Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt den Wirtschaftsplan 2013 des
Stadtbetriebes Entwässerung Bergkamen so, wie er als Anlage 1 dieser
Vorlage beigefügt ist.
Sachdarstellung:
Abweichend von den Beschlüssen des Doppelhaushaltes (Produkthaushalt)
2012 / 2013 der Stadt Bergkamen sind vor Beginn eines jeden Wirtschaftsjahres
die Wirtschaftspläne von Sondervermögen aufzustellen (vgl. § 14 Abs. 1 EigVO
NRW).
Gemäß § 5 Abs. 4 EigVO NRW berät der Betriebsausschuss den
Wirtschaftsplan vor.
Sie können nicht – wie der gemeindliche Haushaltsplan – für zwei Jahre
aufgestellt werden, weil § 97 Abs. 3 GO
NRW nicht die sinngemäße Anwendung des § 78 Abs. 3 GO NRW zulässt.
Daraus folgt, dass Wirtschaftspläne von Sondervermögen jährlich auf- und
festgestellt werden müssen.
Der als Anlage beigefügte Entwurf des Wirtschaftsplanes (WP) des SEB
enthält alle notwendigen
Aufwendungen in Höhe von 15.471.999,00
€ und
Erträge in Höhe von 18.558.494,00 €.
Das
mittlerweile von der Bezirksregierung Arnsberg akzeptierte
Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) für die Jahre von 2013 bis 2018 wurde
ausführlich in der Sitzung des Betriebsausschusses am 17.09.2012, Drucksache
Nr. 10/0941, von der Betriebsleitung des SEB und dem Ing.-Büro Fischer
vorgestellt und in Schriftform allen Ratsmitgliedern ausgehändigt.
Der Rat hat
es in seiner Sitzung am 27.09.2012 einstimmig beschlossen.
Im Entwurf des WP (Seite 4, Ziff. 6 im Teilfinanzplan – Planung
Investitionsmaßnahmen) sind ausnahmslos die im genehmigten ABK dargestellten
Investitionen in Höhe von 10.132.861,00 €
€ veranschlagt worden, sodass insoweit auf die hierzu gemachten
differenzierten Erläuterungen zu den einzelnen Maßnahmen verwiesen wird.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3.
1 Anlage
Die
Betriebsleitung des SEB Mecklenbrauck |
|
Vertreter
der Betriebsleitung Staschat |
Sachbearbeiterin Brandt |
|