Beschlussvorschlag:
Der Rat der
Stadt Bergkamen beschließt, dem ausgeschiedenen Stadtverordneten
Gerd Schwarzer
gemäß § 3 Abs.
1 der „Satzung über die Ehrung der Stadt Bergkamen vom 05.06.2012“ die
Ehrenbezeichnung „Ehrenratsmitglied“ zu
verleihen.
Sachdarstellung:
Nach § 3 Abs.
1 der „Satzung über die Ehrungen der Stadt Bergkamen vom 05.06.2012“ werden
ausgeschiedene Mitglieder des Rates der Stadt Bergkamen, die mindestens 20
Jahre Ratsmitglied waren, durch die Verleihung einer Ehrenbezeichnung geehrt.
Die Ehrenbezeichnung für ausgeschiedene Ratsmitglieder lautet
„Ehrenratsmitglied“ (gemäß § 3 Abs. 2 der vorgenannten Satzung).
Diese
Voraussetzung erfüllt der ausgeschiedene Stadtverordnete Gerd Schwarzer, der am
24.05.2012 seinen Mandatsverzicht mit Ablauf des 30.06.2012 erklärte. Er
gehörte dem Rat der Stadt Bergkamen ununterbrochen seit September 1986 an.
Insgesamt 25 Jahre / 9 Monate.
Gemäß § 3 Abs.
3 der Satzung bedarf die Verleihung der Ehrenbezeichnung an ausgeschiedene
Ratsmitglieder eines Ratsbeschlusses.
Die Verleihung
der Ehrenbezeichnung an ausgeschiedene Ratsmitglieder wird gemäß § 9 der
Satzung in der letzten Ratssitzung eines jeden Jahres oder einer
Sonderratssitzung in würdigem Rahmen vorgenommen.
Die letzte
Ratssitzung im Jahre 2012 findet am 13. Dezember statt.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der
Bürgermeister Schäfer |
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Amtsleiter Turk |
Sachbearbeiter Heuer |
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