hier: Vorbereitung eines Grundstückskaufvertrages
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Bergkamen nimmt die Vorlage zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, dem
Verein „Türkische Islamische Gemeinde zu Bergkamen – Zentralmoschee e. V.“
(DiTiB) vorbehaltlich des
Ergebnisses des baurechtlichen
Verfahrens mitzuteilen, dass die Stadt grundsätzlich bereit ist, das Grundstück
zum Zwecke der Errichtung einer Moschee zu veräußern.
Die Vorlage ist
Bestandteil des Beschlusses.
Sachdarstellung:
Der Verein „Türkisch
Islamische Gemeinde zu Bergkamen - Zentralmoschee e. V.“ (DiTiB), ist
Eigentümer des Gebäudes Am Wiehagen 35 a sowie des dazugehörigen Grundstückes.
Aufgrund der bestehenden eingeschränkten Raum- sowie Stellplatzsituation ist
der Verein an der Verlagerung seines derzeitigen Standortes sowie Erwerb einer
geeigneten Fläche im Zusammenhang mit der geplanten Errichtung einer Moschee interessiert.
Anfang 2012 wurden zwischen der Verwaltung und dem Vorstand des Vereins erste
Gespräche mit anschließender Standortuntersuchung geführt. Als Ergebnis dieser
Untersuchung wurde dem Verein - vorbehaltlich der Zustimmung des Rates der
Stadt Bergkamen - eine insgesamt 4.419 m² große zwischen der Karl-Liebknecht-Straße
und der Landwehrstraße gelegene Fläche zum eventuellen Erwerb angeboten. Lage
und Größe des Grundstückes können dem Lageplan (Anlage I) entnommen werden.
Im Verlauf der weiteren Gespräche wurden unter Beteiligung des vom Verein
beauftragten Architekten, Herrn Mehmet Karademir aus Hamm, Gespräche über die
Vorbereitung des geplanten Bauvorhabens geführt und die von diesem vorgelegten
Pläne abgestimmt. Herr Karademir hat das geplante Projekt bereits im Rahmen der
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Strukturwandel und
Wirtschaftsförderung am 30.10.2012, Drucksache Nr. 10/0998, vorgestellt. Das
bisherige Planungsergebnis ist auch Gegenstand einer Vorlage für die Sitzung
des Integrationsrates am 29.11.2012 (Drucksache Nr. 10/1035).
Sobald sämtliche für
die Realisierung des Projektes erforderlichen Unterlagen und Gutachten
vorliegen und eine endgültige Abstimmung des Bauvorhabens zwischen dem Verein,
dem Architekten und dem Baudezernat der Stadt erfolgt ist, soll das
Bauvoranfrage- bzw. Baugenehmigungsverfahren eingeleitet werden. Sollte hierbei
festgestellt werden, das baurechtliche
Bedenken gegen die Realisierung des Projektes nicht bestehen und eine
Genehmigung des Bauvorhabens in Aussicht gestellt werden kann, ist
vorbehaltlich der Zustimmung des Rates der Stadt der Abschluss eines
Grundstückskaufvertrages beabsichtigt. Die Verwaltung wird dem Rat der Stadt
Bergkamen hierzu nach Beurkundung des Vertrages eine gesonderte Vorlage, die
Aussagen zu den finanziellen Konditionen und weiteren Vertragsinhalten enthält,
zuleiten. Der Vertrag soll auch ein Rücktrittsrecht für den Fall enthalten,
dass abschließend festgestellt wird, dass das geplante Bauvorhaben aus baurechtlichen Gründen nicht realisiert
werden kann.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3.
1 Anlage
Der
Bürgermeister In
Vertretung Mecklenbrauck Erster
Beigeordneter |
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Amtsleiter Heermann |
Sachbearbeiter Brauner |
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