Beschlussvorschlag:
Der Rat der
Stadt Bergkamen beschließt die als Anlage der Erstschrift dieser Niederschrift
beigefügte 2. Änderung zur Satzung über die Entleerung von
Grundstücksentwässerungsanlagen.
Sachdarstellung:
I. Allgemeines
In § 53 LWG NRW ist geregelt, dass die Gemeinden die Pflicht haben, das auf ihrem Gebiet anfallende Abwasser zu beseitigen. Die Verpflichtung der Gemeinden zur Abwasserbeseitigung umfasst insbesondere auch das Einsammeln und Abfahren des in Kleinkläranlagen anfallenden Schlamms und dessen Aufbereitung für eine ordnungsgemäße Verwertung oder Beseitigung.
Die Entleerung der Kleinkläranlagen wurde für 2013 und 2014 neu ausgeschrieben. Die für die Jahre 2013 und 2014 vergebene Auftragssumme beträgt 23.478,70 €. Für die Gebührenrechnung 2013 wurden 50% bzw. 11.739,35 € angesetzt.
In der Nachkalkulation für das Jahr 2011 ergibt sich ein Überschuss in Höhe von 1.969,60 €. Unter Berücksichtigung dieses Überschusses sowie der nachfolgenden kalkulierten Kosten für 2013 ergibt sich ein Gebührensatz von 97,90 €/m³.
II. Gebührenbedarfsermittlung
1. Kosten der Grubenentleerung
Entsorgungskosten gem. Festpreisvereinbarung 11.739,35 €
2. Personalkosten
Anteilige Personalkosten (13 %) der Mitarbeiter
des SEB, welche mit der Organisation der Grubenent-
leerung und der Klärschlammbeseitigung betraut ist. 8.440,37 €
3. Kosten eines Büroarbeitsplatzes
Lt. Empfehlung der KGST, Nr. 1/2012 KGST, sind für einen
Arbeitsplatz mit Technikunterstützung Kosten von
9.700,00 € jährlich anzusetzen:
13 % von 9.700,00 €/à 1.261,00 €
4. Sachkosten und von anderen Ämtern bezogene Leistungen
Lt. Empfehlung des KGST, Nr. 1/2012 KGST, sind
20 % der Personalkosten als Zuschlag für Sachkosten
und für von anderen Ämtern bezogene Leistungen
anzusetzen:
20 % von 8.440,37 € 1.688,07 €
5. Entsorgungskosten Lippeverband
Der aus den Kleinkläranlagen abgepumpte Klärschlamm
wird durch das Entsorgungsunternehmen den Kläranlagen
des Lippeverbandes zugeführt. Die Kosten hierfür sind in
der Lippeverbandsumlage enthalten. 6.252,00 €
Abzüglich:
Überschuss 2011 1.969,60 €
III.
Gebührenkalkulation
1. Grubenentleerung 11.739,35 €
2. Personalkosten 8.440,37 €
3. Büroarbeitsplatz 1.261,00 €
4. Sachkosten 1.688,07 €
5. Lippeverband 6.252,00
€
Abzüglich:
Überschuss 2011 1.969,60 €
27.411,19 €
27.411,19
€ : 280 m³ = 97,90 €/m³
Die 280 m³ Klärschlamm sind ein Durchschnittswert aus den Jahren 2011 bis 2012 und für 2013 hochgerechnet.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3.
2 Anlagen
Die
Betriebsleitung des SEB Mecklenbrauck |
|
Vertreter
der Betriebsleitung Staschat |
Sachbearbeiterin Groß |
Sichtvermerk StA 30 |