Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen
beschließt die Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre um 1 Jahr
im Stadtteil Bergkamen-Rünthe für einen Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. RT
96 „Rünthe Ost“. Die Satzung ist als Anlage 1 Bestandteil des Beschlusses.
Sachdarstellung:
Mit der Drucksachen-Nr. 10/0378 wurde die Aufstellung des Bebauungsplanes
Nr. RT 96 „Rünthe Ost“ eingeleitet. Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherung
und planungsrechtliche Steuerung des Einzelhandelsstandortes „Römerlager“ durch
Festsetzung von zulässigen Sortimenten und objektbezogenen
Verkaufsflächenobergrenzen. Zur Sicherung der Bauleitplanung ergibt sich
aktuell Bedarf für den Bereich südlich der Straße „Am Römerlager“. Die
Wiedernutzung der Altimmobilie „Berlet“ und einer leerstehenden Spielhalle
sowie ein unbebautes Grundstück lassen Vorhaben erwarten, die Auswirkungen auf
das Zentrengefüge, d. h. auf die zentralen Versorgungsbereiche oder auf die
wohnungsnahe Grundversorgung haben können.
Daher wurde am 24.11.2010 vom Rat der Stadt Bergkamen eine
Veränderungssperre beschlossen. Diese tritt mit Ablauf des 22.12.2012 außer
Kraft. Aufgrund der umfangreichen und aufwändigen Beteiligung der betroffenen
Grundstückseigentümer und sonstigen Akteure
ist es erforderlich geworden, das Plankonzept anzupassen. Die
Planungsziele bleiben dabei unverändert. Aufgrund der dadurch verursachten
zeitlichen Verzögerungen schlägt die Verwaltung die Verlängerung der
Veränderungssperre um ein Jahr vor.
Gemäß § 14 Abs. 2 BauGB kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme
zugelassen werden, wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen.
Die Entscheidung über die Ausnahme trifft die Baugenehmigungsbehörde im
Einvernehmen mit der Gemeinde.
Die Veränderungssperre tritt nach Ablauf von einem weiteren Jahr außer
Kraft. Die Gemeinde kann nochmals die Frist um ein Jahr verlängern, wenn dies
durch besondere Umstände erforderlich wird.
Die Veränderungssperre tritt in jedem Fall außer Kraft, sobald und soweit
der Bebauungsplan Nr. RT 96 „Rünthe Ost“ Rechtskraft erlangt hat.
Zurzeit sind keine Vorhaben nach § 29 BauGB im Geltungsbereich dieser
Satzung baurechtlich beantragt.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
3.
3 Anlagen
Der
Bürgermeister In
Vertretung Dr.-Ing.
Peters Techn.
Beigeordneter |
|
Amtsleiter Boden |
Sachbearbeiter Thoms |
Mitunterzeichnung StA 30 |