Betreff
Vergünstigungen für Ehrenamtskarteninhaber
hier: Änderungen der
- Schul- und Entgeltordnung für die Musikschule der Stadt Bergkamen
- Entgelt- und Benutzungsordnung für die Stadtbibliothek Bergkamen
- Entgeltordnung für das Stadtmuseum
- Benutzungsordnung/Benutzungsbedingungen für die Artothek der
städt. Galerie "sohle 1"
Vorlage
10/1223
Aktenzeichen
js-sz
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt, die in der Anlage aufgeführten Änderungen der

 

- Schul- und Entgeltordnung für die Musikschule der Stadt Bergkamen,

- Entgelt- und Benutzungsordnung für die Stadtbibliothek Bergkamen,

- Entgeltordnung für das Stadtmuseum,

- Benutzungsordnung/Benutzungsbedingungen für die Artothek der städt. Galerie „sohle 1“.

 

 

 

Sachdarstellung:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen hat die Einführung der Bergkamener Ehrenamtskarte NRW am 24.05.2012 beschlossen. Inhaberinnen und Inhaber der Ehrenamtskarte erhalten darauf hin Vergünstigungen in vielen öffentlichen und privaten Einrichtungen und bei Veranstaltungen unterschiedlichster Art.

 

Das Kulturreferat der Stadt Bergkamen beteiligt sich am System der Ehrenamtskarte mit der Gewährung von Vergünstigungen beim Erwerb von Eintrittskarten für Kulturveranstaltungen und Veranstaltungen der sonstigen kreativen Bildung.

 

Darüber hinaus sind Vergünstigungen für folgende Einrichtungen vorgesehen:

 

- Musikschule

- Stadtbibliothek

- Stadtmuseum

- Artothek der städt. Galerie „sohle 1“

 

Die in diesen Bereichen zu zahlenden Entgelte sind durch Entgeltordnungen und/oder Benutzungsordnungen bzw. -bedingungen geregelt, die entsprechend zu ergänzen sind.

 

Gemäß § 41 Abs. 1 Ziffer i) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994  zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 9. April 2013 (GV. NRW S. 194) ist der Rat der Gemeinde für den Erlass, die  Änderungen und die Aufhebung von Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen allein zuständig.

 

Die jeweils erforderlichen Änderungen sind der beigefügten Anlage zu entnehmen.

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung

3. Anlage

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Wenske

Beigeordneter

 

 

Kulturreferentin

 

 

 

 

Schmidt-Apel

Sachgebietsleiterin

 

 

 

 

Jonas

Sichtvermerk StA 30:

 

 

 

 

Roreger