Beschlussvorschlag:
Der
Bürgermeister führt den Stadtverordneten Heinz-Werner Hake gem. § 67 Abs. 3 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der zurzeit gültigen
Fassung in sein Amt ein und verpflichtet ihn in feierlicher Form zur
gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben.
Sachdarstellung:
Der
Stadtverordnete Gerd Schwarzer, Auf der Worth 3, 59192 Bergkamen, ist am
30.08.2009 in den Rat der Stadt Bergkamen gewählt worden. Stadtverordneter Gerd
Schwarzer, der der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bergkamen angehörte, hat am
24.05.2012 zur Niederschrift erklärt, dass er sein Mandat mit Ablauf des
30.06.2012 niederlegt.
Als nächster
Bewerber der Reserveliste der CDU ist
Herr
Heinz-Werner Hake,
wohnhaft Am
Kiwitt 6, 59192 Bergkamen,
benannt.
Herr Hake hat
zwischenzeitlich die Annahme seines Mandats erklärt.
Gem. § 67 Abs.
3 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der zurzeit
gültigen Fassung sind Stadtverordnete vom Bürgermeister in ihre Ämter
einzuführen und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften
Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu verpflichten.
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Der Beschlussvorschlag und die Sachdarstellung
Der
Bürgermeister Schäfer |
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Amtsleiter Turk |
Sachbearbeiter Heuer |
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