als Stellungnahme
der Stadt Bergkamen zur Fortschreibung des Nahverkehrsplans.
Sachdarstellung:
1.
Anlass und
Aufgabenstellung
Der Nahverkehrsplan Kreis Unna wurde erstmals im
Jahr 2000 verabschiedet und in seiner Gesamtheit 2007 fortgeschrieben. Ende
2011 wurde eine Ergänzung bzw. Teilfortschreibung des Nahverkehrsplans
bezüglich des Nacht-ÖPNV und der Anbindung von Gewerbegebieten vorgenommen.
Anlass für die aktuell im Entwurf vorliegende
Fortschreibung ist die Vorgabe an den Kreis Unna als Aufgabenträgerin des ÖPNV
(Öffentlicher Personennahverkehr), eine Kostenreduzierung zu leisten. Aus
diesem Grund sollen alle Angebote hinsichtlich ihrer Notwendigkeit sowie
möglicher Optimierungen geprüft werden. Der ÖNPV im Kreis Unna bietet zum einen
ein Grundangebot, das eine ausreichende Mobilität sicherstellen soll. Dieses
ist als Solidargemeinschaft angelegt und wird nach Betriebsleistungsschlüssel
von den Kommunen gemeinsam finanziert. Eine „Ausreichende Bedienung“ soll trotz
Einsparmaßnahmen gewährleistet bleiben.
Daneben können die Städte und Gemeinden eigenverantwortlich ergänzende Angebote
beauftragen (Sonderverkehre), die nicht Gegenstand der geplanten
Kostenreduzierung sind, sondern bilateral zwischen Kommune und
Verkehrsunternehmen abgestimmt werden.
Die Fortschreibung ist in die drei Teilbausteine
Angebotsplanung, Schulzeitstaffelung und Tarifgutachten gegliedert. Da in
Bergkamen bereits in den Jahren 2001 - 2003 Schulzeitstaffelungen durchgeführt
wurden, gibt es diesbezüglich kein weiteres Optimierungspotenzial. Im
Tarifgutachten werden die Ticketarten und geltenden Tarife analysiert und
bewertet. Vorgeschlagene Maßnahmen werden ggf. im Rahmen regelmäßiger
Tarifänderungen umgesetzt.
Bei dem Teilbaustein Angebotsplanung wurden die
Themenfelder
·
Festlegung einer kreisweit geltenden Ausreichenden Bedienung
·
Anbindung von Gewerbegebieten
·
Nachtverkehr sowie
·
Verknüpfung zwischen ÖPNV und Radverkehr
bearbeitet. Alle Inhalte und die vorgeschlagenen
Maßnahmen wurden seitens des Kreises Unna mit der Ständigen Kommission ÖPNV,
zusammengesetzt aus Vertretern von Politik und Verwaltung der kreisangehörigen
Kommunen sowie den Verkehrsunternehmen, abgestimmt.
Die RegionalStadtBahn, die als künftiges Produkt
des Nahverkehrs im neuen Flächennutzungsplan der Stadt Bergkamen dargestellt
ist, wird im Nahverkehrsplan nur als Maßnahme übergeordneter Nahverkehrsplanung
erwähnt.
Da der Realisierungszeitpunkt erst nach dem Jahr 2015 liegen wird, spielt das
Projekt im Liniennetz noch keine Rolle.
Der Entwurf zum Nahverkehrsplan ist im Internet auf
den Seiten des Kreises Unna unter http://www.kreis-unna.de/fileadmin/user_upload/Kreishaus/kfp/pdf/Nahverkehrsplan/
Nahverkehrsplan_Kreis_Unna_Fortschreibung_2013.pdf eingestellt.
2.
Bewertung des
ÖPNV-Angebots im Hinblick auf eine Ausreichende Bedienung
Eine „Ausreichende Bedienung“ definiert sich im
vorliegenden Entwurf dadurch, dass für verschiedene Verkehrsrelationen, wie
beispielsweise die Anbindung von Ortsteilen an den Hauptort, Vorgaben gemacht
werden, vorrangig hinsichtlich der Bedienungszeiten und
-häufigkeiten, im Zuge einer Optimierung auch hinsichtlich Umstiegen und
Fahrtzeiten. Die Vorgaben dieser Ausreichenden Bedienung können genutzt werden,
um die vorhandenen ÖPNV-Angebote zu überprüfen und neue Angebote zu entwickeln.
Ergänzt werden diese grundsätzlichen Vorgaben durch eine Untersuchung weiterer
Themenfelder, wie beispielsweise dem Verhältnis von Siedlungspolitik und
ÖPNV-Angebot, der Erschließungsqualität und Pünktlichkeit sowie der Bereiche
Infrastruktur, Fuhrpark und Personal.
Die Ausreichende Bedienung stellt sich nicht in
allen Städten und Gemeinden des Kreises Unna gleich dar, weil es kreisweit
(siedlungs-)strukturelle Unterschiede gibt. Anhand von Kriterien wie Zentrenart
(Mittel- oder Grundzentrum), Einwohnerzahl und -dichte,
sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, Schülerzahlen und Schulstandorte und
die Relation dieser Werte zum Kreisdurchschnitt werden alle Kreiskommunen
kategorisiert. Die Stadt Lünen fällt dabei als einzige Kommune in die Kategorie
I, Bergkamen wird mit Kamen, Unna und Schwerte zusammen der Kategorie II
zugeordnet, Selm, Werne und Holzwickede der Kategorie III und Bönen und
Fröndenberg schließlich der Kategorie IV. Für die einzelnen Kategorien werden
Bedienungszeitfenster festgelegt, d. h. in welcher Zeit generell ein
ÖPNV-Angebot bestehen muss und welche Zeiträume den Haupt-, Neben- oder
Schwachverkehrszeiten zugerechnet werden.
Die Bedienungshäufigkeit wird nicht allein gesamtstädtisch
festgelegt, da auch innerhalb der Kommunen strukturelle Unterschiede herrschen.
Es muss daher zwischen dem Hauptort und den Ortsteilen unterschieden werden und
bei den Ortsteilen noch einmal nach ihrer Größe. Auch Beziehungen zu den
Nachbarkommunen spielen eine Rolle. Die Bedienhäufigkeit muss nicht durch eine
bestimmte ÖPNV-Linie abgedeckt werden, wichtig ist, die festgesetzte
Bedienhäufigkeit für Relationen (d. h. alle Verbindungen zwischen A und B)
zu erreichen. Für Bergkamen ist die Ausreichende Bedienung in der Anlage dieser
Vorlage dargestellt.
Wie beschrieben werden neben den Bedienungszeiten
und den -häufigkeiten auch weitere Themenfelder untersucht und fließen in die
Bewertung einer Ausreichenden Bedienung ein. Beispiel hierfür ist die Verknüpfung-
und Verbindungsqualität. Für Bergkamen bedeutet eine Erfüllung dieses
Kriteriums, dass vom Hauptort (Zentrum) aus die Stadtteile Oberaden, Overberge,
Rünthe und Weddinghofen (alle über 500 Einwohner) umsteigefrei erreicht werden
können. Von Rünthe aus kann zudem der Hauptort Werne umsteigefrei erreicht
werden. Heil kann mit maximal einem Umstieg erreicht werden. Die Qualität von
Verbindungen erhöht sich, je geringer die Reisezeit ist und je weniger Umstiege
und damit verbunden Umsteigezeit anfällt.
Die Qualität des ÖPNV-Angebots wird weiterhin bestimmt von Faktoren wie der
Erschließungsqualität (Einzugsradien, Zustand und Ausstattungsgrad der
Haltestellen), dem Marketing für ÖPNV-Produkte, sowie von Fuhrpark und
Personal. Im Hinblick auf die Bewertung der ÖPNV-Relationen sind diese Punkte
nur nachrangig in die Bewertung eingeflossen.
Anhand der vorgenannten Kriterien wird das
ÖPNV-Netz im Kreis Unna bewertet. Es ergeben sich so Hinweise auf Defizite
unter anderem in den Bereichen Erschließung, Bedienhäufigkeit, Fahrzeit,
Umstiege, Verknüpfungen usw.
Folgende Defizite / Mängel lassen sich im ÖPNV-Angebot für Bergkamen
feststellen:
·
Erschließungsdefizit in Overberge, Landwehrstraße Bereich Efeuweg an
Samstagnachmittagen und sonntags,
·
Bedienungsdefizit bei der Linie T 35 in der Schwachverkehrszeit
(zur Definition siehe Anlage); kein Angebot obwohl 60-Minutentakt vorgegeben,
·
Bedienungsdefizite bei den Linien R 11 und R 12 (Taktlücken
Sonntagmorgens obwohl 60-Minutentakt vorgegeben),
·
Überbedienung bei der Linie S 80 an Samstagen (60-Minutentakt ist
überwiegend zusätzliches Angebot zur Linie R 81),
·
Fahrzeitdefizit von mehr als fünf Minuten bei den Linien S 30,
R 81 und R 12 (angestrebt sind 30 Minuten).
Daneben sind seitens der Stadt Bergkamen noch
folgende Themen genannt worden, die im Zuge der Fortschreibung des
Nahverkehrsplans untersucht werden:
·
Prüfung der Erschließung von Neubaugebieten (Erschließungsdefizit
Heinrichstraße),
·
Linienführung S 30 über Töddinghauser Straße zur Erschließung des
Logistikparks A 2,
·
Umwegige Linienführung (viele Haltestellen im Stadtgebiet) S 30
widerspricht dem Produkt Schnellbus.
3.
Aktuelles
ÖPNV-Angebot und vorgesehene Maßnahmen im Rahmen der
Nahverkehrsplan-Fortschreibung in Bergkamen
Das ÖPNV-Angebot in Bergkamen bietet derzeit mit
den drei Schnellbuslinien (S 20, S 30 und S 80) und drei
Regionalbuslinien (R 11, R 12 und R 81) direkte Anbindungen an
die Nachbarkommunen sowie nach Dortmund und Unna. Die Linien sind über den
zentralen Busbahnhof miteinander verknüpft. Da es keine Citybuslinien gibt,
übernehmen die Regional- und Schnellbusse auch die innerörtliche Erschließung.
Ergänzt wird dieses Angebot durch zwei TaxiBus-Linien (T 35 und
T 36), die die Stadtteile Heil und Overberge an den Busbahnhof anbinden.
Außerdem verkehren noch Schulbus- und Nachtbuslinien sowie am Wochenende der
Fahrradbus (F 80).
Von den im Nahverkehrsplan 2007 vorgeschlagenen
Angebotskürzungen, die in dieser Fortschreibung überprüft wurden, ist Bergkamen
nicht betroffen. Die Maßnahmenvorschläge der aktuellen Fortschreibung sollen
vor Ablauf einer zweijährigen Probezeit evaluiert werden.
Folgende Maßnahmen die Stadt Bergkamen betreffend
werden in der Fortschreibung des Nahverkehrsplans vorgeschlagen:
·
R 81 – Erschließung in Overberge und Angebot
samstags während der Normalverkehrszeit
Die vorhandene Linie T 35 erfüllt für Overberge nicht die Vorgaben der
Ausreichenden Bedienung. Daher soll die Linie R 81 künftig geteilt werden
und während des 30-Minutentakts im Wechsel je einmal über Werner Straße /
Industriestraße (Haltestellen „Honda Heinen“ und „Erlentiefenstraße“) und
Landwehrstraße / Hansastraße (Haltestellen „Werner Straße“, „Ford
Schneider“, „Schmülling“) verkehren. In der Schwachverkehrszeit soll die Linie im
60-Minutentakt grundsätzlich über Landwehrstraße / Hansastraße geführt
werden, da die Haltestellen „Erlentiefenstraße“ und „Honda Heinen“ kaum
nachgefragt werden. Die Haltestelle Efeuweg entfällt. Auf der gesamten
Linienführung zwischen Unna und Werne über Bergkamen wird in der
Normalverkehrszeit wieder ein 30-Minutentakt eingeführt.
Optional sollte zusätzlich eine Neuordnung der übrigen Haltestellen erfolgen,
die allerdings zu Beginn der Maßnahme noch nicht umgesetzt wird, sondern erst
weiter qualifiziert werden muss: Die Haltestellen „Werner Straße“, „Schmülling“
sollen entfallen. Stattdessen sollen eine Haltestelle „Hof Theiler“ im Bereich
der Einmündung Efeuweg sowie eine Haltestelle „Overberge Sportplatz“ an der
Hansastraße eingerichtet werden. Hier ist der Bau einer Querungshilfe
notwendig.
Auf die Linie T 35 kann zwischen „Werner Straße“ und „Schmülling“
verzichtet werden.
·
S 80 – Verzicht auf Angebot samstags
Die Linie bietet neben den Linien R 81 und R 12 eine Anbindung zur
Nachbarstadt Kamen. Während die R 81 über Weddinghofen führt, führt der
Linienweg der R 12 über die Werner Straße. Die S 80 verkehrt auf
direktem Wege nach Kamen über die Bambergstraße. Für die Erfüllung der
Kriterien zur Ausreichenden Bedienung (Verbindung der Hauptorte) sind auch ohne
die S 80 mit den beiden anderen Linien drei Fahrten pro Stunde zwischen
Bergkamen Busbahnhof und Kamen Zentrum möglich. Daher soll diese Linie an
Samstagen gestrichen werden.
·
Abendverkehr in Oberaden
In Oberaden verkehren die Linien S 20, R 11 und R 12. Diese
können jedoch in den Abendstunden kein angemessenes Angebot zur Anbindung an
den Hauptort (Bergkamen-Busbahnhof) bieten: Die Linie S 20 verkehrt nicht im
Abendverkehr, die Linie R 12 verkehrt nur im Norden von Oberaden und die
Linie R 11 erschließt zwar nahezu alle Bereiche, benötigt hierfür jedoch
eine relativ lange Fahrzeit.
Aktuell bietet sich keine Lösung für diese Problematik.
Verbesserungsmöglichkeiten müssen noch erarbeitet werden und sind auch im
Zusammenhang mit der geplanten Wasserstadt Aden zu sehen, für die ebenfalls ein
ÖPNV-Angebot zu schaffen ist.
4.
Weitere
untersuchte Themenbereiche und Maßnahmen
Neben der Überprüfung des aktuellen ÖPNV-Angebots
im Hinblick auf eine Ausreichende Bedienung und dem oben dargestellten Maßnahmenkonzept
werden im Zuge der Fortschreibung des Nahverkehrsplans folgende Themenbereiche
vertiefend betrachtet:
·
Erschließung von Gewerbegebieten
·
Nachtverkehr
·
Einzelfalluntersuchung zur Anbindung des Umweltzentrums Westfalen
(Ökostation)
·
Verknüpfung von ÖPNV und Radverkehr
·
Erhöhung der ÖPNV-Akzeptanz
Soweit möglich werden konkrete Maßnahmen
konzipiert.
4.1
Erschließung
von Gewerbegebieten
In der Ergänzung bzw. Teilfortschreibung des
Nahverkehrsplans 2011 wurde bereits die ÖPNV-Erschließung von zwölf
Gewerbegebieten thematisiert. Die Ergebnisse der seinerzeit angekündigten
vertiefenden Betrachtung bei fünf Gewerbegebieten haben ihren Eingang in die
Nahverkehrsplanfortschreibung gefunden. Ziel ist es, eine Verbesserung der
ÖPNV-Erschließung für die Beschäftigten zu erreichen. In Bergkamen wurden der
Chemiepark / Monopol und der Gewerbepark Rünthe im Detail betrachtet. Als
geplanter Gewerbestandort ist im Nachgang auch der Logistikpark A 2
analysiert worden, allerdings wegen der fehlenden Realisierung nicht in
vergleichbarer Detailschärfe. Die drei Bergkamener Standorte werden
folgendermaßen bewertet:
·
Chemiepark / Monopol
Die Regionalbuslinien bieten ein dichtes Bedienungsangebot, das überwiegend die
Hauptschichtanfangs- und
-endzeiten abdeckt. Die Zentren der Hauptwohnorte sind meist umsteigefrei
erreichbar. Negativ ist, dass die Schichtanfangs- und -endzeiten 5.00 Uhr und
22.00 Uhr kaum durch den ÖPNV abgedeckt sind. Als Verbesserungsmaßnahme wird in
der Fortschreibung des Nahverkehrsplans vorgeschlagen, die letzte Fahrt der
Linie R 81 bereits an der Ernst-Schering-Straße beginnen zu lassen (22.19
Uhr), die dann erst zum Bergkamener Busbahnhof (22.21 Uhr) führt. Damit ist
eine Anbindung nach Unna und Kamen sowie ein Übergang auf den Schienenverkehr nach
Dortmund möglich. Eine Verschiebung der Abfahrtszeit ab Bergkamen-Busbahnhof
ist wegen der sonstigen Anschlüsse nicht möglich.
Negativ wird außerdem bewertet, dass nur Unternehmen im Umfeld des
Hauptzugangstores erschlossen sind. Ansonsten ergeben sich größere fußläufige
Entfernungen zu den meisten Unternehmen. Die Einsetzung eines Werksbusses zur
besseren Erschließung des Geländes hat sich in der Vergangenheit nicht bewährt,
weil dieser kaum genutzt wurde. Denkbar ist ein Werksfahrradsystem mit zentraler
Vergabe am Haupteingang.
·
Gewerbepark Rünthe
Die Erschließung erfolgt mit mehreren Haltestellen; die Zentren der
Hauptwohnorte sind meist umsteigefrei erreichbar. Späte Schichtanfangs- und
-endzeiten (22.00 Uhr) sind allerdings kaum ÖPNV-abgedeckt, zudem sind die
Ankunfts- und Abfahrtzeiten für Schichtanfang und -ende zu knapp bemessen oder
es entstehen lange Wartezeiten.
Vorgesehen sind im Zuge der Fortschreibung des Nahverkehrsplans nur kleine
Änderungen in den Abfahrtszeiten Richtung Bergkamen-Busbahnhof und Werne, um
diese besser auf die Schichtzeiten abzustimmen.
·
Logistikpark A 2
Positiv ist das dichte Bedienungsangebot durch eine Citybuslinie der
Stadt Kamen. Diese Linie erschließt mit ihrer Haltestelle allerdings nur
Betriebe im südöstlichen Bereich des Gebietes.
Die Idee, die Linie S 30 am Logistikpark entlang zu führen, soll aufgrund
baulicher Einschränkungen dieser Trasse nicht weiter verfolgt werden. Zudem
würde ein umwegiger Linienweg dem Produkt Schnellbus widersprechen. Stattdessen
wird vorgeschlagen, bei Inbetriebnahme des Logistikparks ggf. für die Kamener
Citybuslinie C 21 eine zweite Haltestelle östlich des Logistikparks
anzulegen und mehr Fahrten dieser Linie als heute bis zum Kamener Bahnhof zu
führen.
4.2
Nachtverkehr
Empfehlungen und Maßnahmen für den Nachtverkehr
wurden bereits im Zuge der Nahverkehrsplanergänzung 2011 vorgenommen und zum
01. September 2012 umgesetzt. Insofern sind nur kleinere Anpassungen
vorgesehen. In Bergkamen soll analog zur geänderten Erschließung mit der R 81
auch der Nachtbus (als Linie T 81 oder N 81) bis zur Haltestelle
„Ford Schneider“ in Overberge weitergeführt werden.
4.3
Einzelfalluntersuchung
zur Anbindung des Umweltzentrums Westfalen (Ökostation)
In Rahmen der Fortschreibung des Nahverkehrsplans
sind Einzelfalluntersuchungen zu bestimmten ÖPNV-Anbindungen/-Verbindungen
durchgeführt worden. In Bergkamen ist auf Wunsch der Stadt und des Kreises Unna
die Anbindung des Umweltzentrums Westfalen (Ökostation) am Westenhellweg
untersucht worden. Derzeit ist die Ökostation nicht unmittelbar an den ÖPNV
angebunden. Es ist geprüft worden, inwiefern die in der Nähe verkehrenden
ÖPNV-Linien (F 80, S 80, R 81, 126, T 36) zur Anbindung
genutzt werden können. Von diesen Linien verkehrt nur die Linie R 81
regelmäßig und an allen Wochentagen. Zur Anbindung der Ökostation müsste eine
Stichfahrt von Rünthe aus erfolgen. Da jedoch Stichfahrten nicht der
Verkehrsfunktion und der Produktprofilierung von Regionalbussen im Kreis Unna
entsprechen, die Fahrtzeit durch die Stichfahrt jeweils um etwa fünf Minuten
verlängert würde (schwierig aufgrund der Verknüpfung mit anderen Linien) und
darüber hinaus das Wenden im Bereich Ökostation problematisch ist, ist diese
Lösung nicht anzustreben.
Anstelle der Einführung eines neuen überregionalen und kostenintensiven
Angebots wird ein Shuttlebus als sinnvoll angesehen, der vom jeweiligen
Veranstalter angefragt und finanziert wird.
4.4
Verknüpfung von
Bus- und Radverkehr
Im Zuge der Fortschreibung erfolgte eine Erfassung
aller Haltestellen in einem Haltestellenkataster. Vorrangig stellt das Kataster
den baulichen Zustand dar (Hochbord, Zuwegung barrierefrei, Beleuchtung etc.).
Es sind jedoch auch Fahrradabstellanlagen erfasst worden und es wurde geprüft,
an welchen Haltestellen sich die Einrichtung von zusätzlichen Radabstellanlagen
anbieten würden. Die Erreichbarkeit dieser Haltestellen, gerade aus schlechter
angebundenen Gebieten, soll so verbessert werden. Für Bergkamen wird in der Fortschreibung
zur besseren Anbindung des Stadtteils Heil vorgeschlagen, die Errichtung von
Radabstellanlagen an den Haltestellen „Im Kattros“ und „Kreuzstraße“ (Lünen) zu
prüfen, da diese mit dem Rad von Heil aus gut angefahren werden können.
Es sind neben den „einfachen“ Fahrradabstellanlagen
auch alle bestehenden Bike and Ride-Anlagen (B+R), die als Radstationen
(bewachte und personenbesetzte Fahrradabstellanlagen) betrieben werden,
aufgeführt. Zusätzlich sind auch nicht bewachte und personenbesetzte Radstationen
aufgeführt. Für Bergkamen ist hier noch keine Station gelistet, da eine
dauerhafte Radstation am Busbahnhof nach einem Testlauf 2012 zwar projektiert,
aber noch nicht realisiert ist. Der entsprechende Förderantrag für diese
Maßnahme ist gestellt.
4.5
Erhöhung der
ÖPNV-Akzeptanz
Zusätzlich zu den konkreten Vorschlägen für einige Linien und die
Haltestellen werden in der Fortschreibung des Nahverkehrsplans weitere
Maßnahmen dargestellt, die langfristig die Akzeptanz des ÖPNV verbessern
sollen. Neben den Bereichen Kundenakquirierung /
-betreuung, dem Angebot von Kombitickets (für ÖPNV und Veranstaltung) und einer
übersichtlicheren Gestaltung der Fahrpläne soll der Busverkehr beschleunigt
werden, beispielsweise durch Bevorrechtigung an Lichtsignalanlagen,
Sonderfahrstreifen / Busspuren oder Busschleusen (exklusive Durchfahrt von
Straßen für den ÖPNV). An welchen Stellen solche Maßnahmen realisiert werden
können, wird nicht festgelegt.
5.
Finanzielle
Auswirkungen der Umsetzung
Die VKU hat
unter Berücksichtigung aller vorgeschlagenen Maßnahmen eine Kostenprognose
erstellt. Der Kreis Unna hat den betroffenen Kommunen diese Kostenprognose
nunmehr zugeleitet. Anders als das Ziel des neuen Nahverkehrsplans es vorsieht,
konnte keine Kosteneinsparung erzielt werden, sondern es kommt zu Mehrkosten in
erheblicher Höhe.
Nach Erstellung der Ursprungsvorlage Drucksache Nr.
10/1264 vom 29.08.2013
hat der
Kreis Unna eine Kostenprognose über die Verlustabdeckung bei Umsetzung aller
vorgeschlagenen Maßnahmen übersandt.
Diese
Kostenprognose ist in der nachfolgenden Tabelle dargestellt.
Voraussichtliche finanzielle
Auswirkungen (Rechnung der VKU)
|
Verlustabdeckung |
Mehraufwand €/Jahr |
Steigerung |
|||
BLS 1 |
BLS 2 |
BLS 1 |
BLS 2 |
Summe |
||
Bergkamen |
559.020 |
|
19.710 |
|
19.710 |
3,5 |
Bönen |
90.870 |
|
18.880 |
|
18.880 |
20,8 |
Holzwickede |
88.450 |
|
2.140 |
|
2.140 |
2,4 |
Kamen |
570.530 |
|
16.820 |
|
16.820 |
2,9 |
Lünen |
740.780 |
37.370 |
77.760 |
3.610 |
81.370 |
10,5 |
Unna |
554.550 |
|
25.700 |
|
25.700 |
4,6 |
Werne |
63.810 |
55.050 |
2.310 |
6.320 |
8.630 |
7,3 |
Selm |
|
64.580 |
|
7.910 |
7.910 |
12,2 |
Kreis Unna |
2.668.010 |
157.000 |
163.320 |
17.840 |
181.160 |
6,4 |
|
5.336.020 |
314.000 |
326.640 |
35.680 |
362.320 |
6,8 |
In die
Kostenprognose wurden alle vorgesehenen Maßnahmen eingerechnet, soweit sie sich
zum jetzigen Zeitpunkt monetär beziffern lassen. Die Kosten einzelner Maßnahmen
lassen sich nicht separat darstellen, da sie immer in das Gesamtpaket des ÖPNV
eingestellt werden müssen, und dann anteilig auf die Kommunen über
Betriebsleistungsschlüssel umgelegt werden.
Auf Rückfrage
hat der Kreis Unna zu der Kostenprognose Stellung genommen.
Um kreisweit
ein ÖPNV-Angebot im Sinne einer Ausreichenden Bedienung zu schaffen, seien
Ergänzungen im Liniennetz notwendig gewesen. Die Höhe der Kosten dieser
Maßnahmen sei im Vorfeld allerdings nicht absehbar gewesen. Insgesamt sind die
Kosten für die Maßnahmen wesentlich geringer als laufende Kostensteigerungen
für Personal, Kraftstoff etc. Das ursprüngliche Ziel, die Kosten für den
Nahverkehr zu reduzieren, sei dagegen nur durch die Aufgabe von ÖPNV-Angeboten
im großen Maße zu erreichen. Insbesondere kostenintensive Angebote, wie eine
hohe Taktung der Schnellbuslinie, müssten dann konsequent eingestellt werden.
Die
Verlustabdeckung reduziert sich ggf. noch, wenn es in den Städten Werne und
Selm zur Umsetzung von Schulzeitstaffelungen kommt. Außerdem können die
Verluste teilweise durch höhere Tarifentgelte gegenfinanziert werden. Beides
lässt sich momentan noch nicht monetär darstellen.
6.
Stellungnahme
der Verwaltung
Die Fortschreibung des Nahverkehrsplans im Hinblick
auf Optimierungsmöglichkeiten vorhandener Relationen sowie die Beseitigung von
Erschließungsdefiziten wird begrüßt. Der methodische Ansatz zur Definition
einer Ausreichenden Bedienung ist nachvollziehbar. Die strikte Überprüfung
aller Angebote im Hinblick auf die Erfüllung einer Ausreichenden Bedienung
stellt eine bedarfsgerechte ÖPNV-Versorgung sicher, ohne einzelne Städte und
Gemeinden besser zu stellen.
Gegen
die aus der Fortschreibung des Nahverkehrsplans Kreis Unna resultierende voraussichtliche
Erhöhung der Verlustabdeckung VKU um insgesamt ca. 362.000 € werden erhebliche
Bedenken geltend gemacht, da dies dem Ziel der
Haushaltskonsolidierung
der Kommunen/des Kreises widerspricht.
Gleichwohl
wird aufgrund der strukturellen Angebotsverbesserungen im Stadtteil Overberge
die Erhöhung der Verlustabdeckung um ca. 19.700 € für die Stadt Bergkamen
(entsprechend 3,5 %) akzeptiert.
Zu den unmittelbaren Auswirkungen des
Nahverkehrsplans auf Bergkamen wird wie folgt Stellung genommen:
·
R 81 – Erschließung in Overberge und Angebot
samstags während der Normalverkehrszeit
Die Schaffung einer regelmäßigen ÖPNV-Anbindung für den Stadtteil Overberge
wird begrüßt und die vorgeschlagene Linienführung wird als geeignet angesehen, ein
adäquates Angebot zu bieten. Die Verlegung / Änderung der Haltestellen
sollte weiter geprüft werden. Die Neuanlage einer Haltestelle an der
Hansastraße dürfte aufgrund des Straßenquerschnitts schwierig sein und ggf.
aufwendige bauliche Maßnahmen erfordern.
Die nicht mehr für die Anbindung von Overberge benötigte Linie T 35 sollte
zur innerstädtischen Erschließung für den Bereich Heinrichstraße und
Gartensiedlung / Waldrandsiedlung genutzt werden. Da die Linie im Rahmen
der Sonderverkehre durch die Stadt Bergkamen finanziert wird, sind hier –
unabhängig vom Nahverkehrsplan – bilaterale Gespräche der Stadt mit der VKU zu
führen.
·
S 80 – Verzicht auf Angebot samstags
Der Verzicht entspricht der konsequenten Anwendung der Kriterien zur
Ausreichenden Anbindung. Auch wenn dadurch der Bereich Bambergstraße an
Samstagen nicht mehr angebunden ist, kann aufgrund der vorhandenen Alternativen
auf das Angebot der S 80 verzichtet werden.
·
Abendverkehr in Oberaden
Für den Abendverkehr in Oberaden gibt es derzeit noch keine Lösung. Es wird
dringend darum gebeten, hier Lösungsmöglichkeiten zu prüfen, insbesondere im
Hinblick auf die ÖPNV-Anbindung der Wasserstadt Aden.
·
Anbindung Gewerbegebiete
Die vorgeschlagenen Änderungen in den ÖPNV-Fahrtzeiten zur besseren Abstimmung
mit den Schichtanfangs- und -endzeiten für die Gewerbegebiete
„Chemiepark / Monopol“ und „Gewerbepark Rünthe“ werden begrüßt.
Für den Logistikpark A 2 ist die kurzfristige Lösung über eine verbesserte
Anbindung mit der Citybuslinie sicher am besten zu realisieren. Auf längere
Sicht gesehen müssen hier jedoch weitere Anbindungsmöglichkeiten geprüft
werden. Insbesondere die Anbindung von Westen (aus Bergkamen, Lünen und
Dortmund) ist mit der vorgeschlagenen Lösung nicht gegeben. Schichtanfangs- und
-endzeiten sind bei den Planungen zu berücksichtigen.
·
Nachtverkehr
Die Verbesserung der Anbindung in Overberge wird begrüßt.
Im Rahmen der Ergänzung / Teilfortschreibung des Nahverkehrsplans
2011 war auch die bestehende Unterversorgung in Rünthe thematisiert worden,
eine Lösung konnte seinerzeit nicht gefunden werden. Auch die vorliegende
Fortschreibung schlägt keine Maßnahmen zur verbesserten Erschließung vor.
Lösungsmöglichkeiten sollten mittelfristig erneut geprüft werden.
·
Anbindung des Umweltzentrums Westfalen (Ökostation)
Die Ausführungen in der Fortschreibung zeigen, dass es keine sinnvolle
dauerhafte ÖPNV-Anbindung für die Ökologiestation gibt. Insofern wird dem
Vorschlag aus der Fortschreibung, dass der Veranstalter ggf. auf eigene Kosten
Shuttlebusse bestellt, zugestimmt.
·
Verknüpfung von Bus- und Radverkehr
Zur besseren Anbindung des Stadtteils Heil an das ÖPNV-Netz wird
hinsichtlich der Verknüpfung von Bus- und Radverkehr die Einrichtung von
Radabstellanlagen an den Haltestellen „Im Kattros“ (an der Erich-Ollenhauer-Straße
im Bereich der Einmündung An der Dorndelle) und Kreuzstraße
(Lünen-Beckinghausen, Kreuzungsbereich mit der B 61) zur Prüfung
vorgeschlagen. Während die Haltestelle „Im Kattros“ sich aufgrund ihrer Lage
insbesondere zur Ortslage Heil bedingt für ein solches Angebot eignen würde,
ist die Haltestelle Kreuzstraße deutlich zu weit entfernt, um hier positive
Effekte – zumindest die Anbindung Heils betreffend – zu erzielen.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3.
1 Anlage
Der
Bürgermeister In
Vertretung Dr.-Ing.
Peters Techn.
Beigeordneter |
|
Sachgebietsleiter Irmisch |
Sachbearbeiterin Thiede |
|